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31.08.2010
 

BGH-Entscheidung

Kinderporno-Urteil gegen Tauss ist rechtskräftig

Jörg Tauss: Revision in Karlsruhe abgewiesenZur Großansicht
ddp

Jörg Tauss: Revision in Karlsruhe abgewiesen

Der Bundesgerichtshof hat eine Revision des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Besitzes von Kinderpornografie als unbegründet abgewiesen. Das Urteil - eine 15-monatige Bewährungsstrafe - ist nun rechtskräftig. Tauss hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Stuttgart - Das Urteil gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Beschaffens und des Besitzes von kinderpornografischem Material ist rechtskräftig. Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe die Revision von Tauss als offensichtlich unbegründet verworfen, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Karlsruhe mit.

Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material aus privaten Gründen beschafft hatte. Unter anderem hatte er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderporno-Szene, mit denen er Filme und Bilder über sein Mobiltelefon austauschte.

Tauss war medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Er hatte stets versichert, er habe dienstlich in der Kinderporno-Szene recherchiert, um nachzuweisen, dass sich die Vertriebswege für Kinderpornos inzwischen vom Internet auf Mobiltelefone verlagert hätten. Das Gericht war dieser Darstellung nicht gefolgt. Tauss hatte daraufhin Revision eingelegt.

Tauss trat nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht mehr zur Bundestagswahl 2009 an und trat aus der SPD aus. Er schloss sich zunächst der Piratenpartei an, die er nach seiner Verurteilung durch das Landgericht Karlsruhe wieder verließ. Beschluss vom 24. August 2010 - 1 StR 414/10; Landgericht Karlsruhe - 2 KLs 310 Js 323/09 - Urteil vom 28. Mai 2010

ffr/ddp/dpa/apn

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31.08.2010 von lmxlmx: Das Plädoyer lesen!

[QUOTE=TheBlind;6139942]Hi ! Hier urteilen mal wieder Einige schnell und hart aber ohne Grundlagen bzw. mit irgendwelchen Blidinfos. Wer sich intensiver mit dem Fall betrauen möchte, hier einige Links: [...] mehr...

31.08.2010 von TheBlind: Frau Sauer !

Hi ! Immer wieder inhaltliche Fehler: Tauss wurde vom zuständigen Staatsanwalt (der Schwiegersohn von Wolfgang Schäuble, Thomas Strobl) deswegen angegangen da er ZUWENIG Material hatte und man nicht davon ausging, das diese [...] mehr...

31.08.2010 von Silverhair: Zu hoch

Das Strafmaß ist schlicht zu hoch. Wie man an der kath. Kirche sehen kann wird Kindesmissbrauch schlichtweg nicht verfolgt - sonst gäbe es keine "Verjährungsfristen" - sonst nicht die Mäntelchen der Bischöfe "na [...] mehr...

31.08.2010 von Byrne: Schuldig

Er wurde zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das sagt doch alles. mehr...

31.08.2010 von titurel: Die Frage ist

jedoch: warum nur 15 Monate? Warum Bewährung? mehr...

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