Schleswig - Bereits zum zweiten Mal muss eine Regierung von Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen vorzeitig beendet werden - die Schleswig-Holsteiner müssen ihren Landtag zwei Jahre früher wählen als geplant. Das Landesverfassungsgericht in Schleswig erklärte Teile des Landtagswahlrechts für verfassungswidrig und ordnete am Montag eine Neuwahl bis spätestens 30. September 2012 an. Der reguläre Wahltermin wäre erst 2014 gewesen.
Außerdem verlangte das Gericht, das Wahlgesetz bis zum 31. Mai 2011 zu ändern. Die derzeitige Mehrheit von CDU und FDP ließ das Gericht jedoch unangetastet.
Die Richter folgten einer Klage der Landtagsfraktionen von Grünen und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) gegen die im Wahlgesetz verankerte Begrenzung der Ausgleichsmandate. Die Deckelung verstößt demnach gegen die Verfassung, die zur Kompensation von Überhangmandaten einen Ausgleich für die anderen Parteien verlangt.
"Das Verfassungsgericht hat entschieden. Dieses Urteil haben wir zu akzeptieren", erklärte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen in Kiel. Der CDU-Politiker fügte hinzu, das Gericht habe aber die Legitimation der Landesregierung bestätigt. Carstensen kündigte an, trotz der Neuwahl weiter seinen Sparkurs durchhalten zu wollen: "Dessen ungeachtet bleibt das wichtigste Ziel der Landesregierung bestehen, den Haushalt zu konsolidieren. Diesem Ziel fühle ich mich verpflichtet, und dieser Verantwortung werde ich mich weiter stellen", sagte er.
Unterdessen haben die Kläger die lange Frist für Neuwahlen kritisiert und einen früheren Wahltermin gefordert. Die Grünen-Landesvorsitzende Marlene Löhr rief die CDU/FDP-Landesregierung auf, "die Frist nicht auszuschöpfen und den Weg für Neuwahlen bereits im kommenden Jahr frei zu machen". Die vom Gericht gewählte Frist für Neuwahlen bis 2012 sei viel zu lang. "Es ist zu befürchten, dass die kommenden zwei Jahre zum Dauerwahlkampf gemacht werden und so dem Land eine Hängepartie bevorsteht", so Löhr. Der Südschleswigsche Wählerverband forderte eine Neuwahl des Landtags "so schnell wie möglich".
Der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts lagen Wahlprüfungsbeschwerden sowie eine Normenkontrollklage zugrunde. Auslöser waren elf Überhangmandate für die CDU, die bei der Wahl am 27. September 2009 angefallen waren. Drei von ihnen wurden nicht durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert - wie es die Verfassung vorsieht.
Die Landeswahlleiterin stützte sich bei ihrer Entscheidung auf eine Bestimmung im Wahlgesetz, die aber unterschiedlich auslegbar ist. So erhielten CDU und FDP mehr Sitze im Landtag, obwohl sie weniger Zweitstimmen hatten als die gesamte Konkurrenz. Schwarz-Gelb hat derzeit genau einen Sitz mehr als die Opposition.
Am 27. September 2009 - gleichzeitig mit den Bundestagswahlen - hatten die Schleswig-Holsteiner bereits einen neuen Landtag wählen müssen, weil die Große Koalition in Kiel zerbrach. Carstensen hatte sich mit SPD-Chef Ralf Stegner überworfen, im Parlament hatte der Ministerpräsident schließlich die Vertrauensfrage wie angestrebt verloren.
anr/dpa/DAPD/AFP
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Die CDU und besonders Herr Carstensen haben mein Heimatland lange genug betrogen. Herr Carstensen Hängt seine Fahne immer in den Wind. Das es schon Lachhaft ist. mehr...
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