Von Petra Bornhöft
Berlin - Das Hamburger Landgericht hat am vorigen Donnerstag seine einstweilige Verfügung gegen den Liberalen-Chef schriftlich bestätigt: Im Interview mit der Zeitschrift "Bunte", so die Richter, habe Westerwelle im März über Schröder eine "unwahre Tatsache" behauptet, die geeignet sei, Deutschlands ehemaligen Kanzler "herabzuwürdigen und seinen sozialen Achtungsanspruch zu beeinträchtigen".
Der FDP-Chef hatte gesagt, es sei "problematisch, dass er (Schröder) als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach der Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt". Diese Bemerkung bezog sich auf Schröders Einsatz für den Bau einer deutsch-russischen Erdgasleitung zwischen Russland und Deutschland während seiner Amtszeit sowie seinen späteren Posten als Verwaltungsratspräsident bei der Nordeuropäischen Gas-Pipeline AG (NEGP), einer Gazprom-Tochter.
Die Richter begründen ihr Urteil insbesondere damit, dass "die 'Bunte' als People-Magazin nicht ausschließlich ein an Fragen von Politik oder Wirtschaft interessiertes Publikum anspricht". Deshalb werde es "auch Leser geben", die Westerwelles Satz fälschlich so verstehen, als habe der Bundeskanzler "unter Ausnutzung seiner Position" formaljuristisch einen Auftrag für den Bau einer Pipeline erteilt, "um anschließend als Privatperson hiervon (…) zu profitieren".
© SPIEGEL ONLINE 2006
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH