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28.07.2010
 

Fall Buback

Oberlandesgericht lässt Mordanklage gegen Verena Becker zu

Ex-Terroristin Becker (Fahndungsbild aus den Siebzigern): Prozessbeginn im HerbstZur Großansicht
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Ex-Terroristin Becker (Fahndungsbild aus den Siebzigern): Prozessbeginn im Herbst

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker muss sich wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Buback vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Das Gericht hat die Anklage jetzt unverändert zugelassen - der Prozess beginnt voraussichtlich im Herbst.

Stuttgart - Der genaue Termin zur Hauptverhandlung ist nach Angaben des Gerichts noch nicht bestimmt worden. Mit dem Beginn des Prozesses wegen Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback sei voraussichtlich Ende September 2010 zu rechnen.

Die Bundesanwaltschaft hatte Becker im April als Mittäterin des tödlichen Attentats vor 33 Jahren angeklagt. Die Täter hatten am 7. April 1977 von einem Motorrad aus auf den Dienstwagen des Generalbundesanwalts geschossen.

Der Anklage zufolge gibt es allerdings keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Verena Becker selbst eines der beiden Mitglieder des Anschlagkommandos auf dem Tatmotorrad war. Sie soll jedoch eine "maßgebliche Rolle" bei der Organisation eingenommen haben und sei daher als Mittäterin anzusehen.

Nach einem SPIEGEL-Bericht vom 19. Juli planen die Ankläger, einen 227-seitigen "Operativvermerk" der Aussagen, die Becker Anfang der achtziger Jahre in der Haft gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz gemacht hat, sowie einen dazugehörenden "Auswertungsvermerk" von 82 Seiten als weiteren Beleg für Beckers Mittäterschaft beim Mord an Generalbundesanwalt Buback anführen.

Bisher wurden Christian Klar und Knut Folkerts rechtskräftig für die Buback-Morde verurteilt. Das Verfahren gegen Günter Sonnenberg, der als dritter unmittelbarer Täter gilt, wurde letztlich eingestellt. Sonneberg war jedoch wegen anderer Taten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Ermittlungen gegen Verena Becker waren neu ins Rollen gekommen, nachdem durch neue kriminaltechnische Untersuchungen Speichelspuren an den Kuverts der alten RAF-Bekennerschreiben entdeckt wurden.

Die Bundesanwaltschaft erwirkte aufgrund der neuen Verdachtslage am 28. August 2009 einen neuen Haftbefehl und Untersuchungshaft gegen die inzwischen 57-Jährige. Becker war Ende 1977 zwar wegen anderer terroristischer Straftaten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, nicht jedoch wegen der Buback-Morde. Da Mord nicht verjährt, ist eine Anklage weiterhin möglich.

Der Sohn des getöteten Generalbundesanwalt, Michael Buback, begrüßte die uneingeschränkte Zulassung der Anklage. "Es kommt darauf an, dass die Wahrheit ans Licht kommt", sagte er im Sender 3sat. "Dies ist nicht nur wichtig für mich, sondern auch für das Land und den Rechtsstaat." Bubacks Sohn wird in dem Prozess als Nebenkläger auftreten.

Der Bundesgerichtshof hob am 23. Dezember 2009 den Haftbefehl gegen Verena Becker überraschend auf und setzte sie auf freien Fuß. Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs ging in einer vorläufigen Bewertung eher von einer Beihilfe Beckers an den Buback-Morden aus, nicht jedoch von Mittäterschaft.

Die Bundesanwaltschaft klagte die Ex-Terroristin am 8. April 2010 dennoch wegen Mordes an. Dies wurde mit neuen Ermittlungsergebnissen begründet. Es soll unter anderem eine Zeugenaussage geben, wonach Becker am Vortag des Attentats in Karlsruhe war und an Ausspähungen teilnahm. Dass Becker selbst schoss, schließt die Bundesanwaltschaft allerdings aus. Aber auch Mittäter werden wie Mörder bestraft. Auf Mord steht lebenslange Freiheitsstrafe, auf Beihilfe eine Zeitstrafe. Verena Becker wird am kommenden Samstag 58 Jahre alt. Sie verbüßte zwischen 1977 und 1989 ihre Strafe, wurde dann jedoch vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt.

anr/dpa/ddp/apn

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