Berlin – Aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, dass das Kabinett die Reform des Pflegegesetzes beschlossen habe. Der Gesetzentwurf, der zum 1. Juli 2008 in Kraft treten soll, sieht unter anderem die Anhebung der Pflegesätze, die Einrichtung von Pflegestützpunkten und mehr unangemeldete Qualitätskontrollen in sozialen Einrichtungen vor.
Pflege: Beiträge steigen
Die Beiträge zur Pflegeversicherung von derzeit 1,7 Prozent werden ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent erhöht.
Bei Kinderlosen wird der derzeitige Beitrag von 1,95 Prozent auf 2,2 Prozent erhöht. Dies soll jährliche Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro bringen und den Bedarf bis Anfang 2015 sicherstellen.
Die Pflegesätze werden erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 angehoben, wobei besonders die häusliche Pflege gestärkt wird. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen ab 2015 im dreijährigen Rhythmus an die Preissteigerung angepasst werden.
Erstmals werden Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufgenommen. Altersverwirrte, psychisch Kranke oder geistig behinderte Menschen erhalten eine Zusatzleistung von bis zu 2400 Euro jährlich, auch wenn sie lediglich einen Betreuungsbedarf, aber noch keinen erheblichen Pflegebedarf haben.
asc/ddp/AP
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