Wiesbaden - Vor Journalisten in Wiesbaden präsentierte er in seiner Eigenschaft als CDU-Landesvorsitzender einen Katalog von Vorschlägen zur Verbesserung der internen Kontrolle und Transparenz der Unionspartei. Zugleich plädierte er dafür, Verstöße gegen das Parteiengesetz künftig unter Strafe zu stellen. Nach eigenen Angaben rechnet Koch damit, dass die Landespartei ihr früheres Auslandsvermögen von rund 17 Millionen Mark an die Bundespartei abführen muss, sollte die Verhängung von Strafgeld gegen die Union von den Gerichten bestätigt werden.

Roland Koch
In seinem Katalog für Konsequenzen aus der Finanzaffäre schlug Koch vor, die Abgabe vorsätzlich falscher Rechenschaftsberichte solle künftig wie Bilanzfälschung von der Justiz verfolgt werden. Andererseits plädierte der Ministerpräsident dafür, das bisherige finanzielle Sanktionsinstrumentarium zu mildern: "Für spätere Generationen in der CDU soll es kein böses Erwachen geben müssen, weil sie Fehler erben, die ihre Vorgänger gemacht haben."
Koch plädierte für eine Änderung der CDU-Satzung, um die Schaffung schwarzer Auslandskonten für die Zukunft zu verhindern. So sollen Schatzmeister und Generalsekretär in finanziellen Fragen künftig gemeinsam und nicht mehr getrennt agieren: "Es darf keine Spende mehr geben, die nicht auch der Generalsekretär zu sehen bekommt." Eine entsprechende Forderung an den Koalitionspartner hatte auch die hessische FDP erhoben, die am Samstag auf einem Sonderparteitag in Rotenburg an der Fulda über die Fortsetzung der gemeinsamen Landesregierung mit Koch beraten wird.
Zudem müsse die Satzung der Hessen-CDU so geändert werden, dass künftig Landesschatzmeister nicht mehr auch Schatzmeister eines Kreisverbands sein können, forderte Koch. Dies war beim früheren hessischen Schatzmeister Casimir Prinz Wittgenstein der Fall gewesen. Wittgenstein hatte auch die Kasse des Kreisverbands Frankfurt am Main geführt. Zur besseren internen Kontrolle der Finanzen will die hessische CDU zudem einen Finanz- und einen Wirtschaftsprüfungsausschuss einsetzen. Bis auf die Trennung zwischen Generalsekretär und Schatzmeisterei kann die hessische CDU die Satzungsänderungen eigenständig, also ohne eine Änderung der Satzung der Bundes-CDU, durchführen.
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