Frankfurt am Main - Das Ei traf Bundespräsident Christian Wulff im im April vor dem hessischen Landtag in Wiesbaden, ein anderes beschmutzte die Hose von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Das Landgericht Frankfurt hat den Täter am Mittwoch wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt. Die zuvor ebenfalls erhobenen Vorwürfe der Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung waren angesichts der schwerwiegenderen Verunglimpfung fallengelassen worden.
Der 49 Jahre alte Ingenieur hatte bereits wegen eines Übergriffs auf den früheren Bundespräsidenten Horst Köhler mit der Justiz zu tun. Vor Gericht gab er die Eierwürfe zwar zu. Er fühle sich allerdings im Recht, weil er in einem Mietrechtsstreit 1998 von einem Gericht ungerecht behandelt worden sei.
Hintergrund sei der Streit über eine falsche Nebenkostenabrechnung und ein verlorener Rechtsstreit deswegen. "Der Bürger hat ein Recht auf Entschädigung, wenn ein Richter grob fahrlässig gegen das Gesetz verstößt," sagte der Angeklagte in einem langen Monolog vor Gericht. Da ihn aber seit Jahren niemand entschädige, sei sein Eierwurf auf den Bundespräsidenten gerechtfertigt.
Vor dem Prozess hatte die zuständige hessische Staatsschutzkammer beim Frankfurter Landgericht einen Psychiater beauftragt, den Angeklagten zu untersuchen. Dieser verweigerte sich jedoch der Begutachtung, so dass der Mediziner im Prozess nur vage Angaben zu einem möglichen "Michael-Kohlhaas-Syndrom" oder einer "Verbitterungsstörung" machen konnte.
Im Urteil deutete der Vorsitzende Richter an, dass er mit weiteren Taten dieser Art rechne. "Die Fähigkeit, Ihr Unrecht einzusehen, werden Sie jedenfalls so bald nicht erlangen", sagte Richter Volker Kaiser-Klan, nachdem er sich das gut viertelstündige Schlusswort des Angeklagten angehört hatte.
als/dpa/dapd
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