ThemaVerena BeckerRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
16.08.2010
 

RAF-Mord an Buback

Prozess gegen Verena Becker beginnt Ende September

Ex-Terroristin Becker (Fahndungsbild aus den Siebzigern): Prozessbeginn im HerbstZur Großansicht
DPA

Ex-Terroristin Becker (Fahndungsbild aus den Siebzigern): Prozessbeginn im Herbst

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker muss sich ab 30. September wegen Mordes an Generalbundesanwalt Buback vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Die Hauptverhandlung soll in Stuttgart-Stammheim stattfinden.

Stuttgart - Es ist eines der unaufgeklärten Verbrechen der Roten Armee Fraktion: der Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen Begleitern. Mehr als 33 Jahre nach dem Anschlag muss sich die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ab 30. September dafür vor Gericht verantworten. Sie ist als Mittäterin angeklagt.

Für den Prozess seien bis zum 21. Dezember 17 Verhandlungstage anberaumt, teilte das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag mit. Die Hauptverhandlung soll in Stuttgart-Stammheim stattfinden. Das dortige Gefängnis wurde bekannt, weil dort führende RAF-Mitglieder in Haft saßen.

Im Juli hatte das Oberlandesgericht die Anklage gegen Becker zugelassen. Die Bundesanwaltschaft hatte Becker im April als Mittäterin des tödlichen Attentats vor 33 Jahren angeklagt. Die Täter hatten am 7. April 1977 von einem Motorrad aus auf den Dienstwagen des Generalbundesanwalts geschossen. Der 57-jährige Buback, sein Fahrer und ein Justizbeamter wurden getötet. Die Terroristen entkamen. Wer die Schüsse abgab, ist bis heute ungeklärt.

In dem Prozess soll nun festgestellt werden, ob und wie Becker an der Vorbereitung und Durchführung der Tat mitwirkte. Der Anklage zufolge gibt es zwar keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Becker selbst eines der beiden Mitglieder des Anschlagkommandos auf dem Tatmotorrad war. Sie soll jedoch eine "maßgebliche Rolle" bei der Organisation eingenommen haben und sei daher als Mittäterin anzusehen.

Es soll unter anderem eine Zeugenaussage geben, wonach Becker am Vortag des Attentats in Karlsruhe war und an Ausspähungen teilnahm. Dass Becker selbst schoss, schließt die Bundesanwaltschaft aber aus. Jedoch werden auch Mittäter wie Mörder bestraft. Auf Mord steht lebenslange Freiheitsstrafe.

Speichelspuren brachten erneut Ermittlungen ins Rollen

Zu dem Buback-Attentat bekannte sich damals das RAF-Kommando "Ulrike Meinhof". Christian Klar und Knut Folkerts wurden für die Morde an Buback und seinen beiden Begleiter verurteilt. Das Verfahren gegen Günter Sonnenberg, der als dritter unmittelbarer Täter gilt, wurde damals eingestellt. Sonnenberg wurde wegen anderer Taten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Das erste Ermittlungsverfahren gegen Becker im Fall Buback war 1980 mangels Beweisen eingestellt worden. Die Ermittlungen gegen die 58 Jahre alte Ex-Terroristin waren neu ins Rollen gekommen, nachdem durch neue kriminaltechnische Untersuchungen Speichelspuren an den Kuverts der alten RAF-Bekennerschreiben entdeckt wurden.

Die Bundesanwaltschaft erwirkte aufgrund der neuen Verdachtslage am 28. August 2009 einen neuen Haftbefehl und Untersuchungshaft gegen Becker. Der Bundesgerichtshof hob kurz vor Weihnachten den Haftbefehl überraschend auf und setzte sie auf freien Fuß.

Becker war Ende 1977 zwar wegen anderer terroristischer Straftaten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, nicht jedoch wegen der Buback-Morde. Sie verbüßte zwischen 1977 und 1989 ihre Strafe, wurde dann jedoch vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt.

