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21.07.2010
 

Bundesverwaltungsgericht

Verfassungsschutz darf Ramelow beobachten

Linke-Politiker Ramelow (vor dem Gerichtsgebäude): Klage abgewiesenZur Großansicht
dpa

Linke-Politiker Ramelow (vor dem Gerichtsgebäude): Klage abgewiesen

Niederlage für den prominenten Linken Bodo Ramelow: Das Bundesverwaltungsgericht findet es rechtens, dass der Verfassungsschutz den Thüringer Fraktionschef beobachtet. Die ganze Partei hatte auf eine Grundsatzentscheidung gehofft - jetzt muss wohl das Verfassungsgericht entscheiden.

Leipzig - Die Beobachtung des Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig und wies damit eine Klage des Thüringer Fraktionschefs zurück. Diese Maßnahme verletze nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Wie das Gericht erklärte, stellte die Vorinstanz zurecht fest, dass Teile der Partei Die Linke verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Insbesondere die Kommunistische Plattform und das Marxistische Forum hätten entsprechenden Einfluss auf die gesamte Partei. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte unter anderem Schriften der Kommunistischen Plattform ausgewertet. Dort wird gefordert, Produktionsmittel sollten Eigentum der gesamten Gesellschaft sein. Allerdings hatte das OVG festgestellt, dass Ramelow selbst keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolge.

Zwar dürfe auch nicht die Unabhängigkeit von Parlamentariern gefährdet werden, urteilten die Leipziger Richter. Aber da sich der Bundesverfassungsschutz auf die Auswertung allgemein zugänglicher Quellen beschränke und den Kern seiner parlamentarischen Tätigkeit nicht betroffen sei, dürfe Ramelow beobachtet werden.

Bereits vor der Verhandlung hatte Ramelow angekündigt, er werde bei einer Niederlage Verfassungsbeschwerde einlegen. Diesen Schritt bekräftigte er nun. Der Politiker wollte mit seiner Klage erreichen, dass der Verfassungsschutz in Zukunft keine personenbezogenen Daten über ihn sammeln darf.

Das Urteil habe ihn "tief enttäuscht", sagte er nach der Verhandlung. "Das ist ein Sieg für den Schnüffelstaat." Das Urteil komme einem Freibrief für den Bundesverfassungsschutz gleich. Ab sofort müssten alle Politiker der Linkspartei in höheren Positionen damit rechnen, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden, sagte Ramelow.

Das Bundesamt hat Dossiers über den Politiker angelegt, in denen die ältesten Informationen bis in die achtziger Jahre zurückreichen. Der Verfassungsschutz erklärte nach Angaben des Berichterstatters des Gerichts, seit 1999 nur allgemein zugängliche Quellen genutzt zu haben. Dabei habe es sich ausschließlich um frei zugängliche Quellen wie Zeitungsberichte, Interneteinträge oder Pressemitteilungen gehandelt. Die Behörde rechtfertigte die Beobachtung damit, dass Ramelow ein Spitzenvertreter einer Partei mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen sei.

In den Vorinstanzen hatte Ramelow mit seiner Klage Erfolg. So stellten die Richter in Münster fest, das Bundesamt habe es in Zukunft zu unterlassen, personenbezogene Daten über Ramelow aus allgemein zugänglichen Quellen zu erheben. Das Bundesverwaltungsgericht musste die Frage klären, ob die Datensammlung ohne den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zulässig ist. Ramelow wurde sowohl während seiner Zeit als Landtagsabgeordneter in Thüringen als auch als Bundestagsabgeordneter vom Verfassungsschutz beobachtet.

Reaktionen: Innenministerium erfreut, SPD und Grüne empört

Das Bundesinnenministerium begrüßte das Urteil. "Das ist ein guter Tag für unsere wehrhafte Demokratie", sagte der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Ole Schröder (CDU) in Berlin.

Scharfe Kritik an dem Urteil übten erwartungsgemäß Funktionäre aus der eigenen Partei. Der politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes werde mit damit Tür und Tor geöffnet, sagte Linksparteichef Klaus Ernst. Er kündigte an, mit allen juristischen und politischen Mitteln gegen die geheimdienstliche Beobachtung von Mandatsträgern vorgehen zu wollen. Auch Niedersachsens Linke-Chef Dieter Dehm zeigte sich empört: "Es ist eine unglaubliche Einschüchterung der parlamentarischen Kontrolle durch die, die kontrolliert werden."

Unterstützung bekam die Linke aus den Reihen der Grünen und der SPD. "Ich finde die Gleichsetzung der Linken mit der NPD oder anderen extremistischen Parteien insgesamt verfehlt", sagte Grünen-Chef Cem Özdemir der "Berliner Zeitung". Die Linke arbeite nicht konspirativ, selbst die Kommunisten in ihren Reihen agierten in einem öffentlichen Umfeld.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, erklärte, eine Beobachtung von Abgeordneten komme nur bei Hinweisen auf Gewaltdelikte oder die Unterstützung terroristischer Organisationen in Betracht. "Abwegige Programmatik" rechtfertige eine Beobachtung nicht. Der Sprecher der Parlamentarischen Linken in der SPD, Ernst-Dieter Rossmann, sagte der "Berliner Zeitung": "Nach dem, wie sich die Linkspartei verhält, ist ihre Überwachung nach meinem Urteil keine Aufgabe mehr durch den Verfassungsschutz."

Aktenzeichen: 6 C 22.09

ffr/can/ddp/apn/AFP/Reuters

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