Nürnberg - Die Initiative "Endstation rechts" darf aller Voraussicht nach weiterhin T-Shirts mit der Satirefigur "Storch Heinar" verkaufen. Obwohl das Urteil erst am 11. August gesprochen wird, winkte der Vorsitzende Richter Horst Rottmann schon zu Prozessbeginn am Mittwoch in Nürnberg ab.
Die Kammer sehe weder bei der Optik noch beim Wortklang Verwechslungsgefahr. "Die Ähnlichkeit ist zu gering", sagte Rottmann und empfahl der "Thor Steinar"-Herstellerfirma Mediatex, ihre Unterlassungsklage gegen den Rostocker SPD-Landtagsabgeordneten Mathias Brodkorb fallenzulassen. Dieser steckt hinter der Persiflage "Storch Heinar". Mediatex ging auf die Forderung des Richters nicht ein und besteht auf einem Urteil. Aussicht auf Erfolg in den wesentlichen Punkten dürfte die Firma allerdings kaum mehr haben.
Darum geht es in dem Streit: Das Markenmotiv von "Storch Heinar" ist ein zerrupfter sogenannter "Führerstorch" mit strengem Seitenscheitel und Hitlerbärtchen. Die Initiative "Endstation Rechts" aus Mecklenburg-Vorpommern, zu der Brodkorb gehört, vertreibt über das Internet Kleidungsstücke mit dem Motiv und finanziert mit den Erlösen nach eigenen Angaben ihre Aufklärungsarbeit über Rechtsextremismus. Die brandenburgische Firma Mediatex hingegen bedruckt die T-Shirts, Pullover und Sweatshirts ihrer Marke "Thor Steinar" mit Runen, Totenköpfen und altdeutschen Schriftzeichen. Ihre Mode wird häufig von Anhängern der rechtsextremen Szene getragen.
Richter Rottmann äußerte sich schon vor der Urteilsverkündung außergewöhnlich deutlich zu seiner juristischen Einschätzung der Lage:
Erfolg haben könnte die Unterlassungsklage hinsichtlich der Mediatex-Marke Wüstenfuchs. Unter demselben Label hatte Brodkorb im Internet sogenannte Kampftaschen zum Preis von 29,90 Euro feilgeboten. Er habe nicht gewusst, dass Wüstenfuchs eine eingetragene Marke von Mediatex sei, sagte sein Anwalt Dirk Fissl. Auf der Website von "Endstation rechts" heißt es dazu, die besagte Tasche sei "genau viermal über die virtuelle Ladentheke" gegangen und habe "dem Führerstorch einen Umsatz von 119,60 Euro" gebracht. Das Gericht müsse nun noch klären, wie hoch die Lizenzgebühr sei. Üblicherweise seien dies fünf Prozent des Umsatzes, "in diesem Fall also 5 Kröten 98".
Brodkorbs Anwalt habe die Summe an Ort und Stelle begleichen wollen, "was zwar für Erheiterung der Prozessteilnehmer gesorgt haben soll, das Unternehmen aber noch nicht zufriedenstellte", ist auf der Internetseite notiert. Die endgültige Entscheidung darüber fällt ebenfalls am 11. August.
Die Marke "Thor Steinar" ist seit längerem umstritten. Der Brandenburger Verfassungsschutz warnte 2009 in einer Broschüre, dass sie im "aktionsorientierten Rechtsextremismus" getragen werde. In Magdeburg, Leipzig und Nürnberg klagten zuletzt Vermieter gegen das Unternehmen. Sie warfen ihm vor, bei Abschluss der Verträge den Hintergrund der Marke verheimlicht zu haben.
ffr/apn/ddp/dpa
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Noch nicht einmal das liebe Bundesverfassungsgericht, so hörig es dem Parteienunwesen auch sein mag, wie man jüngst bei der Sanktionierung des Rechtsbruches im Falle der Eurohilfen gesehen hat, da es nun mal Amt und Würden von den [...] mehr...
Genau das sagte ich ja in meinem Beitrag: "wenn Lonsdale Werbung mit den Rechten verhaßten Themen macht, sind die schneller weg von der Marke, als man denkt....", nicht richtig gelesen oder? ;-) Jedes Unternehmen [...] mehr...
Sie haben Recht, ich werde meine Worte das nächste mal gewählter wählen (auch wenn diese Formulierung nicht ganz so eloquent erscheint). mehr...
...die Nazis" sagte der ehemalige SS-Offizier in seiner "schmucken" Uniform anlässlich des Jahrestreffens in Braunau am Inn. mehr...
Ich sehe das ähnlich und es erinnert mich irgendwie an die Formulierung von Amnesty International über die Todesstrafe: "Warum töten wir Menschen, die Menschen töten, um den Menschen zu zeigen, dass Töten falsch ist?" mehr...
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