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22.07.2010
 

Beobachtung durch Verfassungsschutz

Linke will Schnüffelurteil anfechten

Linken-Politiker Bodo Ramelow: Niederlage vor dem BundesverwaltungsgerichtZur Großansicht
dpa

Linken-Politiker Bodo Ramelow: Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht

Von "absurd" bis "überzeugend": Politiker aller Parteien haben auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts reagiert, wonach der Linken-Politiker Bodo Ramelow vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Die Linke selbst will nun alle Register ziehen.

Hamburg/Berlin - Die Linke will die per Gerichtsurteil bestätigte Beobachtung durch den Verfassungsschutz stoppen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Mittwoch sei ein Freibrief für den Verfassungsschutz und stelle alle Abgeordneten der Linkspartei unter Generalverdacht, sagte der Linken-Vorsitzende Klaus Ernst in Berlin. "Wir werden mit allen juristischen und politischen Mitteln gegen die geheimdienstliche Beobachtung unserer Partei und unserer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger vorgehen", kündigte Ernst an.

Der Parteichef lehnte es ab, linksextreme Gruppierungen wie die Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum auszuschließen. Die Linke lasse sich "nicht vorschreiben, wer bei uns Strömungen bilden darf und wer nicht", sagte Ernst der "Leipziger Volkszeitung". Er könne keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen dieser Gruppen erkennen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Fall des Linken-Politikers Bodo Ramelow geurteilt, dass ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten über ihn verfasst werden darf. Die Richter genehmigten, dass auch alle anderen Linken-Spitzenpolitiker beobachtet werden können. Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen von Teilgruppen innerhalb der Partei.

Ramelow, Fraktionsvorsitzender der Linken im thüringischen Landtag, kündigte nach der Entscheidung in Leipzig an, zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiterzuziehen. Ramelow warf dem Bundesverwaltungsgericht auf NDR Info vor, zum Beispiel beim Thema Verstaatlichung mit zweierlei Maß zu messen. Während die kommunistische Plattform in der Linkspartei nur über Verstaatlichungen diskutiere, vollziehe Kanzlerin Merkel dies bei den Banken.

SPD-Politiker Machnig unterstützt Ramelow

Die Reaktionen auf das Urteil fielen unterschiedlich aus. Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach nannte das Urteil "überzeugend". "Teile der Partei halten nicht den notwendigen Abstand zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Das gibt dem Verfassungsschutz Anlass zur Beobachtung", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses der "Mitteldeutschen Zeitung". Zuvor hatte auch das Bundesinnenministerium das Leipziger Urteil begrüßt.

Kritik an der richterlichen Entscheidung kam von der SPD in Thüringen. Wirtschaftsminister Matthias Machnig sprach von einem "absurden Urteil". Ramelow sei ein integrer Politiker und Demokrat. "Offensichtlich hat der Verfassungsschutz nicht genug zu tun", sagte Machnig. Ramelow hatte in den beiden Vorinstanzen Recht bekommen. Daraufhin hatte die Bundesrepublik Deutschland Revision eingelegt.

Die Linke wird seit 1995 vom Bundesverfassungsschutz beobachtet. Dabei wird der Partei vorgeworfen, die herrschende Staats- und Gesellschaftsordnung abschaffen zu wollen. Linksextremistische Gewalt werde zumindest toleriert - offene extremistische Zusammenschlüsse innerhalb der Partei würden gefördert. Zu den extremistischen Strukturen der Partei zählen Verfassungsschützer unter anderem die Kommunistische Plattform.

Die Vize-Vorsitzende der Linken, Sahra Wagenknecht, sprach im Interview mit der "Frankfurter Rundschau" von einem Versuch, "die Linke zu einer unnormalen Partei abzustempeln, damit die Leute Angst haben, sich ihr anzuschließen". Wagenknecht lässt ihre Mitgliedschaft in der Kommunistischen Plattform ruhen, seit sie Vize-Parteichefin ist.

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts kann die Linke nur effizient überwacht werden, wenn auch die Spitzenfunktionäre mit einbezogen würden. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Funktionäre wiege nicht sehr schwer, weil die Verfassungsschützer nur das öffentliche Verhalten erfassen - und nicht den persönlichen Bereich ausspähen. Zudem habe sich der Verfassungsschutz auf die unterste Ebene der Beobachtung begeben und bespitzele Ramelow nicht mit geheimen Methoden - etwa mit V-Männern, Observationen und Abhörvorrichtungen.

Aktenzeichen: BVerwG 6 C 22.09

kgp/dpa/Reuters

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