Stuttgart - Es ist eines der unaufgeklärten Verbrechen der Roten Armee Fraktion: der Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen Begleitern. Mehr als 33 Jahre nach dem Anschlag muss sich die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ab 30. September dafür vor Gericht verantworten. Sie ist als Mittäterin angeklagt.
Für den Prozess seien bis zum 21. Dezember 17 Verhandlungstage anberaumt, teilte das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag mit. Die Hauptverhandlung soll in Stuttgart-Stammheim stattfinden. Das dortige Gefängnis wurde bekannt, weil dort führende RAF-Mitglieder in Haft saßen.
Im Juli hatte das Oberlandesgericht die Anklage gegen Becker zugelassen. Die Bundesanwaltschaft hatte Becker im April als Mittäterin des tödlichen Attentats vor 33 Jahren angeklagt. Die Täter hatten am 7. April 1977 von einem Motorrad aus auf den Dienstwagen des Generalbundesanwalts geschossen. Der 57-jährige Buback, sein Fahrer und ein Justizbeamter wurden getötet. Die Terroristen entkamen. Wer die Schüsse abgab, ist bis heute ungeklärt.
In dem Prozess soll nun festgestellt werden, ob und wie Becker an der Vorbereitung und Durchführung der Tat mitwirkte. Der Anklage zufolge gibt es zwar keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Becker selbst eines der beiden Mitglieder des Anschlagkommandos auf dem Tatmotorrad war. Sie soll jedoch eine "maßgebliche Rolle" bei der Organisation eingenommen haben und sei daher als Mittäterin anzusehen.
Es soll unter anderem eine Zeugenaussage geben, wonach Becker am Vortag des Attentats in Karlsruhe war und an Ausspähungen teilnahm. Dass Becker selbst schoss, schließt die Bundesanwaltschaft aber aus. Jedoch werden auch Mittäter wie Mörder bestraft. Auf Mord steht lebenslange Freiheitsstrafe.
Speichelspuren brachten erneut Ermittlungen ins Rollen
Zu dem Buback-Attentat bekannte sich damals das RAF-Kommando "Ulrike Meinhof". Christian Klar und Knut Folkerts wurden für die Morde an Buback und seinen beiden Begleiter verurteilt. Das Verfahren gegen Günter Sonnenberg, der als dritter unmittelbarer Täter gilt, wurde damals eingestellt. Sonnenberg wurde wegen anderer Taten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Das erste Ermittlungsverfahren gegen Becker im Fall Buback war 1980 mangels Beweisen eingestellt worden. Die Ermittlungen gegen die 58 Jahre alte Ex-Terroristin waren neu ins Rollen gekommen, nachdem durch neue kriminaltechnische Untersuchungen Speichelspuren an den Kuverts der alten RAF-Bekennerschreiben entdeckt wurden.
Die Bundesanwaltschaft erwirkte aufgrund der neuen Verdachtslage am 28. August 2009 einen neuen Haftbefehl und Untersuchungshaft gegen Becker. Der Bundesgerichtshof hob kurz vor Weihnachten den Haftbefehl überraschend auf und setzte sie auf freien Fuß.
Becker war Ende 1977 zwar wegen anderer terroristischer Straftaten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, nicht jedoch wegen der Buback-Morde. Sie verbüßte zwischen 1977 und 1989 ihre Strafe, wurde dann jedoch vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt.
Da Mord nicht verjährt, war eine Anklage im Fall Buback weiterhin möglich.
mmq/apn/dpa
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Richtig, aber Mord ist auch das einzige Verbrechen, für das es keine Verjährung gibt. Nun ist die Frage, ob Frau Becker einen Mord begangen hat? Im vorliegenden Fall schließt die Bundesanwaltschaft aber von sich her schon aus, [...] mehr...
Richtig. Das neue Verfahren gegen Verena Becker überstrapaziert sowohl das allgemeine Rechtsverständnis als auch das juristische, doch darüber setzen sich die Initiatoren mit zwar vertretbaren, aber fadenscheinigen Argumenten [...] mehr...
Nach Ihrer Ansicht sollte ein Straftäter also nur so lange eingesperrt bleiben bis er resozialisiert ist? Mord sollte verjähren und Strafen sind für Sie scheinbar lediglich die Befriedigung persönlicher Rachegelüste oder [...] mehr...
Was soll das Ganze eigentlich, die Tat ist Jahrzehnte her, Frau Becker ist längst keine Terroristin mehr und das Ziel einer Strafverfolgung sollte keine sinnentleerte Rache sein. Wer resozialisiert ist, der sollte auch frei [...] mehr...
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