Karlsruher Verfassungsrichter: Angst vor dem demokratischen Super-GAU
Berlin - Im Beweismaterial zum Antrag auf Verbot der rechtsextremen NPD wird nach Informationen der Deutschen Preseagentur ein zweiter NPD-Funktionär aufgeführt, der gleichzeitig für den Verfassungsschutz gearbeitet hat. Das wurde am Freitag in Berlin nach einer Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission für die Geheimdienste (PKK) bekannt. Der Mann sei aber nicht als Zeuge geladen gewesen. Das Innenministerium wollte unter Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht dazu nicht Stellung nehmen.
Der zweite Informant des Verfsssaungschutzes ist nach Medienberichten der NPD-Landeschef von Nordrhein-Westfalen, Udo Holtmann. Äußerungen des vom Bundesamt für Verfassungsschutz als V-Mann geführten Holtmann seien im NPD- Verbotsantrag der Bundesregierung zitiert worden, berichtete die "Süddeutsche Zeitung".
Weitere V-Leute?
Nach Angaben der "Frankfurter Rundschau" (Samstag) hat der CDU- Innenexperte Wolfgang Bosbach sogar Kenntnis von vier NPD-Funktionären aus Nordrhein-Westfalen, die für den Verfassungsschutz gearbeitet haben sollen und im Verbotsverfahren eine Rolle spielen. Neben dem V-Mann Wolfgang Frenz habe er den NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna und die ehemals führenden Funktionäre der NPD-Nachwuchsorganisation Junge Nationaldemokraten, Thorsten Crämer und Nico Wedding, genannt. Ein Überfall Crämers und Weddings auf eine KZ-Gedenkstätte werde in den Verbotsanträgen als Beleg für die Gewalttätigkeit der NPD aufgeführt.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD) teilte am späten Freitagabend mit, in den Antragsschriften für Karlsruhe werde kein aktiver V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes zitiert. Um ganz sicher zu gehen, hätten die Verfassungsschützer alle Aktenbestände der vergangenen Jahre auf seine Weisung hin erneut umfassend durchforstet - "Ergebnis negativ", erklärte Behrens.
CDU-Chefin Angela Merkel sagte im ARD-"Bericht aus Berlin" über die Aufdeckung des zweiten V-Mannes: "Wenn das stimmt, hat Herr Schily auf jeden Fall sein Haus nicht im Griff und hat die Informationen nur scheibchenweise herausgerückt." Es sei ein von Schily zu verantwortender "großer Schaden gegenüber dem Bundesverfassungsgericht" entstanden. "Der Schaden im In- und Ausland, der durch das Verhalten und das Handeln von Herrn Schily entstanden ist, ist immens."
Schlampig und mit heißer Nadel
FDP-Chef Guido Westerwelle sagte in der ARD, er fürchte, dass noch weitere Namen kommen könnten. "Das zeigt, dieses ganze NPD- Verbotsverfahren ist mit einer ungewöhnlich heißen Nadel schlampig gestrickt worden." Es sei an der Zeit, dass die Vertreter der Bundestagsparteien "darüber entscheiden, ob wenigstens der Bundestag aus diesem Verbotsverfahren aussteigen muss". Die FDP hat sich gegen das Verbotsverfahren ausgesprochen.
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