09. Oktober 2007, 16:42 Uhr

Streit in der SPD

Bloß keine Hysterie, bitte!

Dass Parteichef Beck und Vizekanzler Müntefering über die Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I streiten, halten manche für den Untergang der SPD. Ist die Debatte nicht völlig legitim? Der Politologe Hubert Kleinert ist jedenfalls dieser Meinung - und erklärt für SPIEGEL ONLINE, warum.

Seit Tagen bestimmt ein Vorstoß des SPD-Parteivorsitzenden Kurt Beck die innenpolitische Agenda der Bundesrepublik. Seine Überlegungen zur Verlängerung der Bezugsdauer des sogenannten "Arbeitslosengeld 1" für ältere Arbeitnehmer haben eine öffentliche Debatte in Gang gebracht, in der ein "Machtkampf in der SPD" und "politischer Richtungswechsel" gehandelt wird. Sogar von "Spaltung der SPD" ist inzwischen die Rede. Kurzum: Für den in der Sache weniger versierten Zeitgenossen muss der Eindruck entstehen, hier stünden politische Grundsatzfragen zur Disposition.

SPD-Politiker Müntefering und Beck: Eine Sach- oder Personal-Debatte?
DPA

SPD-Politiker Müntefering und Beck: Eine Sach- oder Personal-Debatte?

Getrieben vom Druck der Linkspartei und der eigenen Angst vor dem Verlust von Wählerstimmen sucht angeblich ein angeschlagener SPD-Parteivorsitzender sein politisches Heil in populistischer Anbiederei an Massenstimmungen. Gegenüber derlei Kommentierung tritt das eigentliche Sachthema eher in den Hintergrund. Gewiss sind auch Stimmen zu vernehmen, die vor solcher Überfrachtung des Meinungsstreits warnen und darauf drängen, man möge doch die Kirche im Dorf lassen. Doch im Gesamtbild regiert einmal mehr die politische Symbolik: Danach wäre der sozialdemokratische Mainstream – und mit ihr ein Teil der Union – auf dem Wege, sich vom Kern der Schröderschen Arbeitsmarkt- und Sozialreformen zu verabschieden.

Nun sind öffentlich ausgetragene Kontroversen führender Persönlichkeiten von Regierungsparteien keine unverbindlichen politischen Seminardiskussionen. Und in der auf Wettbewerb angelegten Parteiendemokratie liegt es in der Natur der Sache, dass nur selten allein die Sachargumente zählen. Fast immer verknüpfen sich Sach- und Machtfragen zu einer nur schwer durchschaubaren Mixtur von Handlungsmotiven. Entsprechend nahe liegt es, in Analyse und Kommentierung solche machtpolitischen Aspekte herauszustellen.

Das ist insoweit der demokratische Normalfall. Wenn sich freilich die Symbolik gegenüber dem sachlichen Kern der Debatte derart verselbständigt, wie das in den vergangenen Tagen der Fall war, muss man sich schon fragen, ob es heutzutage überhaupt noch möglich ist, ernsthafte politische Sachdiskussionen öffentlich zu führen.

Intellektuell ist es jedenfalls purer Unsinn, jeden Zweifler an der Weisheit der derzeit geltenden Rechtslage beim Bezug von Arbeitslosengeld I in die Ecke sozialkonservativer Agendagegner zu rücken, die die Zeichen der Zeit und die Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs für die Wirtschaft der BRD immer noch nicht verstanden hätten und vor dem Druck der Lafontaines jetzt in die Knie gehen wollten. Man kann nämlich sehr wohl den Grundansatz der Agenda mit ihrer stärkeren Ausrichtung auf aktive Beschäftigungsförderung vollkommen richtig, die konkrete Ausgestaltung der Anspruchsgrundlagen beim Arbeitslosengeld I aber falsch finden. Zumal dann, wenn sich überzeugend nachweisen lässt, dass gerade dieser eine Punkt mehr zum gestörten Gerechtigkeitsempfinden in der Gesellschaft beigetragen hat als jede andere Einzelregelung, die sich mit den rot-grünen Reformen verbindet.

Nicht nur die Betroffenen stören sich nämlich sehr daran, dass mit Ausnahme der über 55jährigen jetzt alle Arbeitnehmer - unabhängig von der Dauer ihrer vorherigen Beschäftigung und der damit verbundenen Einzahlung in die Kassen der Arbeitslosenversicherung - einen gleichen Anspruch auf maximal ein Jahr Arbeitslosengeld I haben.

