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11.08.2010
 

Google Street View

Die lächerliche Angst vorm bösen Blick

Ein Kommentar von Thomas Darnstädt

Street View von Pariser Fassaden: Eingriff ins Persönlichkeitsrecht?Zur Großansicht
dpa

Street View von Pariser Fassaden: Eingriff ins Persönlichkeitsrecht?

Google will den Kartendienst Street View nun auch in Deutschland starten. Und schon empören sich die Datenschützer. Doch ihre Aufregung ist nicht mehr als die provinzielle Furcht vor der allgegenwärtigen Öffentlichkeit - und in einer offenen, global vernetzten, kommunikativen Welt nicht zeitgemäß.

In den Vereinigten Staaten gilt Deutschland als "Datenschutz-Hölle". Und wer ist schuld? Das Bundesverfassungsgericht. Tatsächlich haben die Karlsruher Richter in ihrem berühmten "Volkszählungsurteil" von 1983 die Verfügungsgewalt über persönliche Informationen zum rechtlichen Gut erklärt, das im Range gleich mit dem Recht auf Leben und Freiheit als "Persönlichkeitsrecht" unmittelbarer Ausdruck der Menschenwürde ist.

Datenschutz ist Menschenwürdeschutz: Höher kann man die Sache nicht hängen.

Was Wunder, dass das US-Unternehmen Google Ärger bekommt, wenn es im Land des Bundesverfassungsgerichts Straßen und Häuser fotografieren und ins Internet stellen lässt. Street View als GAU in der Datenschutzhölle? Die Unterteufel, beamtete Datenschützer ohne Macht, aber mit großer Mistgabel, verbreiten Schwefelgestank: Google, go home, nix Fotos, alles verboten.

So können sie sich das nicht vorgestellt haben in Karlsruhe. Das Fotografieren von Hausfassaden als Verletzung der Menschenwürde? Die Veröffentlichung von Ablichtungen bewohnter Häuser und belebter Straßen als Eingriff ins Persönlichkeitsrecht? Jede Idee, zu Ende gedacht, führt an die Wand.

Wenn der Datenschutz davor schützen soll, dass jemandes ohnehin öffentlich sichtbares Eigentum oder Besitz fotografiert und veröffentlicht wird, stellen sich ein paar Fragen. Darf ich dann das tolle neue Auto meines Nachbarn auch nicht mehr fotografieren, auch nicht von der Seite - oder von oben? Was ist mit seinem Hund? Den Goldfischen in seinem Gartenteich? Und darf ich denn das schöne Haus nebenan wenigstens mit Worten beschreiben? Und was ist, wenn ich eine Beschreibung meiner Straße im Internet veröffentliche?

Street View ist kein Fall für Datenschützer

Die Gefahr, so betonen die Unterteufel, liege in der systematischen Arbeit des Fotografierens und in der weltweiten Verbreitung der Fotos. Das ist nun nichts Neues im Internet und wird nicht nur von den Nutzern von Google als Wohltat empfunden, solange dabei keine Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Es mag ja sein, dass Google als Datenmonster gilt und damit massenweise Geld verdient und recht ruppige Methoden bei seiner Arbeit an den Tag legt. Doch das sollte den Blick nicht dafür vernebeln, dass im Rechtstaat auch unsympathische Unternehmen ihre Geschäfte betreiben können - solange sie niemandes Rechte verletzen.

Zwar ist es ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, wenn individuell erkennbare Personen-Bilder veröffentlicht werden. Doch Google hat versichert, dass kein Mensch auf seinen Bildern identifizierbar sein werde. Dies vorausgesetzt, ist nicht erkennbar, wieso der Fall Street View in die Kompetenz der Datenschützer fällt.

Mein Haus, mein Auto, mein Gärtchen: Wenn dies künftig als verfassungsrechtlich geschützter Ausdruck des Menschenwürde gelten soll, tun wir uns keinen Gefallen. Das macht nicht nur den Datenschutz lächerlich, den wir so dringend brauchen, um etwa Leute in die Schranken zu weisen, die unter Verweis auf amerikanische Vorbilder Internet-Pranger für Sexualverbrecher fordern oder Passagiere am Flughafen nacktscannen wollen.

