Von Jan Friedmann
Hamburg - Peter Struck hat eine klare Haltung, wenn es um die NPD geht: Der SPD-Fraktionschef zielt auf ein neues Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht. "Wir prüfen in der SPD-Fraktion ernsthaft ein neues Verbotsverfahren", sagte er dem "Münchner Merkur". Die NPD sei eine "eindeutig verfassungswidrige Partei". Sie praktiziere Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung.
NPD-Anhänger: Partei profitiert von den Skrupeln des Rechtsstaats
Eine Partei, zwei Aussagen: Die Widersprüche zwischen den beiden Spitzenpolitikern der Großen Koalition macht klar, wie umstritten das Thema gerade ist - und wie sehr die Frage die deutsche Politik umtreibt. Sollen Deutschlands Demokraten einen neuen Versuch starten, die NPD verbieten zu lassen? Und wenn ja, sollen dafür die Beschluss-Regeln des Verfassungsgerichts geändert werden?
Letzteres hatte Sebastian Edathy (SPD) vorgeschlagen, der Chef des Innenausschusses im Bundestag. Er hatte angeregt, für ein Parteiverbot nicht länger eine Zweidrittelmehrheit der Verfassungsrichter zu verlangen - sondern eine einfache Mehrheit. Genau an dieser Hürde war nämlich der erste Verbotsantrag gegen die NPD 2003 gescheitert. Weil sich Laufe des Verfahrens herausstellte, dass die Landes- und Bundesvorstände der NPD massiv von V-Leuten (Verbindungsleuten) des Verfassungsschutzes unterwandert waren, hatten drei der damals noch sieben Richter Bedenken. Die Zweidrittelmehrheit wurde dadurch verfehlt. Mit einer einfachen Mehrheit hätte das Verfahren fortgesetzt werden können.
Streit über einfache oder Zweidrittelmehrheit
Zypries nannte Edathys Vorschlag "unglücklich". Sie wolle den Eindruck vermeiden, dass die Verbots-Debatte mit der Diskussion um ein reformiertes Verfassungsgerichtsgesetz verknüpft werde. Struck dagegen unterstützte Edathys Vorschlag: "Die hohen Hürden waren eine Konsequenz aus der Nazi-Zeit" - soll heißen: Sie sind nicht mehr zeitgemäß. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) sieht das ähnlich, er findet: "Es muss möglich sein, sich die Hürden zum Verbot verfassungsfeindlicher Parteien genau anzuschauen, ob damit das Ziel - nämlich der Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung - zu erreichen ist."
Auch Ernst-Gottfried Mahrenholtz, Ex-Vizepräsident des Verfassungsgerichts, hält eine Änderung des Mehrheits-Regeln für denkbar. Er sagte dem NDR, er könnte damit leben, "ohne dass ich befürchte, die politische Freiheit wird in Deutschland eingeengt - auch nicht die Freiheit in der Auseinandersetzung mit extremen Parteien".
Andere Spitzenjuristen sehen solche Kniffe mit Skepsis: "Das wäre ein Geschäftsordnungstrick, und so etwa hat immer einen Beigeschmack", sagt Ex-Verfassungsrichter Hans-Hugo Klein zu SPIEGEL ONLINE. Er halte es für wenig überzeugend, "wenn man einfach die Mehrheitsnotwendigkeit im Senat ändern" würde.
Verbotsverfahren "jederzeit wieder möglich"
Der frühere Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch, der für das gescheiterte Verbotsverfahren 2003 zuständig war, ist zwar für eine Reform des Parteiverbotsverfahrens - aber nicht direkt vor einem Verbotsantrag, sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Ob einfache oder Zweidrittelmehrheit, sei nachrangig gegenüber Mängeln, die es bei Verbotsverfahren sonst gebe: So müsse über Entlastung für das Verfassunsgericht geredet werden, weil ein Parteienverbot dort zu viele Kapazitäten binde.
