Hamburg - Es ist ein Kernthema der Unionsparteien - und der Konservativen: Das Ehegattensplitting. In den fünfziger Jahren eingeführt, garantiert es vielen verheirateten Paaren Steuererleichterungen, weil sie gemeinsam veranlagt werden.
Homosexuelle Paare allerdings sind davon bisher ausgenommen.
Saar-Ministerpräsident Peter Müller plädiert nun dafür, auch gleichgeschlechtlichen Partnerschaften künftig das Ehegattensplitting zu gewähren. "Dabei geht es um die gemeinsame Besteuerung von Ehepartnern als Wirtschaftsgemeinschaft", sagte der CDU-Politiker dem SPIEGEL. "Unter diesem Blickwinkel gibt es natürlich gute Argumente dafür, dass auch gleichgeschlechtliche Paare in den Genuss des Ehegattensplittings kommen", so Müller, der in Saarbrücken einer schwarz-gelb-grünen Jamaika-Koalition vorsteht.
Der Ministerpräsident des kleinsten deutschen Flächenlandes reagiert mit seinem Vorstoß auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach gleichgeschlechtliche Paare, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, bei der Erbschaftsteuer gegenüber Ehen nicht benachteiligt werden dürfen. Derzeit liegen den Richtern zudem drei Beschwerden gegen den Ausschluss solcher Paare vom Ehegattensplitting vor.
Im Umfeld von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) heißt es, auf Dauer werde es kaum möglich sein, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften das Ehegattensplitting vorzuenthalten. Um den konservativen Flügel nicht zu verprellen, werde sich die CDU aber gegen den Wunsch von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellen, die Schwulen und Lesben auch das Recht zubilligen will, Kinder zu adoptieren.
Der CSU geht allerdings schon die Ausweitung des Ehegattensplittings zu weit. "Eine Gleichstellung lehne ich ab", sagte Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer. Das Grundgesetz räume der Ehe zwischen Mann und Frau zu Recht eine besondere Stellung ein.
Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will Homo-Paaren trotz des Höchstgerichtsurteils auch künftig nicht den Splitting-Vorteil bei der Einkommensteuer einräumen. Nach Schäubles Ansicht lässt das Urteil hingegen weiterhin Unterschiede im Steuerrecht zu, wenn dafür besondere Gründe vorliegen: "Ein solcher Differenzierungsgrund ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern", argumentierte der Finanzminister im "Focus". Denn auch heute noch entfielen 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare mit Kindern.
Ein Splitting-Vorteil für die rund 66 000 eingetragenen Lebenspartnerschaften würde nach Berechnungen des Steuerwissenschaftlers Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin kein allzu großes Finanzloch reißen. Die Steuerausfälle lägen bei etwa 145 Millionen Euro im Jahr. Dieser Betrag erscheine im Vergleich zum gesamten Splittingvorteil von 33 Milliarden Euro recht gering.
sef/dpa
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Es ist manchmal nötig, maßlos zu überteiben, um Probleme sichtbar zu machen. Überbevölkerung ist ein Problem. Entwickelte Staaten müssen eine Bevölkerungspolitik betreiben, die auch negatives Wachstum regelt. "Wer [...] mehr...
Wenigstens hier stimmen wir überein. Ist doch was. mehr...
Das könnte man nach der neuesten Rechtsprechung sogar *noch* erheblich pointierter ausdrücken... mehr...
Kann mir irgendjemand erklären, warum ich als Alleinstehender die Bumserei von kinderlosen Ehepaaren subventionieren muß? Allenfalls doch nur, solange Aussicht besteht, daß sie dabei Kinder zustande bringen. Oder? mehr...
Genau so ist es. Mir ist schleierhaft, dass das Bundesverfassungsrecht diesen Unfug auch noch vorantreibt. Mit Rechtsanwendung oder Verfassungsauslegung hat das nichts mehr zu tun, es ist einfach nur Politk. Tagespolitik. mehr...
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