Von Annett Meiritz
Berlin - Özcan Mutlu ist sauer. Der Grünen-Politiker verurteilt den Datenschutz-Passus in Berliner Einbürgerungsformularen als "blödsinnig" und "unmöglich". Noch hat der Abgeordnete auf seine Kleine Anfrage an den Berliner Senat keine Antwort bekommen. "Mindestens drei Wochen" dauere so etwas.
Jahrelang hat sich niemand - weder Behörden noch Landesregierung - an der Klausel gestoßen, die jetzt für Wirbel sorgt. Denn nur in Berlin müssen Antragsteller "ausdrücklich" eine Erlaubnis erteilen für die Verarbeitung von Daten "besonderer Kategorien", und zwar zur "rassischen und ethnischen Herkunft".
Im Abgeordnetenhaus bemüht man sich, die Wogen zu glätten. Die SPD-Abgeordnete Canan Bayram ist optimistisch, dass die Klausel in Kürze umformuliert wird. Natürlich dürfe ein Wort wie "rassisch" nicht in einem deutschen Behördenformular auftauchen, sagt Bayram. "Abgesehen davon steht ein solcher Satz im absoluten Widerspruch zu dem, was wir in der Partei Willkommenskultur nennen", meint sie.
Aus ihrem Berufsalltag als Rechtsanwältin weiß sie, dass eine derartige Formulierung insbesondere für Laien "äußerst befremdlich" wirken kann. Vor allem in einer "sensiblen Situation" wie der Einbürgerung. "Unter Umständen fühlt sich der Einbürgerungswillige unter Druck gesetzt, einen guten Eindruck zu machen - und unterschreibt das Papier, ohne dass er es wirklich will", so Bayram. Zwar sei es bei bestimmten ethnischen Gruppen sinnvoll, nach der Nationalität zu fragen: etwa bei Bürgern mit wackligen Staatsbürgerschaften, zum Beispiel aus dem ehemaligen Jugoslawien. "Doch macht es keinen Sinn, so etwas generell abzufragen."
Dass Einbürgerungskandidaten Nationalität und Staatszugehörigkeit angeben, ist allgemein üblich. Im entsprechenden Formblatt ist eine Zeile für "Volkszugehörigkeit (Nationalität)" vorgesehen. Ob der Kandidat das Feld ausfüllt, ist ihm überlassen - die Angabe ist freiwillig. Anschließend muss sich der Antragsteller mit der Weiterverarbeitung seiner Daten einverstanden erklären, etwa an die Ausländerbehörde oder das Finanzamt. So weit reine Formsache.
Der Passus zur "rassischen und ethnischen Herkunft" ist nicht gesondert aufgeführt. De facto heißt das: Weigert sich ein Kandidat, seine Unterschrift auf das Papier zu setzen, ist sein Einbürgerungsantrag ungültig.
"Ein Missgeschick", heißt es aus dem Senat
Neben der äußerst ungeschickten Wortwahl sei das ein Punkt, warum der Satz unbedingt aus dem Papier gestrichen werden muss, fordert Özcan Mutlu. "Ich bin schockiert, dass diese Verwaltungsmethode bislang noch niemandem unangenehm aufgestoßen ist. Wir haben hier zwölf Bezirke, in denen täglich Hunderte Mitarbeiter diese Formulare auf dem Schreibtisch liegen haben."
Der rot-rote Senat in Berlin wiegelt ab. Die Senatorin für Integration Heidi Knake-Werner (PDS) weist Vorwürfe, hinter der Klausel steckten rassistische Durchleuchtungs-Praktiken, von sich. Ohne Frage müsste das Wort "rassisch" so schnell wie möglich aus dem Papier verschwinden, so eine Sprecherin. Die Senatorin habe bereits vor einer Woche Innensenator Ehrhart Körting (SPD) darum gebeten, den Passus zu ändern.
Warum die Klausel in dieser Form überhaupt Einzug in das Papier gefunden hat? "Ein Missgeschick". Schließlich habe man lediglich die Europäischen Richtlinien zum Datenschutz umgesetzt. Dort ist im Wortlaut von "ethnies and races" die Rede - diese Begriffe seien eins zu eins ins Deutsche übersetzt worden. Dass in Deutschland mit einem durch den Nationalsozialismus ideologisch vorgeprägten Begriff wie "Rasse" vorsichtig umzugehen ist, sei leider nicht berücksichtigt worden.
Parteikollege Giyasettin Sayan kann die Aufregung um die Klausel nicht verstehe. Der 56-jährige PDS-Abgeordnete ist türkischer Abstammung - vor einigen Monaten hat er Rassismus am eigenen Leib erlebt. Im Ostberliner Bezirk Lichtenberg schlugen ihn Neonazis mit einer Flasche nieder. Trotz dieser Erfahrung empfindet er die Formulierung im Einbürgerungspapier nicht als befremdlich: "Man kann dem Senat nichts vorwerfen." Sicher sei die Wortwahl "unglücklich" und müsse geändert werden, bevor es zu Missverständnissen kommt. Aber bei der Frage nach Nationalität und Staatszugehörigkeit gehe es lediglich um die "Klärung von Identität".
Der Datenschutzbeauftragte war ahnungslos
Auf Bundesebene kommt der Fehltritt in der Haupstadt gar nicht gut an: "Bei dem Wort Rasse bekomme ich Frostbeulen", wettert SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz. "Da hat Berlin ordentlich daneben gegriffen." Er könne sich nicht erklären, wie eine solch "peinliche Angelegenheit" bei den Kollegen in Berlin unbemerkt bleiben konnte. "Schlimm genug, dass das Wort "Rasse" in Grund- und Datenschutzgesetz vorkommt. Wir sollten es dringlichst unterlassen, den Begriff auch noch in der Verwaltungspraxis zu verwenden", so Wiefelspütz.
Zwar sei es zulässig, nach der Nationalität zu fragen - wenn es freiwillig geschieht, meint der Experte. Auch sei es bei manchen Ethnien sinnvoll, deren Nationalität abzufragen, "um den diversen politischen Hintergründen von Menschen gerecht zu werden". Aber in einem sprachlichen und förmlichen Stil, wie es in Berlin geschieht, sei die Klausel untragbar. Der Politiker fordert: "Ab in den Papierkorb damit."
Im Büro des Datenschutzbeauftragten von Berlin, Alexander Dix, herrscht derweil Ratlosigkeit: "Normalerweise werden wir bei Verwaltungsformularen mit einbezogen", erklärt eine Büromitarbeiterin. Dass diese Klausel in Berlin existiert, haben die Mitarbeiter erst aus der Presse erfahren. Jetzt wollen die Datenschützer den Einbürgerungsantrag juristisch überprüfen.
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