Da Mord nicht verjährt, war eine Anklage im Fall Buback weiterhin möglich.

mmq/apn/dpa

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 4 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
16.08.2010 von kebi1967: notitle

Richtig, aber Mord ist auch das einzige Verbrechen, für das es keine Verjährung gibt. Nun ist die Frage, ob Frau Becker einen Mord begangen hat? Im vorliegenden Fall schließt die Bundesanwaltschaft aber von sich her schon aus, [...] mehr...

16.08.2010 von Ylex: Verzerrte Staatsräson

Richtig. Das neue Verfahren gegen Verena Becker überstrapaziert sowohl das allgemeine Rechtsverständnis als auch das juristische, doch darüber setzen sich die Initiatoren mit zwar vertretbaren, aber fadenscheinigen Argumenten [...] mehr...

16.08.2010 von Wildesau: Unterschiedliche Maßstäbe?

Nach Ihrer Ansicht sollte ein Straftäter also nur so lange eingesperrt bleiben bis er resozialisiert ist? Mord sollte verjähren und Strafen sind für Sie scheinbar lediglich die Befriedigung persönlicher Rachegelüste oder [...] mehr...

16.08.2010 von reflexxion: Rachejustiz auf Grund fragwürdiger Indizien

Was soll das Ganze eigentlich, die Tat ist Jahrzehnte her, Frau Becker ist längst keine Terroristin mehr und das Ziel einer Strafverfolgung sollte keine sinnentleerte Rache sein. Wer resozialisiert ist, der sollte auch frei [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland
alles zum Thema Verena Becker

© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



Hintergrund

AP
Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin und Andreas Baader galten als führende Köpfe der Roten Armee Fraktion (RAF).

Baader und Ensslin legten 1968 Brände in zwei Kaufhäusern in Frankfurt am Main, mit dieser Aktion begann der RAF-Terror in Deutschland.

Nach Mord- und Bombenanschlägen wurden Baader, Ensslin, Raspe und zwei weitere RAF-Mitglieder im Juni 1972 gefasst. Ihre Gesinnungsgenossen machten weiter und ließen sich von palästinensischen Freischärlern ausbilden.

1977 erreichte die Terrorwelle ihren Höhepunkt: Palästinensische Terroristen kaperten die Lufthansa-Maschine "Landshut" und wollten die Freilassung inhaftierter RAF-Leute erpressen. Eine Sondereinheit der GSG 9 stürmte das Flugzeug. Alle Geiseln überlebten, drei der vier Entführer wurden erschossen.

Wenige Stunden nach Bekanntwerden der Befreiungsaktion begingen Baader, Ensslin und Raspe im Hochsicherheitsgefängnis von Stuttgart-Stammheim Selbstmord. Einen Tag nach der Obduktion begann Bildhauer Georg Halbritter seine Arbeit an den Leichen und fertigte Totenmasken an.

Buchtipp

Michael Sontheimer:
"Natürlich kann geschossen werden"
Eine kurze Geschichte der Roten Armee Fraktion

Deutsche Verlags-Anstalt; 216 Seiten; 19,95 Euro

Einfach und bequem: Direkt im SPIEGEL-Shop bestellen

Sie sind auf der Flucht

BKA
Friederike Krabbe: Bis zum Einmarsch der US-Truppen 2003 soll sie in Bagdad gelebt haben. 1977 soll sie an der Entführung von Hanns Martin Schleyer beteiligt gewesen sein. mehr...
DPA
Ernst-Volker Staub: Als einer der Führungsleute der dritten RAF-Generation soll Staub für mehrere Morde verantwortlich sein. Er ist seit Jahren abgetaucht. mehr...
DPA
Daniela Klette: Die Fahndung nach Klette läuft immer noch. Ihr letztes Lebenszeichen war ein Überfall auf einen Geldtransporter. Die Polizei fand ihre DNA. mehr...
DPA
Burkhard Garweg: Er ist immer noch auf der Flucht. DNA-Spuren belegen: Garweg war am letzten Terrorakt der RAF auf die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt beteiligt. mehr...





TOP



TOP