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24.06.2010
 

Debatte um Street View

Justizminister wollen Google zähmen

Google Street View: Big Brother auf Rädern?
Fotos
Getty Images

Strenge Auflagen für Google und Co.: Die Justizminister der Länder wollen den Datenschutz bei Street View und ähnlichen Online-Angeboten stärken. Unter anderem fordern sie die Anonymisierung der fotografierten Personen.

Hamburg - Google Chart zeigen muss bei seinem Straßenfotoprojekt Street View künftig in Deutschland mit schärferen Auflagen rechnen. Die Justizminister der Länder wollen den Datenschutz stärken und plädieren für strengere Regeln für Google und ähnliche Anbieter. Für sie ist klar: "Freiwillige Maßnahmen zum Datenschutz reichen nicht aus." So formuliert es Till Steffen, Justizminister Hamburgs und Gastgeber der Frühjahrskonferenz der Justizminister.

Für Street View werden ganze Straßenzüge fotografiert, die Ansichten anschließend ins Internet gestellt und mit den jeweiligen Adressen verknüpft. Konkret ist nun geplant, eine Pflicht zur Verpixelung von Personen oder Autokennzeichen einzuführen. Außerdem sollen Hauseigentümer, Mieter und andere Betroffene das Recht erhalten, der Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Rohdatensätze sollen nach der Verarbeitung gelöscht werden, und die Anbieter sollen verpflichtet werden, vorab öffentlich auf die Sammlung der Daten hinzuweisen.

Alle 16 Justizminister unterstützen damit den Vorstoß einiger Länder, das Bundesdatenschutzgesetz zu ändern. "Das Datenschutzrecht muss der digitalen Welt angepasst werden", sagte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dem "Hamburger Abendblatt". Ein Einzelfallgesetz, das nur auf Google und Street View zugeschnitten wäre, lehnte die Ministerin aber ab. "Wir können nicht für jeden neuen Anbieter ein neues Gesetz machen." Leutheusser-Schnarrenberger nahm an den Beratungen ihrer Länderkollegen teil.

Ähnlich hatte sich vor einigen Tagen auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) geäußert, dessen Ressort für Fragen des allgemeinen Datenschutzes zuständig ist.

Übergriffe in die Privatsphäre?

Datenschützer werfen Google wegen Street View Eingriffe in die Privatsphäre vor. Viele Bürger hatten sich über die Kamerafahrten des Unternehmens beschwert. Eine neue Welle der Kritik hatte es kürzlich gegeben, als bekannt wurde, dass Googles Kamerafahrzeuge beim Fotografieren von Gebäuden und Straßen in Deutschland und anderen Ländern auch Daten aus unverschlüsselten W-Lan-Netzen sammelten. Dabei sollen auch Teile von E-Mails aufgefangen worden sein. Der Firma zufolge geschah dies unabsichtlich. Bei Bekanntwerden der Panne stellte Google die Fahrten in Deutschland ein.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner warnte wiederholt vor der Marktmacht großer Internetkonzerne. In Gesprächen mit Google hatte die CSU-Politikerin Ende April durchgesetzt, dass der Konzern den Dienst in Deutschland erst startet, wenn die Widersprüche von Bürgern vollständig geklärt sind. Datenschützer und Politiker debattieren seit Jahren über die Detailfragen zu Google Street View, denn das flächendeckende Fotografieren im öffentlichen Raum ist keineswegs illegal.

Die Justizminister berieten in Hamburg auch über folgende Punkte:

  • Sie sprachen sich für mehr Frauen in Führungspositionen von börsennotierten Unternehmen aus. Eine Arbeitsgruppe soll nun die rechtlichen Voraussetzungen einer "gesetzlichen Regelung für mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen" prüfen. Die Minister streben eine "schrittweise ansteigende Quote" an, die letztlich bei 40 Prozent liegen soll. Leutheusser-Schnarrenberger betonte jedoch, die Bundesregierung plane derzeit kein Gesetz.
  • In der Diskussion um eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter forderten die Länderminister die Bundesregierung zur zügigen Vorlage eines Gesetzentwurfs auf. Das schwarz-gelbe Kabinett hatte am Mittwoch ein Eckpunktepapier verabschiedet, das unter anderem die Einführung elektronischer Überwachungsgeräte für aus der Sicherungsverwahrung Entlassene vorsieht. Die Apparate sollen deren Standort melden. Die Länderminister forderten die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zu prüfen, ob der Einsatz elektronischer Fußfesseln oder vergleichbarer Geräte sinnvoll und zuverlässig sei.
  • Nicht einigen konnten sich die Justizminister bei der Initiative aus Niedersachsen zum Fahrverbot als Hauptstrafe auch für nicht im Straßenverkehr begangene Delikte.

kgp/AFP/apn/Reuters/dpa

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insgesamt 1160 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
17.08.2010 von timi_moon: --

"Als Spießbürger oder Spießer werden in abwertender Weise engstirnige Personen bezeichnet, die sich durch geistige Unbeweglichkeit, ausgeprägte Konformität mit gesellschaftlichen Normen, Abneigung gegen Veränderungen der [...] mehr...

17.08.2010 von dale_gribble:

Sehen Sie: Das ist fuer mich der "springende Punkt". Was ist daran so toll und brauchbar, dass es die komplette Abfotographierung und Speicherung des öffentlichen Raumes DURCH EINE US-FIRMA rechtfertigen würde? Die [...] mehr...

17.08.2010 von reflexxion: warum landet man im aktuellen Beitrag dazu woanders?

Ich habe eben das hier gelesen: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,712232,00.html im Forum landet man dazu aber in einem anderen Thread, der Google allgemein betrifft. Ich willd as jetzt nicht noch mal hier rein [...] mehr...

17.08.2010 von malte71:

Ist auch ein interessanter Punkt: Beim Telefonbuch steht es mir selbstverständlich frei zu entscheiden, dass ich nicht drin stehen möchte. Bei Streetview hingegen will man mich hineinzwingen. Wie die juristische Lage genau [...] mehr...

17.08.2010 von KPunkt:

Ich wüsste da mehrere Gründe. Führend wäre für mich, daß es verdammt lange dauern könnte, in einer Großstadt den Herrn A.Schmidt alleine durch eine Reihe von Anrufen zu identifizieren: "Entschuldigung, sind Sie der Herr [...] mehr...

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Der Streit um Google Street View

Kamerafahrten fürs Internet

AFP
Der Internet-Dienst Google Street View zeigt in einem detaillierten Rundumblick Häuser, Autos und Fußgänger. Um die benötigten Bildermengen zu sammeln, lässt Google Autos mit Spezialkameras durch die Straßen fahren. Weil die Kameras in einer Höhe von rund 2,5 Metern installiert sind, können sie über Hecken und Mauern blicken. An der Detailfülle haben sich in einigen Ländern heftige Kontroversen entzündet.

Datenschutz

Beschluss der Justizminister


Grundsatzurteile zum Datenschutz

Informationelle Selbstbestimmung

15. Dezember 1983: Karlsruhe kippt mit dem erstmals ausgesprochenen "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" das Volkszählungsgesetz. Damit hätten Daten ans Melderegister, an Bundes- und Landesbehörden, an Gemeinden und deren Verbände weitergegeben werden dürfen. Das Volkszählungsurteil ist wegweisend für den Datenschutz.

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