Der Diätencoup ist gescheitert, doch eine Nachfrage sei noch gestattet: Wie konnte es überhaupt zu dem Plan kommen, nach der Erhöhung der Diäten im November noch einmal kräftig draufzusatteln?
Noch immer beharrt die Große Koalition darauf, die Bezüge von Bundesrichtern und Oberbürgermeistern seien der richtige Diätenmaßstab.
Sogar Angela Merkel hat das ausdrücklich bestätigt: Noch am 9. Mai sagte sie der "Passauer Neuen Presse": "Eine unabhängige Kommission im Auftrag des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau hatte in den neunziger Jahren empfohlen, dass Bundestagsabgeordnete wie Bundesrichter bezahlt werden. An diese Empfehlung halten sich die Bundestagsfraktionen der Koalition."
Die Bundeskanzlerin, die auch als Abgeordnete von dem Diätencoup profitiert hätte, wurde damit überall in der Republik zitiert. Die Sache hat nur einen Haken: Es gab keine solche Empfehlung.
Sie wäre auch kaum vorstellbar angesichts der völligen Unvergleichbarkeit der beiden Berufe: Abgeordnete können - im Gegensatz zu Richtern - rechtlich völlig unbeschränkt nebenbei etwas hinzuverdienen. Und das tun sie auch regelmäßig, wenn sie eine ähnlich hohe berufliche Qualifikation wie Bundesrichter haben. Manche Abgeordnete verdienen im Nebenberuf noch einmal ein Mehrfaches ihrer Diäten.
Auch der Vergleich mit Oberbürgermeistern ist abenteuerlich. Diese werden direkt vom Volk gewählt und notfalls abgewählt. Sie sind Chefs einer großen Behörde und tragen zurechenbare Verantwortung für ihre Stadtpolitik. Dagegen können sich Abgeordnete für ihre Entscheidungen regelmäßig hinter dem faktischen Fraktionszwang verstecken - und abwählen können die Bürger die auf sicheren Listenplätzen oder in sicheren Wahlkreisen Plazierten schon gar nicht.
Nein, der Maßstab ist rein willkürlich gewählt, und zwar von den Abgeordneten selbst. 1995 schon wollte eine "Große Diätenkoalition" ihre Entschädigung an Bundesrichterbezüge koppeln. Da dies eindeutig verfassungswidrig gewesen wäre, sollte der Diätenartikel des Grundgesetzes gleich mit entschärft werden. Die vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetze scheiterten aber am Veto des Bundesrats. Der stützte sich dabei auf ein Protestschreiben von 82 deutschen Staatsrechtslehrern, die sich spontan zusammengefunden hatten, als die Bundestagsspitze verbreitete, ein Speyerer Professor sei der einzige Kritiker.
An Einsicht mangelte es der Bundestagsmehrheit schon damals. Sie hielt an dem unsäglichen Maßstab fest und schrieb ihn als "Orientierungsgröße" ins Gesetz.
Seine sachliche Unhaltbarkeit wird aber weder dadurch noch durch die inzwischen verstrichene Zeit geheilt.
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