Dass sie das tun, mag viele Gründe haben. Es ist aber auch eine logische Konsequenz des stark beitragsbezogenen deutschen Sozialsystems. Unzählige Sozialpolitiker haben in der Vergangenheit die Vorzüge dieses beitragsbezogenen Sozialsystems gegenüber steuerfinanzierten Systemen damit begründet, dass es über das Versicherungsprinzip rechtlich abgesicherte Leistungsansprüche schaffe und dabei neben dem Prinzip der sozialen Bedürftigkeit auch das "soziale Äquivalenzprinzip" eine tragende, in der Rentenversicherung sogar die entscheidende Rolle spiele.

Mit anderen Worten: Zu den tragenden Begründungen des deutschen Sozialsystems gehörte stets auch, dass der Versicherte angeblich "bekommt, was ihm zusteht" und dass dabei irgendeine Form des Zusammenhangs zwischen Einzahlungen und erworbenem Leistungsanspruch besteht. Zwar wird dieses "soziale Äquivalenzprinzip" in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus einleuchtenden Gründen zugunsten einer egalitären Leistungsbereitstellung durchbrochen. Im Grunde aber ist das selbst hier durch die inzwischen möglichen Beitragsrückerstattungen ein Stück durchlöchert.

Die Gerechtigkeitslücke ist da

Es mag in der Fachwelt umstritten sein, wie weit das soziale Äquivalenzprinzip in der Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung zwingend berücksichtigt werden muss. Gewiss ist aber, dass es in den Jahrzehnten vor den Agenda-Reformen stets berücksichtigt wurde – mit sicher problematischen Konsequenzen. Daraus freilich den Schluss zu ziehen, auf jede Form eines abgestuften Leistungsanspruchs in der Arbeitslosenversicherung zu verzichten, war ein Fehler und eine grobe Missachtung des durchschnittlichen Gerechtigkeitsempfindens in der Gesellschaft.

Der Durchschnittsversicherte versteht sehr wohl, dass es im Krankenhaus keinen Unterschied macht, ob er drei oder dreißig Jahre versichert ist. Er versteht aber nicht, dass es keinen Unterschied machen soll, ob jemand drei oder dreißig Jahre in die Kasse der Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Deshalb ist es nur zu begrüßen, wenn durch den Vorstoß von Beck jetzt die Chance besteht, endlich einen Fehler zu korrigieren, der schon immer die Akzeptanz der ganzen Reformen belastet hat. Die sachlichen Einwände dagegen überzeugen nicht: Erstens ist nicht zu beweisen, dass die in den letzten beiden Jahren gewachsene Beschäftigungsquote der Älteren eine Folge der verringerten Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und nicht Konsequenz des wirtschaftlichen Aufschwungs ist. Und zweitens steht kaum zu erwarten, dass der arbeitslose 53jährige bei der Arbeitssuche künftig deshalb trödelt, weil er statt 12 vielleicht 18 Monate Arbeitslosengeld bezieht.

Sicher wäre es ein Fehler, bei der anstehenden Neuregelung alle Lektionen vergangener wirtschaftlicher Krisenjahre wieder zu vergessen. Die angesichts vollerer Sozialversicherungskassen mögliche Absenkung der Beitragssätze bleibt genauso wichtig wie das Schließen der Gerechtigkeitslücke durch Staffelung der Anspruchsvoraussetzungen. Die derzeitige Kassenlage müsste freilich hinreichend Spielraum für Kompromisse bieten.

Was dann dabei herauskommt, mag weniger Stoff für Schlagzeilen bieten als ein Duell am Missouri zwischen dem störrischen Müntefering und dem umfragegeplagten Beck. Dem Ansehen der Politik – und übrigens auch der Medien – aber wird es besser bekommen als die inzwischen unsäglich gewordene mediale Überfrachtung von Sachfragen mit angeblichen Macht- und Richtungsentscheidungen.

Die erschwert mit ihrer Gier nach Zuspitzung und schriller Übertreibung ernsthafte Sachdebatten immer mehr, verschiebt die Seriositätsgrenzen immer weiter nach unten und bringt damit am Ende genau jene Inszenierungsdemokratie hervor, die man auf Medienkongressen wortreich beklagt.


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