26. November 2008, 12:19 Uhr

Völkerrecht zu Seeräubern

"Deutschlands Marine darf schon jetzt Piraten verfolgen"

Die Welt macht Front gegen Piraten, nur Deutschland entdeckt rechtliche Komplikationen. Unsinnigerweise, sagt Völkerrechtler Jochen Frowein im Interview mit SPIEGEL ONLINE. Deutsche Soldaten machen sich lächerlich, wenn sie nur zusehen - und verstoßen sogar gegen geltendes Recht.

SPIEGEL ONLINE: Herr Professor Frowein, derzeit streitet die deutsche Politik darüber, ob und unter welchen Bedingungen die Deutsche Marine gegen die Piraten vor Somalia vorgehen darf. Ist die Rechtslage in Deutschland besonders kompliziert?

Frowein: Eigentlich nicht. Es ist völlig unzweifelhaft, dass deutsche Kriegsschiffe Seeräuberschiffe aufbringen dürfen. Nach dem Seerechtsübereinkommen hat Deutschland sogar die Pflicht, Piraterie "in größtmöglichem Maß" zu bekämpfen. Deshalb ärgert mich unsere gegenwärtige Praxis. Wenn die Deutsche Marine andere Einheiten herbeirufen muss, damit die ein Seeräuberschiff entern, und selbst tatenlos zusieht, machen wir uns im Bündnissystem lächerlich.

SPIEGEL ONLINE: Gibt es keine völkerrechtlichen Einschränkungen?

Frowein: Grundsätzlich gilt das Recht zur Piratenbekämpfung nur auf hoher See, und damit nicht in den Küstengewässern eines anderen Staates. Der Uno-Sicherheitsrat hat im Juni aber eine Resolution nach Kapitel VII der Uno-Charta erlassen ...

SPIEGEL ONLINE: ... das zur Wiederherstellung der internationalen Sicherheit auch militärische Maßnahmen gestattet.

Frowein: Darin hat der Sicherheitsrat alle Staaten aufgefordert, die Piraterie vor Somalia zu bekämpfen, und ihnen ausdrücklich erlaubt, dies auch in den somalischen Küstengewässern zu tun. Dieses Recht steht auch der Deutschen Marine zu.

SPIEGEL ONLINE: Es heißt aber immer wieder, das Grundgesetz lasse einen Einsatz der Deutschen Marine nur zur Selbstverteidigung oder zur Abwehr eines laufenden Angriffs auf ein anderes Schiff zu?

Frowein: Dem liegt eine Fehleinschätzung zugrunde. Laut Grundgesetz darf die Bundeswehr "außer zur Verteidigung" nur eingesetzt werden, wenn das Grundgesetz das vorsieht. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes sind die Regeln des Völkergewohnheitsrechts ein solcher Ausnahmefall; dazu gehört die Bekämpfung der Piraterie. Und das gilt unabhängig davon, ob es sich um Nothilfe zugunsten eines gerade angegriffenen Handelsschiffs handelt oder ob das Handelsschiff schon länger in der Hand der Seeräuber ist. Darüber hinaus wäre auch die erwähnte Uno-Resolution eine Grundlage für einen solchen Einsatz der Bundeswehr, wie sich aus Artikel 24 des Grundgesetzes ergibt.

SPIEGEL ONLINE: Als umstritten gilt auch, ob die Marinesoldaten dann auch Seeräuber festnehmen dürfen oder ob dazu ein Polizist an Bord sein muss.

Frowein: Dieser Streit ist völlig unnötig, denn die Rechtslage ist absolut klar: Nach dem Seerechtsübereinkommen, das insoweit dem Völkergewohnheitsrecht entspricht, darf jeder Staat ein in der Gewalt von Seeräubern stehendes Schiff aufbringen und die an Bord dieses Schiffes befindlichen Personen festnehmen. Und dieses Recht zur Bekämpfung und Festnahme von Piraten kommt ausdrücklich "Kriegsschiffen" und "Militärluftfahrzeugen" zu. Damit gibt es hier ein spezielles Festnahmerecht für Soldaten der Bundeswehr. Einen Polizisten braucht man dazu nicht.

SPIEGEL ONLINE: Auch nicht nach deutschem Recht?

Frowein: Nein. Wegen Artikel 25 des Grundgesetzes sind solche völkergewohnheitsrechtlichen Regeln deutsches Recht - und sie gehen danach sogar einfachen Gesetzen vor. Da das Völkergewohnheitsrecht die Festnahme von Piraten durch das Militär erlaubt, sehe ich hier kein Problem.

SPIEGEL ONLINE: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts braucht es für einen solchen Einsatz ein Mandat des Bundestags - und die Festnahme von Piraten ist im aktuellen Mandat für den Einsatz vor Somalia nicht ausdrücklich vorgesehen.

Frowein: Diese Möglichkeit ergibt sich aber wie gesagt aus deutschem Recht. Meiner Meinung nach dürfte deshalb die Deutsche Marine schon jetzt Piratenschiffe verfolgen, aufbringen und die Piraten festnehmen.

SPIEGEL ONLINE: Das Völkerrecht regelt aber nicht, was dann mit den festgenommenen Piraten passieren soll?

Frowein: Klar ist, dass die Piraten vor deutsche Gerichte gebracht werden dürfen. Und was nach dem Grundgesetz sichergestellt sein muss, ist, dass sie am nächsten Tag nach der förmlichen Festnahme - per Hubschrauber und Flugzeug - einem deutschen Haftrichter vorgeführt werden. Ich sehe wirklich keinen Grund, warum das nicht möglich sein sollte, wenn es sich um Fälle von Gewicht handelt. Ob dabei jeder unfreiwillige Aufenthalt eines Piraten auf einem deutschen Kriegsschiff als förmliche Festnahme zu qualifizieren ist, die diese Frist auslöst, bedarf noch der Prüfung. Jüngste Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte könnten jedenfalls dagegen sprechen.

SPIEGEL ONLINE: In Berlin überlegt man auch, dass die Deutsche Marine lediglich die Entführung beenden und die Piraten der somalischen Gerichtsbarkeit überstellen darf - wenn deutsche Interessen nicht berührt sind, etwa bei der Kaperung eines ausländischen Schiffes.

Frowein: Das ist grundsätzlich denkbar. Es fragt sich allerdings, ob das bei den Zuständen in Somalia wirklich möglich ist.

SPIEGEL ONLINE: Dürfte die Bundeswehr oder eine andere ausländische Militärmacht die Piraten auch auf somalischem Boden verfolgen?

Frowein: Das gibt weder das Seerechtsübereinkommen noch die aktuelle Uno-Resolution her. Man kann vielleicht noch darüber diskutieren, ob Marinesoldaten das Festland vorübergehend betreten dürfen, um Piratenschiffe zu erobern, die in einem somalischen Hafen vor Anker liegen; mehr geht derzeit auf keinen Fall. Wenn der Uno-Sicherheitsrat will, könnte er allerdings auch da leicht Abhilfe schaffen.

SPIEGEL ONLINE: Die Erlaubnis, in somalischen Gewässern zu operieren, gilt nach der derzeitigen Uno-Resolution nur bis zum 2. Dezember. Was passiert danach?

Frowein: Dann dürften die Piraten nur noch auf hoher See bekämpft werden. Nach derzeitigem Stand vertraue ich aber darauf, dass der Sicherheitsrat diese Resolution verlängert.

Das Interview führte Dietmar Hipp


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