Was das Verbot an sich angeht, hat Jentsch eine eindeutige Botschaft: Ein solches Verfahren sei ohne Gesetzesänderung " jederzeit wieder möglich". Er warnte davor, die Anforderungen des Gerichts für ein NPD-Verbot "überzogen" zu interpretieren. Sie seien weniger hoch als oft behauptet. Den Richtern sei es 2003 vor allem um die Sicherung eines fairen Verfahrens gegangen. Der Staat müsse für ein Verbotsverfahren keineswegs alle V-Leute aus der NPD abziehen - sondern nur jene in der Führungsebene.
Ganz ähnlich sieht es auch Jentschs Vorgänger Klein: Aus dem vorläufigen Scheitern 2003 folge keinesfalls, dass ein NPD-Verbot generell unmöglich sei. Die Verfassungsrichter hätten damals gesagt, dass "das Ausspähen der prozessualen Gegenpartei problematisch" sei. Daraus sei ein einfacher Schluss zu ziehen: "Die verfassungsrechtliche Beobachtung muss rechtzeitig vor einem Prozess abgebrochen werden." Ein Verbotsverfahren ohne jegliche Geschäftsordnungstricks sei möglich, wenn "Bund und Länder die Beobachtung auf ein Mindestmaß reduzieren". Zum Ausgang eines solchen Verfahrens sagt der ehemalige Verfassungsrichter vage: "Ich könnte mir vorstellen, dass die NPD dann verboten wird. Sicher ist das aber nicht."
Wann müssten die V-Leute aus der NPD abgezogen werden? Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält zwei Jahre für einen guten Wert. Das verlautete aus der SPD, die Verfassungsschutzchef Heinz Fromm getroffen hatte.
Ja, Jein, Nein - die Debatte geht quer durch die Parteien
Die Zwickmühle: Wenn die demokratischen Parteien vor Gericht auf Informationen von V-Leuten in der NPD verzichten, um rechtlich sauber zu sein, dann fehlen ihnen womöglich Belege für Verfassungsverstöße der NPD. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU): "Ich bin sehr skeptisch, ob es gelingt, der NPD ihre aggressiv kämpferische Haltung nachzuweisen, wenn man sich nur auf offizielle Erklärungen und Zeitungsmeldungen verlassen muss." Auch der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) lehnte ein Verbotsverfahren ab: Parteiverbote seien eher kein geeignetes Mittel. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) erneuerte dagegen seine Forderung nach einem neuen Verbotsverfahren - und begründete sie damit, dass sich die NPD offensichtlich radikalisiere.
Andere legen sich weniger klar auf Ja oder Nein fest - sondern warnen und mahnen zur Vorsicht. Wolfgang Bosbach, Vizechef der Unions-Fraktion, nannte die immer wieder aufkommende Debatte über ein NPD-Verbot "problematisch": Dies mache die rechtsextreme Partei für einige nur interessanter. Man müsse dem Staat unbedingt eine zweite Blamage ersparen. FDP-Chef Westerwelle sagte, es sei augenscheinlich nicht klar, ob es ausreichende juristische Voraussetzungen für ein Verbot durch das Verfassungsgericht gebe. Daher warne er davor, mit einem neuen Verfahren "abermals die rechtsextremen Kräfte zu bündeln und unter dem Strich sogar zu stärken".
Justizministerin Zypries konzentriert sich vorerst auf einen Nebenschauplatz in Sachen Parteienverbot: Sie lässt ein Gutachten ausarbeiten, wie das Gericht bei derlei Verfahren entlastet werden kann. Dies stehe nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion, sagt sie. Das Verfassungsgericht arbeite bei Parteiverboten im Gegensatz zu anderen Verfahren als erste Instanz - und brauche deshalb Entlastung. Als mögliche Hilfe nannte sie die Zuwahl von Richtern mit Ermittlungserfahrung.
mit Material von Reuters/ddp/AP
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