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20.08.2010
 

Debatte über Bildungs-Card

Experiment mit Flopgarantie

Schulklasse beim Französischunterricht: Bildung funktioniert besser als BildungschipsZur Großansicht
dpa

Schulklasse beim Französischunterricht: Bildung funktioniert besser als Bildungschips

Eine Bildungscard für Kinder von Hartz-IV-Empfängern - das ist die Idee der Bundesarbeitsministerin. SPIEGEL-ONLINE-Redakteurin Lisa Erdmann plädierte dafür, wenn alle Kinder sie bekommen. Ihr SPIEGEL-Kollege Guido Kleinhubbert ist ganz anderer Meinung: Eine Entgegnung.


"Es geht um die Lebenschancen bedürftiger Kinder. Angesichts des Geburtenrückgangs und Fachkräftemangels müssen wir schon aus Eigeninteresse dafür sorgen, möglichst alle Talente und Fähigkeiten umfassend zu fördern - unabhängig von der Bevölkerungsschicht. Den Teufelskreis, dass Armut über einen Mangel an Bildung weitervererbt wird, gilt es zu durchbrechen."

Es waren gewichtige Worte, die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) da in der vergangenen Woche in einem Interview mit dem SPIEGEL sprach. Es sind Worte, die nach Aufbruch klingen, nach Kraftakt, danach, dass jetzt endlich mal einer etwas gegen den beschämenden Umstand tun will, dass in Deutschland jedes Jahr Zehntausende Kinder die Schulen ohne Abschluss verlassen, ein großer Teil davon Kinder aus Hartz-IV-Familien. Diese Kinder scheitern oft an einfachsten Rechenaufgaben, können kaum schreiben oder lesen, etliche sprechen schlecht Deutsch, weil sie zu Hause nur Türkisch oder Arabisch hören.

Wenn nichts getan wird, werden viele dieser Kinder keinen Ausbildungsplatz finden und genau dort landen, wo schon ihre Eltern sind: in der Langzeitarbeitslosigkeit, irgendwo in einem deutschen Problemviertel, vor einem Fernseher, der von morgens bis abends läuft.

Dass sich von der Leyen nun verbal so ins Zeug legt für diese Kinder und damit für die Zukunft Deutschlands, ist die Folge des vieldiskutierten Hartz-IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter beauftragten die Bundesregierung im Februar, die Hartz-IV-Sätze für Kinder neu und nachvollziehbar zu berechnen und außerdem sicherzustellen, dass sich ihre Bildungschancen verbessern. Was die Sache mit der Bildung angeht, will von der Leyen diesen Worten nun Taten folgen lassen; sie will den Hartz-IV-Kindern eine elektronische Bildungscard zustecken, die es seit Jahren zum Beispiel schon in Stuttgart gibt. Das Plastikding wird mit ein paar Euro aufgeladen und kann an eigens installierten Terminals von Bildungs- und Freizeiteinrichtungen benutzt werden.

Technische Probleme garantiert

Die Chancen stehen gut, dass das Ding floppen wird; dass es keinen "Teufelskreis" durchbricht, sondern eher technische Probleme produziert.

Erfahrungen aus Stuttgart zeigen, dass die Kinder ihre Chipkarten in erster Linie dazu nutzen, um in den Zoo oder ins Spaßbad zu gehen. Ein Umstand, von denen auch viele andere Kommunen berichten, die Kindern aus bedürftigen Familien seit Jahren ähnliche Angebote machen. Verbilligte oder kostenlose Kurse der Volkshochschulen, der Musikschulen oder anderer Bildungsträger, die helfen könnten, schulische Leistungen zu verbessern, fallen bei den meisten Kindern und ihren Eltern durch.

Natürlich ist auch jede Initiative gut, die dazu beiträgt, dass sich Hartz-IV-Kinder mehr bewegen oder die Tierwelt kennenlernen. Statistisch gesehen verbringen sie nämlich mehr Zeit vor dem Fernseher oder der Playstation als der Nachwuchs der Mittelschicht. Aber müssen, um dem entgegenzuwirken, gleich Zehntausende Chipkarten-Terminals für Millionen Euros aufgestellt werden, an jeder Provinzbücherei, jedem Freibad, jeder VHS, jedem Wildpark? Allein in Stuttgart wurden etwa 250 Geräte installiert.

Die Einrichtung einer bundesweiten Chipkarten-Infrastruktur ist so auch ein technisches Wagnis, das Erinnerungen an das anfängliche Desaster um die Lkw-Maut wachruft. Es besteht das Risiko, dass Millionen Euro in ein fehleranfälliges System investiert werden, das in erster Linie den Herstellern der Terminals hilft, aber auf die Bildungschancen der Kinder kaum Auswirkungen hat.

Das Geld ist in Kitas und Schulen besser investiert

Wer den Teufelskreis durchbrechen will, "dass Armut über einen Mangel an Bildung weitervererbt wird", der sollte aber keine Risiken eingehen, der sollte auf Nummer sicher gehen, der sollte das Geld besser direkt in die Schulen und Kindergärten leiten. Er sollte helfen, dass mehr Lehrer eingestellt werden können, mehr Sozialpädagogen, mehr Schulpsychologen. Er sollte dafür sorgen, dass die Schulen auch am Nachmittag hochwertige Förder- und Sportangebote machen können. Er sollte sich viel stärker als bisher der Kinder aus bildungsfernen Migrantenfamilien annehmen. Er müsste den Missstand beheben, dass sich in den Kindergärten manchmal eine einzige Erzieherin um mehr als 20 Mädchen und Jungen kümmert, von denen die Hälfte kaum Deutsch spricht.

Einer, der das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernst nimmt, müsste einfach all die Rufe aus den deutschen Bildungseinrichtungen hören, all die Forderungen der Bildungsexperten, all die Erfahrungen aus anderen Ländern zur Kenntnis nehmen, die es besser schaffen, Kinder aus der Unterschicht den sozialen Aufstieg zu ermöglichen.

Wer Deutschlands armen Kindern wirklich helfen will, der kann es sich nicht leisten, Geld in Experimente mit irgendwelchen Chipkarten zu investieren.

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08.02.2011 von Gebetsmühle: das ist wahr

die milliarden landen in den falschen händen, nämlich immer wieder bei den milliardären. mehr als die hälfte aller harzis arbeitet den ganzen tag hart und kann seinen kindern trotzdem kein schwimmbad, keinen schulausflug und [...] mehr...

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- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.

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Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.

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