Erfolgreich gegen eine Regelung geklagt, die zu seiner eigenen Regierungszeit entstand: Helmut Kohl
Berlin - Grobe Schimpfwörter machten nach der Urteilsverkündung unter anwesenden Stasiforschern und DDR-Bürgerrechtlern im Gerichtssaal die Runde. "Das ist nicht das erste Mal, dass deutsche Richter die Aufarbeitung deutscher Geschichte verhindern", schimpfte der Leiter der Berliner-Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe. Dagegen freute sich der Anwalt von Ex-Bundeskanzler Kohl, Stephan Holthoff-Pförtner, dass nun durch die Richter bestätigt worden sei, "dass die bisherige Praxis der Stasi-Unterlagenbehörde rechtswidrig war". Stasiopfer könnten "künftig nicht ein zweites Mal" durch Journalisten oder Forscher "zu Opfern gemacht werden", meinte der Kohl-Anwalt.
Denn das Bundesverwaltungsgericht kippte mit seiner Entscheidung die zehnjährige Praxis der Stasi-Akten- Behörde, Unterlagen über so genannte Personen der Zeitgeschichte zu Forschungszwecken an Journalisten oder Wissenschaftler herauszugeben, um die Ausspionierung und Beeinflussung von bundesdeutscher Politik durch den DDR-Geheimdienst zu erforschen.
Der 3. Senat bestätigte damit das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Juli vergangenen Jahres zu Gunsten von Kohl und wies die Revision der Behörde der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, zurück. Eine andere Praxis der Herausgabe könnte jetzt nur noch der Bundestag beschließen. (BVerwG 3 C 46. 01)
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts zu Beginn des Prozesses
Eine ernsthafte Gefährdung der Stasi-Aufarbeitung sehe das Gericht durch dieses Urteil nicht, sagte der leitende Richter. Hierfür stünden genügend andere Unterlagen zur Verfügung.
Birthler ändert Ausgabe-Praxis
Dagegen äußerte sich die Leiterin der Stasi-Unterlagen-Behörde, Marianne Birthler, nach dem Urteil bestürzt. Das Urteil werde nun, "wie befürchtet, zum Anlass dafür, dass die Aufarbeitung durch Forscher und Publizisten einen empfindlichen Rückschlag erleidet". Davon würden auch "Personen profitieren, die als Stützen der SED-Diktatur fungierten", meinte Birthler.
Das Urteil sei "rechtskräftig", stellte die ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin fest und kündigte umgehend Konsequenzen an. Das bedeute, "dass ab Montag vorerst keine weiteren Akten zu Personen der Zeitgeschichte, Amtsträgern und Inhabern politischer Funktionen mehr herausgegeben werden. Das betrifft über 2000 Anträge von Wissenschaftlern und Publizisten". Der weitere Zugang zu Unterlagen über solche Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung entsprechend der bisherigen Praxis wäre "nur über eine Initiative des Gesetzgebers wieder zu ermöglichen".
Es ging um 2500 Blatt Papier
Es sei auch schwierig, das Stasi-Unterlagengesetz gegen seine Entstehungsgeschichte auszulegen, sagte Driehaus. Dem Argument, ein Verbot der Herausgabe widerspreche dem Aufarbeitungszweck des Gesetzes, sei schon das Berliner Verwaltungsgericht entgegengetreten. Dort hatte sich Kohl in erster Instanz gegen die Stasi-Unterlagen-Behörde durchgesetzt, die etwa 2500 der 7000 Stasi-Blätter für veröffentlichungswürdig hielt.
In der nur rund einstündigen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es noch einmal um grundsätzliche Rechtsfragen wie das im Grundgesetz festgeschriebene Persönlichkeitsrecht und die Frage, wie das Stasi-Unterlagen-Gesetz für Personen der Zeitgeschichte auszulegen ist.
Ein besonderes Kuriosum konstatierten dabei auch die Richter: Eigentlich hatten die Anwälte der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen die Bundesrepublik in dem Verfahren zu vertreten. Für das Innenministerium war aber überraschend ein zusätzlicher Oberbundesanwalt erschienen. Er bezog als Vertreter des Bundes im Sinne Otto Schilys Position - gegen die Birthler-Behörde, die das Plädoyer des Bundesanwalts als Brüskierung empfinden musste.
Ein Nebensatz im Mittelpunkt
Von nun an nur noch beschränkt verwendungsfähig: 180 km Stasi-Akten lagern in Berlin
Dafür haben alle Parteien bereits vorgesorgt: Ende April ist im Bundestag bereits eine Experten-Anhörung über eine Korrektur des Stasi-Unterlagengesetzes angesetzt. Der Vorsitzende Richter mahnte aber die Stasi-Unterlagen-Behörde, die Grundzüge dieses Urteils dabei nicht in Frage zu stellen. Die festgeschriebene Regelung sei aus Sicht des Gerichts bereits "eindeutig" und entspreche "unmissverständlich" dem Willen des Gesetzgebers, den Opferschutz Vorzug einzuräumen.
Die Birthler-Behörde hatte den Standpunkt vertreten, dass grundsätzlich nur Abhörprotokolle und alle Akten von einer Weitergabe ausgenommen seien, die die Privatsphäre von Stasi-Opfern tangieren. Sie können in Zukunft nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen genutzt werden. Diese Einwilligung verweigerte Helmut Kohl. Seine Akten hatten aber nur etwa 10 bis 20 Journalisten und Wissenschaftler angefordert. Insgesamt betroffen sind jedoch rund 2.600 Forschungsanträge, die der Behörde vorliegen.
Kohl-Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner
Holger Kulick
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