Mangelnde Beweise: Merkel bekräftigt Zweifel an NPD-Verbotsverfahren
Bundeskanzlerin Merkel hat erneut Zweifel am Erfolg eines NPD-Verbotsverfahren geäußert. Es gebe keine ausreichenden Belege für eine Verbindung der Partei zur Terrorzelle des "Nationalsozialistischen Untergrunds".
Berlin - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält ein zweites NPD-Verbotsverfahren laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung momentan für aussichtslos. Bei einem Treffen mit Innenexperten der Union im Kanzleramt bezweifelte Merkel demnach, dass eine Verbindung zwischen dem sogenannten "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) und der NPD eindeutig nachgewiesen werden könne.
Merkel steht dem Verbotsverfahren generell skeptisch gegenüber. Die NPD sei, so sagte die Kanzlerin bereits im Vorfeld des Treffens, zwar eine "fremdenfeindliche, antisemitische, verfassungsfeindliche und durch und durch antidemokratische Partei". Doch das Grundgesetz hat für ein Parteienverbot hohe Hürden gesetzt, die auch die Rechtsgesinnten schützen. Der erste Versuch, die NPD als verfassungswidrige Partei verbieten zu lassen, endete für Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat im März 2003 in einem Debakel.
Soll es zu einem NPD-Verbot kommen, müssen die Antragssteller zweifelsfrei belegen, dass die NPD verfassungsfeindlich ist. Dafür erhofft sich die Regierung wichtige Informationen aus der Aufklärung der Neonazi-Morde. Dies entpuppt sich jedoch zunehmend als schwierig: Das Verwaltungsgericht Weimar bremste den Untersuchungsausschuss des Bundestags gerade bei seinen Ermittlungen aus.
Laut Informationen der "Stuttgarter Nachrichten" darf der Ausschuss, der die Mordserie der Thüringer Neonazi-Zelle NSU aufklären soll, einen der wichtigsten Untersuchungsberichte zu den Vorgängen im Thüringer Landesverfassungsschutz nicht einsehen. Das Gericht gab damit einem Antrag des damaligen Landesverfassungsschutz-Präsidenten Helmut Roewer statt. Auch der Untersuchungsausschuss des Landtags wird den Bericht nicht einsehen können.
Bei dem umstrittenen Dokument handelt es sich um einen Abschlussbericht des früheren Justizstaatssekretärs und Innenministers Karl Heinz Gasser, der die Amtsführung Roewers aufs Korn nimmt. Dem später suspendierten Roewer werden in der Akte schwere Fehler und interne Ungereimtheiten vorgeworfen. Der Bericht war zunächst als "geheim", seit Weihnachten dann als "vertraulich" eingestuft und lag aus Geheimnisschutzgründen lange nur dem Landeskabinett, nicht aber dem Landtag vor.
ibr/dapd
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