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24.07.2010
 

Bundesjustizministerium

Ledige Väter sollen grundsätzlich Sorgerecht erhalten

Vater und Kind: Ledige Männer sollen von Anfang das Sorgerecht habenZur Großansicht
Corbis

Vater und Kind: Ledige Männer sollen von Anfang das Sorgerecht haben

Die schwarz-gelbe Koalition will die Rechte lediger Väter stärken. Unverheiratete Eltern sollen von Anfang an ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind erhalten - es sei denn, die Mutter widerspricht. Noch im Herbst soll ein Gesetzentwurf fertig sein.

Passau/Berlin - Mehr Rechte für unverheiratete Väter: Die FDP-Bundestagsfraktion plädiere für die sogenannte Widerspruchslösung, sagte deren Familienrechtsexperte Stephan Thomae der "Passauer Neuen Presse" ("PNP"). Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht.

"Kinder haben einen Anspruch darauf, dass Väter Verantwortung übernehmen und über wichtige Dinge in ihrem Leben mitentscheiden", sagte Thomae, "die Koalition steht zu ihrem Wort, die Situation lediger Väter verbessern zu wollen." Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt nach Informationen der Zeitung derzeit entsprechende Eckpunkte erarbeiten. Im Herbst solle ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im vergangenen Jahr klare Vorgaben für eine Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts bei nichtverheirateten Paaren gemacht habe.

"Was wir nun brauchen, ist eine einfache und der modernen Beziehungsform angepasste Regelung", sagte er der "PNP". Wenn der Vater die Vaterschaft anerkenne, solle er auch die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten, wenn die Mutter nicht widerspreche. In Streitfällen müsse das Gericht im Sinne des Kindeswohls entscheiden.

Die zuständige Unionsabgeordnete Ute Granold (CDU) signalisierte Zustimmung. "Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Widerspruchslösung. Aber wir müssen auch ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt", sagte sie. Es gehe darum, nicht zu hohe Hürden für das gemeinsame Sorgerecht aufzubauen. Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein.

Nach der Sommerpause soll demnach eine Lösung im "Sinne des Kindeswohls" gefunden werden.

abl/dpa

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insgesamt 132 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
28.12.2011 von champagnerhh: Sorgerecht und ledige Väter

bezugnehmend auf Ihren interessanten Beitrag zum Thema Sorgerecht für ledige Väter möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die nach wie vor gängige Gerichtspraxis lenken. Der beigefügte Presseartikel belegt auch den jüngsten Fall von [...] mehr...

04.12.2010 von florian277: Fortschritte in der Gesetzgebung?

Es ist wieder reichlich still um das Gesetzesvorhaben geworden. Aktuelle Beobachtungen können auf Facebook, auf der Seite "Sorgerecht" gesammelt werden. http://www.facebook.com/pages/Sorgerecht/174941139191055 mehr...

03.08.2010 von HSV-Andreas: Sorgerecht

Ein gutes Urteil, dass die Position der Väter zum Wohle der Kinder stärkt. Gemeinsames Sorgerecht zwingt beide Elternteile dazu, sich besser abzusprechen und sich auf eine gemeinsame Linie bei der Erziehung zu einigen - bisher [...] mehr...

01.08.2010 von Christian Krippenstapel: Nicht Sorgerecht , sondern SorgePFLICHT

Was Sie bei Ihrer schrillen Tirade übersehen haben, ist das eigentlich Naheliegendste: Es gibt gar kein Sorgerecht mehr, sondern stattdessen eine Sorgepflicht. Insoweit scheinen Sie mir nicht ganz auf dem Laufenden zu sein. Aber [...] mehr...

01.08.2010 von teletubbi: ....

Ja was denn nun ? querollo schrieb: Genau deswegen halte ich ein gemeinsames Sorgerecht per se für falsch. Worauf Sie schrieben: "Männer wie ich" kämpfen z. Teil seit Jahren um das gemeinsame Sorgerecht bzw. um [...] mehr...

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