Von Maria Marquart, Anne Onken und Katharina Peters
Theoretisch hat das gewählte Staatsoberhaupt zwei Tage Zeit, um zu erklären, ob es die Wahl annimmt. "Gibt der Gewählte innerhalb dieser Frist keine Erklärung ab, so gilt die Wahl als abgelehnt", heißt es im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten. Bislang hat aber noch keiner die Wahl ausgeschlagen.
Den Amtseid legt der neue Präsident am 2. Juli vor den Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats ab: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Unter den Zuhörern wird auch Amtsvorgänger Köhler sein.
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