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29.07.2010
 

Justizministerium

Elektronische Fußfessel soll Ex-Häftlinge orten

FDP-Politiker Stadler: Entlassene Strafgefangene per Satellit überwachen
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dpa

FDP-Politiker Stadler: Entlassene Strafgefangene per Satellit überwachen

Satellitenüberwachung statt Sicherungsverwahrung: Das Justizministerium plant offenbar, ehemalige Strafgefangene mit elektronischen Fußfesseln zu orten. Die High-Tech-Kontrolle soll nun auf Länderebene diskutiert werden.

Hamburg - Das Bundesjustizministerium strebt für Täter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, eine Überwachung mit elektronischen Fußfesseln an. Der parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (FDP) kündigte am Donnerstag in der ARD an, per Satellit sollten künftig entlassene Strafgefangene überwacht werden, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnten.

Für die kommende Woche habe Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu einem Fachgespräch mit Vertretern aus den Ländern eingeladen, in dem über das weitere Vorgehen beraten werde. Es gehe darum, die Führungsaufsicht über entlassene Straftäter zu verstärken und zu verbessern, sagte Stadler.

Im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden, dass eine Sicherungsverwahrung, die zunächst auf zehn Jahre begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden kann. Von diesem Urteil sind eine ganze Reihe von Tätern betroffen, die nun gerichtlich ihre Freilassung durchsetzen wollen.

Die Bundesregierung strebt eine Reform der Sicherungsverwahrung an. Leutheusser-Schnarrenberger will, dass die Maßnahme nicht mehr nachträglich angeordnet werden kann. Sie soll es nur noch geben, wenn sie schon im Urteil - zumindest vorbehaltlich - vorgesehen war. Leutheusser-Schnarrenberger verteidigte ihr Reformkonzept. "Mein Konzept, das nur für künftige Fälle gilt, schafft mehr Rechtssicherheit und damit auch mehr Sicherheit für die Menschen vor gefährlichen Straftätern."

Die Innen- und Rechtspolitiker von CDU und CSU hatten sich am Donnerstag bei einem Treffen in Berlin auf eine gemeinsame Linie verständigt, die klar gegen die FDP-Pläne gerichtet ist. Die Union will an der nachträglichen Sicherungsverwahrung festhalten.

jok/dpa/ddp

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NACHTRÄGLICHE SICHERUNGSVERWAHRUNG

Bei der Sicherungsverwahrung wird ein Straftäter über das Ende seiner Strafhaft hinaus, aufgrund entsprechender Anordnung im Urteil, wegen seiner besonderen Gefährlichkeit in Haft gehalten. Bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung stellt sich die besondere Gefährlichkeit erst während der Haft heraus. Dann soll die Sicherungsverwahrung aufgrund qualifizierter Prognoseentscheidungen auch noch im Nachhinein angeordnet werden können. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde 2004 zunächst für nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Täter, seit 2008 auch für Jugendliche und nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) eingeführt.







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