Berlin - Bundesinnenminister Thomas de Maiziére ist schon unter normalen Umständen kein besonders mitreißender Politiker. Als der CDU-Politiker jetzt mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) referierte, worauf sich die beiden Kabinettskollegen geeinigt hatten, war er noch nüchterner als sonst.
Kein Wunder. Das Thema sei eben "ungewöhnlich kompliziert", sagte der Minister. Es eigne sich nicht "für Profilierung".
Wichtig ist es trotzdem, und es treibt auch die Bürger um. Was soll geschehen mit den rund 80 gefährlichen Straftätern, für die eigentlich schon eine Sicherungsverwahrung angeordnet war - und die jetzt freikommen können, nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Dezember 2009?
Die Eckpunkte des Innen- und Justizministeriums sehen wichtige Veränderungen vor. Einige Instrumente werden neu eingeführt, an anderen Stellen wird es Verschärfungen geben, an wieder anderen werden Unklarheiten beseitigt.
Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe dient die Sicherungsverwahrung nicht der Sühne der Schuld. Vielmehr soll die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern geschützt werden, die ihre Haftstrafe schon abgesessen haben. Voraussetzung dafür ist, dass der Täter weiter als Gefahr für die Allgemeinheit gilt. Ob davon auszugehen ist, legen psychiatrische Gutachter in einem Verfahren vor Gericht dar. Dem Eckpunktepapier der beiden Ministerien zufolge, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, soll sie künftig so reformiert werden:
Es gibt vermutlich jenseits der direkt eingebundenen Minister und ihrer Mitarbeiter nur wenige Abgeordnete, die zu diesem Zeitpunkt überschauen, was die ausgehandelten Eckpunkte genau bedeuten. "Wir haben jetzt eine politische Lösung", sagte de Maizière - was er wohl als Abgrenzung zu einem Gesetzentwurf verstanden wissen wollte, den es nämlich noch keineswegs gibt. Leutheusser-Schnarrenberger versicherte, daran arbeite ihr Haus "unter Hochdruck".
Klar scheint: Die beiden Minister versuchen eine gesetzliche Neuregelung zu beschreiben, die auf keinen Fall auf europäischer Ebene wieder kassiert werden kann. Das soll unter anderem dadurch sichergestellt werden, dass man sich am einschlägigen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention orientiert.
"Wir standen unter Zeitdruck", sagte der Innenminister offen. Was er und seine Kabinettskollegin am Donnerstag demonstrierten, war vor allem Entschlossenheit - die Diskussion um die Details wird aber vermutlich erst beginnen. Spätestens im Gesetzgebungsverfahren, das nach beider Willen möglichst bald in Gang gesetzt werden soll.
CSU und Polizeigewerkschaften zufrieden
Die Polizeigewerkschaften begrüßten die Einigung zu den Altfällen. Es sei "eine überfällige Regelung nach viel zu langem Streit" erzielt worden, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt. Nun müsse das Gesetz schnell verabschiedet werden und die Länder zügig entsprechende Unterbringungseinrichtungen schaffen, forderte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte den Kompromiss: "Meine nachdrückliche Kritik an der von der Bundesjustizministerin geplanten ersatzlosen Streichung der nachträglichen Sicherungsverwahrung war erfolgreich", sagte er. "Es ist wichtig, dass mit der Neuregelung zur Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter auch alle Altfälle der letzten Jahre hinreichend abgedeckt werden können." Die Einigung sei eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zur gegenwärtigen Sicherheits- und Rechtslage. So würden die Voraussetzungen für eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung erleichtert - deren Anordnung außerdem bis zum letzten Hafttag möglich werde. Die Fußfessel für minder schwere Fälle verbessere ebenfalls die Sicherheit.
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast meldete verfassungsrechtliche Bedenken an. Es seien "Zweifel angebracht, ob bereits freigelassene Personen überhaupt in diese ominöse neue Form der Unterbringung gebracht werden können", sagte sie dem "Hamburger Abendblatt".
mit Material von dpa, AFP, Reuters
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Das Problem an allen Systemen ist das "Niedergeschriebenes" Recht nur den Nutzen hat , den die Menschen ihm geben - da helfen "Höchstrichtigerliche Urteile" oder Eliten auch nicht weiter. Es ist eine [...] mehr...
Die Menschenrechte, so wie sie mal von den "Erfinder" gemeint waren, die, so weit ich weiss, aus der Franz. Revolution kommen und so weit ich mich erinnern kann wurden sie als Naturrecht des Menschen verstanden mit [...] mehr...
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