Von Holger Stark und Michael Sontheimer
Berlin - Becker hatte Anfang des Jahres 1982 gegenüber dem Verfassungschutz über den Ablauf des Buback-Attentats ausgesagt, RAF-Mitglied Stefan Wisniewski solle der Todesschütze gewesen sein. SPIEGEL-Informationen zufolge offenbarte sie sich ein Dreivierteljahr nach ihrem Verhör einer Mitgefangenen als Informantin der Sicherheitsbehörden - und bot ihren Selbstmord an. Die RAF-Gefangenen sahen sie aber als Opfer der harten Isolationshaft und hielten ihren Vorschlag für völlig absurd. Sie wurde allerdings von jeglicher Kommunikation der inhaftierten Terroristen abgeschnitten - und damit quasi aus der RAF verstoßen. Der "Stern" hatte heute als erstes über Beckers Vorstoß berichtet.
Ex-Terroristin Becker auf einem undatierten Fahndungsfoto aus den Siebzigern: Detaillierte Angaben zum Buback-Mord
Damit steht fest, dass der Verfassungsschutz die brisanten Erkenntnisse nicht für sich behielt, sondern alle beteiligten Behörden informiert waren. Der Verfassungsschutz benachrichtigte BKA und Bundesanwaltschaft nicht nur mündlich, sondern leitete auf Arbeitsebene zumindest Teile der Becker-Aussagen nach Meckenheim und Karlsruhe weiter. Der damalige Innenminister Gerhart Baum (FDP) kann sich nach eigenen Angaben "nicht erinnern", ob er mit dem Vorgang zu tun hatte.
Die neuen Erkenntnisse bestätigen einen Bericht des SPIEGEL von dieser Woche. Danach hat sich Verena Becker, die im Mai 1977 nach einer Schießerei verhaftet und im Dezember 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, in Haft Beamten des Kölner Verfassungsschutzes offenbart.
Deckname "Fury"
Zur Überraschung der Vernehmer sprach sie nicht nur über Strukturen der RAF, sondern auch über die Tatbeteiligung Einzelner. Befragt über den Ablauf des Attentats auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback nannte Becker gegenüber dem Verfassungsschutz auch den Namen desjenigen, der nach ihren Informationen der Schütze von Karlsruhe war: Stefan Wisniewski, Deckname: "Fury".
Die Angaben Beckers sind bis heute hochsensibel. Denn für den tödlichen Anschlag verurteilt wurden die RAF-Kader Christian Klar und Knut Folkerts. Der mutmaßliche Mittäter Günter Sonnenberg wurde wegen der bei seiner Festnahme erlittenen lebensgefährlichen Verletzungen nicht für den Buback-Mord zur Rechenschaft gezogen.
Wisniewskis mögliche Tatbeteiligung war bislang völlig unbekannt. Bei den Ermittlungen zu dem Anschlag galt sein Name nicht als zentral – obwohl die Fahnder offenbar die belastenden Aussagen Beckers kannten.
Erst nach der SPIEGEL-Veröffentlichung teilte Generalbundesanwältin Monika Harms heute Vormittag in Karlsruhe mit, gegen Wisniewski sei ein neues Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beteiligung an dem Anschlag auf Buback eingeleitet worden.
Der Umstand, dass sowohl die Ermittler bei BKA und Bundesanwaltschaft als auch das Bundesinnenministerium von den geheimen Beschuldigungen durch Becker wussten, erhöht den Druck auf die Bundesregierung. Die Behörden müssen nun erklären, warum die Aussagen bis heute zurückgehalten wurden und nicht in die juristische und politische Aufarbeitung der RAF-Geschichte eingeflossen sind.
Der Verfassungsschutz hatte Becker seinerzeit eine Vertraulichkeitszusage gegeben und deshalb eine Einführung des Materials vor Gericht ausgeschlossen. "Es mag 1982 gute Gründe gegeben haben, das Material nicht zu präsentieren", sagt Baum. "Aber bei späteren Prozessen gegen RAF-Mitglieder war das anders, da hätte man es sagen können."
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