Und nicht weniger lächerlich machen sich Kriminalisten, die Sicherheitsbedenken gegen Street View geltend machen. Einbrecherbanden, die unauffällig mit Googles Hilfe lohnende Objekte ausspionieren? Von Street View erfährt kein Gangster etwas, was er nicht vor Ort mit eigenen Augen zu sehen bekäme - und dann sogar live. Warum verbieten wir nicht dann auch den Verkauf von Kraftfahrzeugen, weil auch diese Einbrecherbanden den unauffälligen Abtransport der Beute vereinfachen?

Die amtliche Aufregung verhilft einer provinziellen Ängstlichkeit vor dem bösen Blick des Nachbarn zum Durchbruch - in einer Welt, in der wir so stolz darauf sind, offen für alles, global vernetzt und unglaublich kommunikativ zu sein. Das ungute Gefühl, das manche Bürger haben, wenn sie daran denken, dass künftig in New York jeder sehen kann, wie ihr Reihenendhaus in Hamburg-Hoheluft von außen aussieht, muss man wohl respektieren. Aber sollte es zum Maßstab des deutschen Grundrechtsschutzes werden? Das wäre wirklich die Datenschutzhölle.

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insgesamt 1139 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
19.08.2010 von unente: sinnlose Hysterie

Jaja... sollte der Krempel tatsächlich später etwas einbringen, müsste ein Großteil der Einkünfte dann eben als Schmerzensgeld an den verkloppten Fotografen abgedrückt werden. Aber wer seinen 'wertvollen Geheimkram' sichtbar im [...] mehr...

19.08.2010 von dale_gribble: .

Wenn jemand durch meinen Zaun oder an meinem Tor vorbei meine Prototypen oder Designstudien fotografieren (will) sind mir evtl. geltende Gesetze oder Bestimmungen VOLLKOMMEN egal. Da gibts auf die Mütze. Kompromisslos. mehr...

19.08.2010 von unente: um des Kaisers Bart

Es wurde doch nun schon X Male im Zuge der hysterischen Berichterstattung um GSV darauf hingewiesen, dass nicht die Fassadenknipserei einen Eingriff in den Datenschutz bedeutet, sondern das angebliche Mitschneiden von e-Mails, [...] mehr...

19.08.2010 von M@ESW: _

Da sind Sie auf nen frechen Bluff reingefallen, mehr nicht. Ihnen ist offenbar nur das Wort geläufig, über dessen rechtliche Bedeutung müssten Sie sich nochmal schlau machen mehr...

19.08.2010 von riga_ernest: Da haben Sie sich aber ins Bockshorn jagen lassen.

Darauf sind Sie reingefallen? Das Hausrecht gilt IM Haus. Nicht darüber hinaus. mehr...

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Thomas Darnstädt, 61, ist Verfassungsrechtler und schreibt im SPIEGEL über Rechtspolitik, Bürgerrechte und internationales Recht.


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*weltweiter Marktanteil, erhoben auf der Webbrowser-Angabe, Stand: Juni 2011, Quelle: Net Applications

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Googles Geschichte

1995 - When Larry met Sergey

Angeblich konnten Larry Page und Sergey Brin einander erst einmal nicht besonders gut leiden, als sie sich im Jahr 1995 zum ersten Mal trafen. Der 24-jährige Brin war übers Wochenende in Stanford zu Besuch, der 23-jährige Page gehörte angeblich zu einer Gruppe von Studenten, die Besucher herumführen mussten. Der Legende nach stritten Brin und Page ununterbrochen miteinander.

1996 - Es begann mit einer Rückenmassage

1998 - Finanzierung

1999 - Mehr Geld und ein neues Heim

2000 - AdWords

2001 - Profit und ein neuer Eric Schmidt

2002 - Corporate Search, Google News, Froogle

2003 - AdSense und Blogger

2004 - Picasa, Googlemail, Bücher und ein Börsengang

2005 - Google Maps und Google Earth

2006 - Google Video, Web-Applikationen , YouTube - und Kritik

2007 - Googlemail für alle, DoubleClick, Streetview und Android

2008 - Knol, Chrome und kein Ende




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