Ein Kommentar von Lisa Erdmann
Bildungs-Chips für arme Familien sind eine Zumutung. Eine Hartz-IV-Plakette für Kinder. Wenn sie nächstes Jahr ihren Eintritt im Schwimmbad damit bezahlen, dann erkennt der Bademeister sofort ihre soziale Herkunft.
Nach dem Willen von Sozialministerin Ursula von der Leyen sollen Familien, die von staatlicher Unterstützung leben, künftig bei ihrem Besuch im Jobcenter auch eine Scheckkarte mit Guthaben für ihre Kinder erhalten. Der Nachwuchs soll damit Mittagessen, Nachhilfeunterricht, Sportverein oder Musikstunden bezahlen.
Die Ministerin will auf diese Weise einem Urteil des Verfassungsgerichts nachkommen. Das hatte verlangt, dass die Sätze für Kinder neu berechnet werden müssen - und zwar kindgerecht. Nicht einfach nur als gekürzte Erwachsenensätze. Aber Ursula von der Leyen lässt die Chance nicht ungenutzt, das Sozialsystem umgehend nach ihren Vorstellungen umzukrempeln. Typisch. So wie sie es schon früher als Bundesfamilienministerin gemacht hat, als sie gegen große Widerstände der Union Elterngeld und Krippenausbau durchboxte.
Sie will das bisherige Bargeld-System knacken. Die Summe auf der Chipkarte ist dem direkten Zugriff der Eltern entzogen.
Damit ist der Bildungs-Chip auch noch eine Bevormundung - aber gerade deswegen keinesfalls falsch.
Im Bildungsbereich, den von der Leyen stärken will, ist Bevormundung völlig normal: Es gibt eine allgemeine Schulpflicht. Niemand kann ihr seine Kinder entziehen. Und niemand regt sich drüber auf. Der Einfluss der Eltern auf die Lerninhalte kann vielleicht gerade noch in Parts per Million gemessen werden. Auch wenn ich fest an die Schöpfung glaube, muss ich meine Kinder zum Physikunterricht schicken, wo sie die Urknalltheorie lernen. Und niemand regt sich darüber auf.
Diskriminierung? Da hilft nur ein kühner Sprung
Da kann es in der logischen Konsequenz nicht falsch sein, wenn der Staat dem Kind eine Karte in die Hand drückt, die es ihm ermöglicht, nachmittags Physik-Nachhilfe zu nehmen, damit es die Theorie auch noch versteht. Und selbst wenn der Nachwuchs lieber mit der Karte ins Schwimmbad gehen sollte, als Physik-Nachhilfe oder Geigenunterricht zu nehmen, ist das ein Gewinn für die Kinder. Denn vom bisherigen Hartz-IV-Satz sind solche Ausflüge kaum drin.
Und das ist der positive Kern der Idee: Hier wird Geld bereitgestellt, das ausschließlich, ohne Fragezeichen, ohne Einschränkung Kindern zugutekommt.
Die Kritiker monieren, dass der Staat an anderen Stellen ansetzen müsse: mehr Sozialarbeiter für gefährdete Familien, mehr frühkindliche Förderung für bildungsferne Familien. Das sind alles richtige Punkte, die nicht aus dem Augenmerk geraten dürfen. Doch sie sind sicher nicht als Antwort auf die Anforderungen der Verfassungsrichter zu Hartz-IV-Sätzen geeignet.
Bleibt das Problem der Zumutung. Als Hartz-IV-Instrument ist der Bildungs-Chip diskriminierend - das ist keine Frage. Außerdem sind auch unter gut verdienenden Eltern welche, die lieber Flachbildfernseher und Zigaretten bezahlen als die Physik-Nachhilfe ihrer Kinder. Das weiß auch Ursula von der Leyen. Schließlich erklärte sie gerade im SPIEGEL, dass sie sich vorstellen könnte, das System eines Tages für alle Kinder auszubauen. Doch später ist in diesem Fall zu spät. Stattdessen könnte man umgehend bei den Eltern, die Kindergeld kassieren, ebenfalls einen Teil auf Bildungscards umleiten - damit wäre der Chip kein Unterschichten-Merkmal.
Hier hilft nur ein kühner Sprung gleich zu Anfang.
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Als ob die Zeit dafür hätten. mehr...
Wieso halbieren vom Kindergeld So koennte aber, nur ueber ein Computerprogramm, festgesetzt werden, wieviel jede Familie nach ihren Einkommen gefoerdert wird. Jede Familie weiss, was es kostet und laesst die Kinder nur da [...] mehr...
Und wenn es bis zum 31.12. nichts wird? Passiert gar nichts - läuft alles erst mal nach altem Recht weiter - wo soll denn da das Problem sein? Mutter Leyen braucht sicher noch ein paar Monate für die Regelung der [...] mehr...
Und zur Gegenfinanzierung halbieren wir das Kindergeld. Super Idee. mehr...
Empfehlung: Lesen Sie das Urteil des BVerfG noch einmal gründlich durch und überprüfen Sie Ihre Aussagen darauf hin noch einmal. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html z.B. Rdz 138: [...] mehr...
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