Hamburg - Reichen elektronische Fußfesseln aus, um entlassene Gewalttäter zu kontrollieren? Der Fall eines Mannes in Hamburg hat eine heftige Debatte entfacht. Der Sexualstraftäter saß fast 30 Jahre in Baden-Württemberg in Haft, davon allein 22 Jahre in Sicherungsverwahrung. Nach seiner Entlassung lebt er nun in der Hansestadt. Nach Protesten von Anwohnern musste er mehrmals seine Wohnung wechseln, er wird von der Polizei rund um die Uhr überwacht.
Der Fall wirft die Frage auf, wie in Deutschland künftig mit entlassenen Straftätern umgegangen werden soll. Zwischen der FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Unionspolitikern ist deswegen nun ein Streit entbrannt.
Der Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom Dezember. Demnach darf die Sicherungsverwahrung, die zur Zeit seiner Verurteilung noch auf maximal zehn Jahre begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden. Von dem Urteil sind mehr als hundert Täter betroffen - viele könnten in den kommenden Wochen freikommen. Wegen der uneinheitlichen Rechtsprechungen entscheidet seit Freitag der Bundesgerichtshof über die Prüfungen zur Sicherungsverwahrung.
Straßburger Urteil stellt Politik und Justiz vor große Probleme
Leutheusser-Schnarrenberger legte einen Gesetzentwurf zur ohnehin schon seit langem geplanten Reform der Sicherungsverwahrung vor - darin sind elektronische Fußfesseln für Täter vorgesehen, die nun vor den Oberlandesgerichten ihre Freilassung durchsetzen.
Doch der Union reicht das nicht, und auch Kriminalbeamte sind skeptisch.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl (CSU), betonte, es gebe zur nachträglichen Sicherungsverwahrung "keine Alternative". "Täter, von denen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, dürfen nicht auf die Gesellschaft losgelassen werden", sagte Uhl. Daher lehne die Union den Gesetzentwurf der Justizministerin zur Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ab. Auf diese Linie hatten sich am Donnerstag Innen- und Rechtsexperten der Union aus Bund und Ländern verständigt.
Der Parlamentarische Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) forderte hingegen als Ersatz für die nachträgliche Sicherungsverwahrung für gefährliche Kriminelle eine elektronische Fußfessel. Diese könne "satellitengestützt überwacht werden", sagte Stadler. Das sieht auch die FDP-Bundestagsfraktion so. Deren Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen kritisierte: "Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass sich die CDU/CSU in der Vergangenheit immer vehement für elektronische Fußfesseln eingesetzt hat, nun aber behauptet, eine solche Maßnahme reiche nicht aus."
Das Bundeskabinett hatte die Eckpunkte für die umstrittene Reform bereits beschlossen - auf deren Grundlage legte Leutheusser-Schnarrenberger ihren Gesetzentwurf vor. Die Union betont aber, dass es noch keine abschließende Einigung gebe. Die Eckpunkte seien nur als Grundlage für die weiteren Gespräche zu verstehen.
"Da kann die Fußfessel nicht die Lösung sein"
Der Bund deutscher Kriminalbeamter (BdK) warnte davor, nur auf die Fußfessel zu setzen. Zwar sei damit eine Überwachung von Straftätern möglich, jedoch sei die Fessel "nicht das Ersatzwerkzeug für die Sicherungsverwahrung," sagte BdK-Sprecher Bernd Carstensen.
Uhl hält den Vorschlag der Liberalen ebenfalls für bedenklich. "Bei den Tätern, die wir immer wieder haben, die hochgefährlich schwere Gewaltkriminalität begangen haben - Kinderschänder, Sexualverbrecher, Vergewaltiger - da kann die Fußfessel nicht die Lösung sein", sagte er dem Nachrichtensender N24.
In der kommenden Woche treffen sich nun die Staatssekretäre der Länder im Bundesjustizministerium und beraten über weitere Möglichkeiten. Bis die Politik eine Lösung findet, muss die Hamburger Polizei den Mann rund um die Uhr überwachen - ein enormer Aufwand.
wit/kgp/dpa/AFP/ddp/apn
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Die deutsche Bürokratie will es eben immer anders haben ... Dabei wären doch elektronische Fußfesseln mit föderaler Verwaltung vom im Trend ? Auf jeder Fessel dann das Länderwappen und inkompatible Mechanismen ... man gönnt [...] mehr...
Es gibt auch immer wieder Leute, die es schaffen, aus dem Knast auszubrechen. Und nu? Das allerdings wäre auch meine Befürchtung. Nö, bei solchen Kommentaren fängt für mich der Spaß erst an! Dieses Forum gleitet scheinbar [...] mehr...
Eine Fußfessel schützt vor Straftaten nicht. Sie erhöht die Hemmschwelle, eine Tat durchzuführen, weil man erwischt wird. Nur ein Sexualstraftäter führt eine Tat aus einem krankhaften Zwang heraus aus, d.h. für diesen Moment ist [...] mehr...
Die Fussfessel ist die Weiterführung der Kameraüberwachung. Wie soll sie gerade bei Triebtätern neue Taten verhindern? Aber danach, wie bei der Videoüberwachung, kann man vielleicht feststellen: schön, dass ihr dabei wart. [...] mehr...
Wenn jemand krank ist, gibt es die Möglichkeit der Unterbringung im psychiatrrischen Krankenhaus. (§ 63 StGB). Die Personen um die es hier geht, sind gerade nicht krank und nicht in ihrer Schuldfähigkeit erheblich [...] mehr...
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