Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten beim Vererben für verfassungswidrig erklärt.
Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen, heißt es in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07).
Die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern im Recht des persönlichen Freibetrags lasse sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen, hieß es. Lebenspartner lebten "wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft". Auch sie hätten die Erwartung, den gemeinsamen Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt.
Das Verfassungsgericht gab den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren jeweilige Lebenspartner 2001 und 2002 gestorben waren. Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 ist eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht beabsichtigt. Der Gesetzgeber muss nun jedoch eine verfassungskonforme Regelung für Altfälle schaffen.
hen/dpa/AFP
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Es gibt halt Menschen die nicht verstehen das man einfach Sex hat weil es Spaß macht. mehr...
Jetzt kramt da einer Kant aus der Mottenkiste. Der ist längst aus der Mode und vom Vollzug der "ehelichen Beiwohnung" im Sinne "ehelicher Pflichten" ist längst keine Rede mehr. Vom staatlich beglaubigten [...] mehr...
Ganz tolle Idee, was ist denn mit den Eltern deren Kinder sich mit 19 totfahren, in Afghanistan erschossen werden oder sich sonstwie der Gesellschaft, die für sie geblecht hat, entziehen? Kindergled zurückzahlen und natürlich [...] mehr...
Wobei das BGB auch nur die Herstellung einer "Lebensgemeinschaft" verlangt. Ob man die in einer, zwei oder auch zehn Wohnungen oder Häusern herstellt, bleibt auch den Eheleuten überlassen (und natürlich dem [...] mehr...
Ja, da haben Sie Recht. Auch Kinder werden langsam zu einer Randerscheinung. mehr...
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