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21.07.2010
 

Prozess um "Thor Steinar"-Persiflage

Im Zweifel für den Führerstorch

Rechtsstreit: "Thor Steinar" gegen "Storch Heinar"
Fotos
ddp

"Thor Steinar" ist ein beliebtes Modelabel in der rechtsextremen Szene - "Storch Heinar" die satirisch-tierische Antwort darauf. Jetzt ist eine Klage gegen die Persiflagefigur faktisch gescheitert. Ein Nürnberger Richter zerpflückte die wesentlichen Vorwürfe gleich zu Prozessbeginn.

Nürnberg - Die Initiative "Endstation rechts" darf aller Voraussicht nach weiterhin T-Shirts mit der Satirefigur "Storch Heinar" verkaufen. Obwohl das Urteil erst am 11. August gesprochen wird, winkte der Vorsitzende Richter Horst Rottmann schon zu Prozessbeginn am Mittwoch in Nürnberg ab.

Die Kammer sehe weder bei der Optik noch beim Wortklang Verwechslungsgefahr. "Die Ähnlichkeit ist zu gering", sagte Rottmann und empfahl der "Thor Steinar"-Herstellerfirma Mediatex, ihre Unterlassungsklage gegen den Rostocker SPD-Landtagsabgeordneten Mathias Brodkorb fallenzulassen. Dieser steckt hinter der Persiflage "Storch Heinar". Mediatex ging auf die Forderung des Richters nicht ein und besteht auf einem Urteil. Aussicht auf Erfolg in den wesentlichen Punkten dürfte die Firma allerdings kaum mehr haben.

Darum geht es in dem Streit: Das Markenmotiv von "Storch Heinar" ist ein zerrupfter sogenannter "Führerstorch" mit strengem Seitenscheitel und Hitlerbärtchen. Die Initiative "Endstation Rechts" aus Mecklenburg-Vorpommern, zu der Brodkorb gehört, vertreibt über das Internet Kleidungsstücke mit dem Motiv und finanziert mit den Erlösen nach eigenen Angaben ihre Aufklärungsarbeit über Rechtsextremismus. Die brandenburgische Firma Mediatex hingegen bedruckt die T-Shirts, Pullover und Sweatshirts ihrer Marke "Thor Steinar" mit Runen, Totenköpfen und altdeutschen Schriftzeichen. Ihre Mode wird häufig von Anhängern der rechtsextremen Szene getragen.


Konkret habe Mediatex eine Verwechslungsgefahr zwischen "Thor Steinar"-Mode und Bekleidung mit "Storch Heinar"-Motiven moniert, sagte Brodkorb. Dabei sei es sowohl um den Namen als auch um die Körperhaltung des Vogels gegangen, die nach Auffassung von Mediatex stark dem Andreaskreuz ähnele, das auf den "Thor Steinar"-Kleidungsstücken zu finden sei. Nach Angaben des Gerichtssprechers sieht sich die Firma außerdem durch die Satire "in unsachlicher Weise herabgesetzt und verunglimpft".

Richter Rottmann äußerte sich schon vor der Urteilsverkündung außergewöhnlich deutlich zu seiner juristischen Einschätzung der Lage:

  • Zum Vorwurf der Verwechslung: "Es besteht keine Gefahr, dass mit dem Storch eine Nähe zur Marke der Klägerin vermutet wird", sagte Rottmann. Wer den Vogel betrachte, assoziiere damit nicht das Andreaskreuz. Dieses, versehen mit zwei Punkten, verwendet "Thor Steinar". In der Persiflage streckt Storch Heinar die Flügel links und rechts in die Höhe, in der Mitte liegt ein Ei.
  • Zum Klang der Namen: "Thor und Storch sind nicht verwechselbar", sagte der Richter. Zwar wiesen beide die gleiche Anzahl an Silben und die gleichen Vokale auf, aber es bestehe dennoch ein Unterschied.
  • Zur einer möglichen Verunglimpfung: Eine Verunglimpfung der Marke "Thor Steinar" zum Zweck der Gewinnerzielung könne er ebenfalls nicht erkennen, sondern vielmehr eine Persiflage als kritische Gegenüberstellung, sagte Rottmann. Diese satirische Verfremdung falle unter die Kunstfreiheit.

Erfolg haben könnte die Unterlassungsklage hinsichtlich der Mediatex-Marke Wüstenfuchs. Unter demselben Label hatte Brodkorb im Internet sogenannte Kampftaschen zum Preis von 29,90 Euro feilgeboten. Er habe nicht gewusst, dass Wüstenfuchs eine eingetragene Marke von Mediatex sei, sagte sein Anwalt Dirk Fissl. Auf der Website von "Endstation rechts" heißt es dazu, die besagte Tasche sei "genau viermal über die virtuelle Ladentheke" gegangen und habe "dem Führerstorch einen Umsatz von 119,60 Euro" gebracht. Das Gericht müsse nun noch klären, wie hoch die Lizenzgebühr sei. Üblicherweise seien dies fünf Prozent des Umsatzes, "in diesem Fall also 5 Kröten 98".

Brodkorbs Anwalt habe die Summe an Ort und Stelle begleichen wollen, "was zwar für Erheiterung der Prozessteilnehmer gesorgt haben soll, das Unternehmen aber noch nicht zufriedenstellte", ist auf der Internetseite notiert. Die endgültige Entscheidung darüber fällt ebenfalls am 11. August.

Die Marke "Thor Steinar" ist seit längerem umstritten. Der Brandenburger Verfassungsschutz warnte 2009 in einer Broschüre, dass sie im "aktionsorientierten Rechtsextremismus" getragen werde. In Magdeburg, Leipzig und Nürnberg klagten zuletzt Vermieter gegen das Unternehmen. Sie warfen ihm vor, bei Abschluss der Verträge den Hintergrund der Marke verheimlicht zu haben.

ffr/apn/ddp/dpa

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Noch nicht einmal das liebe Bundesverfassungsgericht, so hörig es dem Parteienunwesen auch sein mag, wie man jüngst bei der Sanktionierung des Rechtsbruches im Falle der Eurohilfen gesehen hat, da es nun mal Amt und Würden von den [...] mehr...

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