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26.08.2010
 

Sicherungsverwahrung

Gefängnis light für gefährliche Gewalttäter

Von Yassin Musharbash

Dieses Problem treibt die Bürger um - jetzt haben sich die Minister de Maizière und Leutheusser-Schnarrenberger auf eine Reform der Sicherungsverwahrung geeinigt. Zentrale Neuerung: Gewaltverbrecher mit schlechter Prognose sollen in Einrichtungen behandelt werden, die es noch gar nicht gibt.

Berlin - Bundesinnenminister Thomas de Maiziére ist schon unter normalen Umständen kein besonders mitreißender Politiker. Als der CDU-Politiker jetzt mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) referierte, worauf sich die beiden Kabinettskollegen geeinigt hatten, war er noch nüchterner als sonst.

Kein Wunder. Das Thema sei eben "ungewöhnlich kompliziert", sagte der Minister. Es eigne sich nicht "für Profilierung".

Wichtig ist es trotzdem, und es treibt auch die Bürger um. Was soll geschehen mit den rund 80 gefährlichen Straftätern, für die eigentlich schon eine Sicherungsverwahrung angeordnet war - und die jetzt freikommen können, nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Dezember 2009?

Die Eckpunkte des Innen- und Justizministeriums sehen wichtige Veränderungen vor. Einige Instrumente werden neu eingeführt, an anderen Stellen wird es Verschärfungen geben, an wieder anderen werden Unklarheiten beseitigt.

  • Die dringlichste Veränderung: Psychisch gestörte Straftäter, von denen nach dem Urteil externer Gutachter eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, sollen in neuartigen Einrichtungen untergebracht und therapiert werden, die es noch nicht gibt und deren Betrieb den Ländern obliegt. Details sind aber offenbar noch nicht geklärt. "Etwas anderes als Strafhaft, aber auch etwas anderes als die Unterbringung psychisch Kranker" solle es werden, sagte de Maizière. "Der Schwerpunkt liegt auf der Therapierung", fügte Leutheusser-Schnarrenberger hinzu. In den neuen Einrichtungen soll die Lebensführung der Betroffenen nur soweit eingeschränkt werden, "wie dies für die Durchführung der Therapie in einer geschlossenen Einrichtung unverzichtbar ist".
  • Außerdem wird geprüft, wie die 15 schon aus der Sicherungsverwahrung freigelassenen Straftäter unter diese Regelung gefasst werden können, sagte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Diese Fälle hatten in den vergangenen Wochen die Öffentlichkeit beschäftigt - und werden es, auf die eine oder andere Art, auch künftig tun. Denn die Neuregelung gilt für sie noch nicht.

Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe dient die Sicherungsverwahrung nicht der Sühne der Schuld. Vielmehr soll die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern geschützt werden, die ihre Haftstrafe schon abgesessen haben. Voraussetzung dafür ist, dass der Täter weiter als Gefahr für die Allgemeinheit gilt. Ob davon auszugehen ist, legen psychiatrische Gutachter in einem Verfahren vor Gericht dar. Dem Eckpunktepapier der beiden Ministerien zufolge, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, soll sie künftig so reformiert werden:

  • Die Sicherungsverwahrung soll künftig auch für Ersttäter angeordnet werden können.
  • Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gefährlichkeitseinschätzung eines Täters soll das Haftende sein - das soll klargestellt werden. Durch die Anordnung der Unterbringung schon im Urteil werde dann "die nachträgliche Sicherungsverwahrung obsolet", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
  • Außerdem soll die Beaufsichtigung entlassener Straftäter verbessert werden, unter anderem durch die von der Ministerin ohnehin favorisierte elektronische Fußfessel.

Es gibt vermutlich jenseits der direkt eingebundenen Minister und ihrer Mitarbeiter nur wenige Abgeordnete, die zu diesem Zeitpunkt überschauen, was die ausgehandelten Eckpunkte genau bedeuten. "Wir haben jetzt eine politische Lösung", sagte de Maizière - was er wohl als Abgrenzung zu einem Gesetzentwurf verstanden wissen wollte, den es nämlich noch keineswegs gibt. Leutheusser-Schnarrenberger versicherte, daran arbeite ihr Haus "unter Hochdruck".

Klar scheint: Die beiden Minister versuchen eine gesetzliche Neuregelung zu beschreiben, die auf keinen Fall auf europäischer Ebene wieder kassiert werden kann. Das soll unter anderem dadurch sichergestellt werden, dass man sich am einschlägigen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention orientiert.

"Wir standen unter Zeitdruck", sagte der Innenminister offen. Was er und seine Kabinettskollegin am Donnerstag demonstrierten, war vor allem Entschlossenheit - die Diskussion um die Details wird aber vermutlich erst beginnen. Spätestens im Gesetzgebungsverfahren, das nach beider Willen möglichst bald in Gang gesetzt werden soll.

CSU und Polizeigewerkschaften zufrieden

Die Polizeigewerkschaften begrüßten die Einigung zu den Altfällen. Es sei "eine überfällige Regelung nach viel zu langem Streit" erzielt worden, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt. Nun müsse das Gesetz schnell verabschiedet werden und die Länder zügig entsprechende Unterbringungseinrichtungen schaffen, forderte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte den Kompromiss: "Meine nachdrückliche Kritik an der von der Bundesjustizministerin geplanten ersatzlosen Streichung der nachträglichen Sicherungsverwahrung war erfolgreich", sagte er. "Es ist wichtig, dass mit der Neuregelung zur Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter auch alle Altfälle der letzten Jahre hinreichend abgedeckt werden können." Die Einigung sei eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zur gegenwärtigen Sicherheits- und Rechtslage. So würden die Voraussetzungen für eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung erleichtert - deren Anordnung außerdem bis zum letzten Hafttag möglich werde. Die Fußfessel für minder schwere Fälle verbessere ebenfalls die Sicherheit.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast meldete verfassungsrechtliche Bedenken an. Es seien "Zweifel angebracht, ob bereits freigelassene Personen überhaupt in diese ominöse neue Form der Unterbringung gebracht werden können", sagte sie dem "Hamburger Abendblatt".

mit Material von dpa, AFP, Reuters

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Sie bestehen auf dem "und" oder reicht eins von beiden oder evtl. auch der Versuch dazu? Da werden Regelungen geschaffen, Einrichtungen und Verfahrensvorschriften und anschließend streicht man Silben, Satzzeichen oder [...] mehr...

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Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Bei der Sicherungsverwahrung wird ein Straftäter über das Ende seiner Strafhaft hinaus, aufgrund entsprechender Anordnung im Urteil, wegen seiner besonderen Gefährlichkeit in Haft gehalten. Bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung stellt sich die besondere Gefährlichkeit erst während der Haft heraus. Dann soll die Sicherungsverwahrung aufgrund qualifizierter Prognoseentscheidungen auch noch im Nachhinein angeordnet werden können. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde 2004 zunächst für nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Täter, seit 2008 auch für Jugendliche und nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) eingeführt.

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Bis 2014 wollen Union und FDP im Bundeshaushalt 81,6 Milliarden Euro einsparen, vor allem bei Arbeitslosen, Familien und im Öffentlichen Dienst. Auch die Wirtschaft soll zur Kasse gebeten werden. Aus der Union gibt es aber Forderungen, Spitzenverdiener stärker zu belasten, weil das Paket zu unsozial sei.

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