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23.06.2010
 

Straftäter

Kabinett will nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen

Elektronische Fußfessel: Sexualstraftäter sollen nach Haftende überwacht werden könnenZur Großansicht
ddp

Elektronische Fußfessel: Sexualstraftäter sollen nach Haftende überwacht werden können

Die Sicherungsverwahrung muss reformiert werden - das Kabinett hat sich nun auf Eckpunkte geeinigt. Die nachträgliche Unterbringung soll abgeschafft werden. Stattdessen könnten gefährliche Sexual- und Gewaltverbrecher nach Ende ihrer Haft künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden.

Berlin - Das Kabinett hat am Mittwoch die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegten Eckpunkte für eine Reform der Sicherungsverwahrung gebilligt.

Gefährliche Sexual- und Gewaltverbrecher sollen nach ihrer Haftentlassung künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können. Damit reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom Dezember, nach dem die deutsche Regelung für die nachträgliche Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt wurde.

Demnach müssen nach Einschätzung von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), aus deren Haus die Pläne stammen, möglicherweise 70 bis 80 Menschen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Diese könnten dann per "elektronischer Aufenthaltsüberwachung" kontrolliert werden.

"Die Fußfessel soll nur für die Fälle zur Anwendung kommen, für die Sicherungsverwahrung verfassungsrechtlich nicht in Betracht kommt", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Eine Fußfessel würde eine große Entlastung der Polizei bedeuten, weil die gefährlichen Personen nicht mehr rund um die Uhr bewacht werden müssten. Das zusätzliche Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung müsse "grundrechtsschonend" ausgestaltet werden.

Die von Rot-Grün eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung soll es demnach nicht mehr geben. Bei der Strafrechtsreform von 1998 wurde die bis dahin geltende Begrenzung der Sicherungsverwahrung auf zehn Jahre aufgehoben wurde. Das bekamen einige Straftäter zu spüren, deren Sicherungsverwahrung dann nachträglich verlängert wurde.

Die jetzige Neuordnung des Gesetzes ist auch eine Reaktion auf einen Rüffel des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der heftige Kritik an dem Verfahren in Deutschland geübt hatte. Die Straßburger Richter hatte das System der Unterbringung von Tätern über das Haftende hinaus in Frage gestellt. Die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung verstoße gegen die Menschenrechte. Eine Reihe von Tätern, die derzeit noch in Sicherungsverwahrung sitzen, versuchen deshalb, nun vor Gericht ihre Freilassung durchzusetzen.

anr/dpa/apn/AFP

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insgesamt 9 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
24.06.2010 von Oskai: Richtke Entscheidung

Da ist durchaus was dran. Aber einen Täter, der die Strafe für seine Tat abgesessen hat, noch einmal zu bestrafen, hat mit Rechtssaatlichkeit, die auch Verbrechern (egal, wie schlimm sie sind)zesteht nichts zu tun. mehr...

23.06.2010 von eiffe: Menschlichkeit

Vielleicht wäre etwas mehr Menschlichkeit erstrebenswert, auch an so manchem Gericht. Den Tätern wird zu viel Verständnis entgegengebracht, weil die Richter offenbar jeden Bezug zum Normalbürgertum verloren haben. Dabei sollte [...] mehr...

23.06.2010 von Kapnix: kT

... das wäre menschlich vielleicht verständlich, aber wenn es nun nicht der Mörder war den Sie gerichtet hätten? Außerdem würden Sie sicherlich nach der Tat die anschließende Bestrafung klaglos hinnehmen. mehr...

23.06.2010 von Juergen Wolfgang: was soll das

Warum nicht gleich den Täter freilassen und das Opfer einsperren. Die Rechtssprechung in Deutschland schützt den Täter und verhöhnt das Opfer. Bald wird es zu Selbstjustíz kommen. Der Mörder meiner tochter würde ich gnadenlos [...] mehr...

23.06.2010 von gsm900: Von Taxifahrern

die sich mit Polizistentreten nach oben geboxt habe wäre solche Schluderein ja noch zu erwarten gewesen, aber von studierten Juristen wie Gasprom-Gerd und Schlafpille-Frank: setzen ungenügend. mehr...

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Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Bei der Sicherungsverwahrung wird ein Straftäter über das Ende seiner Strafhaft hinaus, aufgrund entsprechender Anordnung im Urteil, wegen seiner besonderen Gefährlichkeit in Haft gehalten. Bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung stellt sich die besondere Gefährlichkeit erst während der Haft heraus. Dann soll die Sicherungsverwahrung aufgrund qualifizierter Prognoseentscheidungen auch noch im Nachhinein angeordnet werden können. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde 2004 zunächst für nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Täter, seit 2008 auch für Jugendliche und nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) eingeführt.





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