Von Nicole Janz
Claudia Roth (Grüne): Union und FDP haben Angst vor dem mündigen Bürger
Berlin - Demonstrativ gut gelaunt versuchte die Grünen-Bundesvorsitzende Claudia Roth am Dienstag das als Erfolg zu verkaufen, was eher ein missglückter Versuch ist: den rot-grünen Gesetzentwurf zur Volksabstimmung. "Das ist ein ganz großer Erfolg für Rot-Grün, vor allem für die Grünen", sagte sie und lächelte.
Dabei ist längst klar, dass das Gesetz für mehr Bürgermitbestimmung in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wird - für die notwendige Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat vorgeschrieben. Doch die Koalition hat nur die PDS auf ihrer Seite.
Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach schließt - ebenso wie die FDP - eine Zustimmung aus. "Wenn ein Gesetz so spät eingereicht wird, bleibt kaum Zeit mehr zum Diskutieren." Das zeige, so Bosbach, dass das Gesetz wohl kein "ernsthaftes Anliegen der Koalition" gewesen sei. "Das ist nur ein taktisches Argument der Union und FDP", meint dagegen Claudia Roth.
Natürlich, es ist Wahlkampfzeit. Die FDP und vor allem der Unions-Kanzlerkandidat hatten früher nämlich sehr wohl dafür plädiert, Bürgern mehr Rechte bei der Gesetzgebung einzuräumen.
Gerald Häfner (Grüne) fordert seit über 20 Jahren die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesbene
Erst im März diesen Jahres kam daher der Entwurf der Koalition auf dem Tisch. Die Parteistrategen hätten sich denken können, dass das Gesetz in der Wahlkampfphase scheitern würde. Claudia Roth rechtfertigt sich: "Die Gespräche liefen schon seit Beginn der Legislaturperiode. Aber die anderen Parteien haben sie mit Ausreden immer wieder verschoben."
Das mag stimmen, doch auch das Engagement der führenden Politiker von Rot-Grün hätte höher sein können. Nachdem die Fraktionschefs Kerstin Müller (Grüne) und Peter Struck (SPD) im März den Entwurf vorgestellt hatten, schalteten die Partei- und Koalitionsspitzen auf Sendepause. "Wir hätten uns vor allem von der SPD gewünscht, dass sie sich mehr ins Zeug legt", sagt Ralph Kampwirth, Sprecher von Mehr Demokratie. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) oder Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hätten sich, so der Sprecher, einmal zu Wort melden können. "Beide Parteien haben sich bei dem Entwurf nicht mit Ruhm bekleckert" - ein Vorwurf, den der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz nicht gelten lassen mag. Immerhin erreiche man "erstmals im Parlament eine deutliche Mehrheit für Volksabstimmungen". Die SPD-Fraktion verfolge "die Sache mit Nachdruck".
Da der Entwurf für Volksabstimmungen nächste Woche im Bundesrat wohl scheitern wird, verweist Claudia Roth auf die nächste Legislaturperiode, in der man das Gesetz - versprochen - wieder anpacken wolle.
Der Entwurf sieht vor, dass es erst nach drei Hürden zum Volksentscheid kommt. Für einen Gesetzentwurf muss eine Volksinitiative 400.000 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern erbringen. Wird der Entwurf nicht innerhalb von acht Monaten im Parlament verabschiedet, folgt der zweite Schritt: Mit Unterstützung von drei Millionen Stimmberechtigten kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Verabschiedet der Bundestag auch dann nicht das Gesetz (innerhalb von sechs Monaten), kann es zum Volksentscheid kommen. Die dritte Hürde ist allerdings das Beteiligungsquorum: 20 Prozent der Stimmberechtigten müssen sich an der Abstimmung beteiligen, dann entscheidet die Mehrheit. Über Steuern, Finanzen, Haushalt und eine mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe soll das Volk nicht abstimmen dürfen. Aber die Gefahr besteht ja nun für die nächsten Jahre ohnehin nicht mehr.
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