Berlin - Dieser Vorschlag sorgt für neuen Zündstoff in der Regierungskoalition: Unionspolitiker haben für entlassene Schwerverbrecher eine Art Internet-Pranger gefordert. Bürger sollen so die Aufenthaltsorte von bestimmten Sexualstraftätern herausfinden können. Doch das FDP-geführte Justizministerium wies den Vorschlag umgehend zurück.
Seit Monaten streiten FDP und Union über die Neuregelung der Sicherungsverwahrung. Der Vorschlag der Veröffentlichung von Daten im Internet war bereits vor drei Jahren nach dem Mord an dem neunjährigen Mitja aus Leipzig im Gespräch. Nun hat der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel erneut einen Vorstoß unternommen. Er will Sexualstraftäter mit Namen, Anschrift und Foto ins Netz stellen. Es müsse rechtlich geprüft werden, ob diese Daten auf Polizei-Web-Seiten veröffentlicht werden könnten, sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Auch der CSU-Politiker Norbert Geis machte einen ähnlichen Vorschlag. Zusätzlich zur Sicherungsverwahrung müsse darüber nachgedacht werden, die Bevölkerung besser zu schützen, sagte Geis der "Bild"-Zeitung. "Dazu kann auch ein Hinweis im Internet über den Wohnort von gefährlichen und noch immer frei herumlaufenden Sexverbrechern zählen."
Die Regierung jedoch erteilte solchen Forderungen umgehend eine Absage. "Aus unserer Sicht ist das kein gangbarer Weg", sagte ein Sprecher von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Montag. Es gehe darum, vernünftige Lösungen zu finden und nicht die Ängste der Bürger zu schüren.
Nach einer ersten Einschätzung des Ministeriums wäre ein solcher Internet-Pranger für Triebtäter auch verfassungsrechtlich problematisch. Das Ressort von CDU-Innenminister Thomas de Maizière lehnte den Vorschlag ebenfalls ab.
Datenschützer nennt Vorschlag "nicht zu Ende gedacht"
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wertete die Idee als unausgegoren. "Das ist nicht zu Ende gedacht", sagte eine Sprecherin. "Es widerspricht erstens dem Resozialisierungsgedanken, zweitens wirft es die Frage nach dem Schutz der im Internet veröffentlichten Straftäter auf."
Ein Internet-Pranger sei rechtswidrig, meinte auch der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. Die Polizei würde dadurch zudem vor unlösbare Aufgaben gestellt, da sie dann auch noch entlassene Straftäter vor "unabsehbaren Reaktionen aus der Bevölkerung" schützen müsse. Womöglich bekomme man es noch mit Lynchjustiz zu tun.
Die Linken-Abgeordnete Petra Pau nannte die Forderung der Unionspolitiker "rechtswidrig". "Der Pranger stammt aus dem Mittelalter, der aktuelle Unionsvorschlag auch", sagte sie.
Fußfessel-Vorschlag sorgt für Streit
Etwa 80 Schwerkriminelle müssen demnächst aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das nachträgliche Wegsperren als Verlängerung ihrer Haftstrafe bewertet hatte.
Die Frage nach Umgang mit Schwerverbrechern, die auch nach ihrer Entlassung als gefährlich gelten, sorgt deshalb für Zoff in der Koalition. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger plädierte für elektronische Fußfesseln zur Überwachung, weil sie eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung ablehnt.
Eine solche Fußfessel erstelle nur "ein reines Bewegungsprofil", kritisierte CDU-Politiker Grindel. Bund und Länder müssten aber eine einheitliche Linie verfolgen, "sonst ziehen die Leute einfach um".
mmq/dpa/apn/AFP
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...... Ich finde, es reicht völlig, wenn schlechte Politiker, die deswegen ja gemeingefährlich sind, im INett angeprangert werden. rabenkrähe mehr...
Bei allem Verständnis für dieses schwierige Thema fällt es mir doch schwer mittlerweile bei den Äußerungen ruhig zu bleiben. Ich möchte freundlicherweise die Leserschaft mal daran erinnern, das wir so was wie den Pranger schon [...] mehr...
Menschenrechte scheinen anscheinend out zu sein, Lynchjustiz ist wieder in. Wer ein bisschen rumkommt, und hier und dort in Firmen und auf Baustellen Mäuschen spielt und mithört, was die Leute gerne mit den Schwerverbrechern [...] mehr...
Als erstes muss man erstaml definieren was genau ein "Gefährlicher Straftäter " ist.Mit Sicherheit kann man da wohl Personen die Straftaten gegen die Sexuelle Selbstbestimmung begehen zählen.Aber da kommt schon die erste [...] mehr...
Ich bitte um Verzeihung, daß ich mich falsch ausgedrückt habe. Das ist ganz selbstverständlich - ich habe mich doch gerade für die Menschenwürde Kranker eingesetzt, wie nachzulesen ist. Mit "jeder andere, gesunde" habe [...] mehr...
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