Berlin - Das Kabinett hat am Mittwoch die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegten Eckpunkte für eine Reform der Sicherungsverwahrung gebilligt.
Gefährliche Sexual- und Gewaltverbrecher sollen nach ihrer Haftentlassung künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können. Damit reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom Dezember, nach dem die deutsche Regelung für die nachträgliche Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt wurde.
Demnach müssen nach Einschätzung von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), aus deren Haus die Pläne stammen, möglicherweise 70 bis 80 Menschen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Diese könnten dann per "elektronischer Aufenthaltsüberwachung" kontrolliert werden.
"Die Fußfessel soll nur für die Fälle zur Anwendung kommen, für die Sicherungsverwahrung verfassungsrechtlich nicht in Betracht kommt", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Eine Fußfessel würde eine große Entlastung der Polizei bedeuten, weil die gefährlichen Personen nicht mehr rund um die Uhr bewacht werden müssten. Das zusätzliche Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung müsse "grundrechtsschonend" ausgestaltet werden.
Die von Rot-Grün eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung soll es demnach nicht mehr geben. Bei der Strafrechtsreform von 1998 wurde die bis dahin geltende Begrenzung der Sicherungsverwahrung auf zehn Jahre aufgehoben wurde. Das bekamen einige Straftäter zu spüren, deren Sicherungsverwahrung dann nachträglich verlängert wurde.
Die jetzige Neuordnung des Gesetzes ist auch eine Reaktion auf einen Rüffel des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der heftige Kritik an dem Verfahren in Deutschland geübt hatte. Die Straßburger Richter hatte das System der Unterbringung von Tätern über das Haftende hinaus in Frage gestellt. Die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung verstoße gegen die Menschenrechte. Eine Reihe von Tätern, die derzeit noch in Sicherungsverwahrung sitzen, versuchen deshalb, nun vor Gericht ihre Freilassung durchzusetzen.
anr/dpa/apn/AFP
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Da ist durchaus was dran. Aber einen Täter, der die Strafe für seine Tat abgesessen hat, noch einmal zu bestrafen, hat mit Rechtssaatlichkeit, die auch Verbrechern (egal, wie schlimm sie sind)zesteht nichts zu tun. mehr...
Vielleicht wäre etwas mehr Menschlichkeit erstrebenswert, auch an so manchem Gericht. Den Tätern wird zu viel Verständnis entgegengebracht, weil die Richter offenbar jeden Bezug zum Normalbürgertum verloren haben. Dabei sollte [...] mehr...
... das wäre menschlich vielleicht verständlich, aber wenn es nun nicht der Mörder war den Sie gerichtet hätten? Außerdem würden Sie sicherlich nach der Tat die anschließende Bestrafung klaglos hinnehmen. mehr...
Warum nicht gleich den Täter freilassen und das Opfer einsperren. Die Rechtssprechung in Deutschland schützt den Täter und verhöhnt das Opfer. Bald wird es zu Selbstjustíz kommen. Der Mörder meiner tochter würde ich gnadenlos [...] mehr...
die sich mit Polizistentreten nach oben geboxt habe wäre solche Schluderein ja noch zu erwarten gewesen, aber von studierten Juristen wie Gasprom-Gerd und Schlafpille-Frank: setzen ungenügend. mehr...
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