Stuttgart - Die Rechtsanwälte des ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus (CDU), verneinen, dass bei der Vernichtung seiner Computer-Festplatte Daten verloren gegangen sind. Informationen, die sich auf der Festplatte befanden, seien über den Server des Staatsministeriums in Stuttgart gelaufen und somit dort gespeichert gewesen. "Löschungen auf diesem Server wurden von unserem Mandanten nicht veranlasst", teilte die Kanzlei von Rechtsanwalt Christoph Kleiner am Donnerstag mit.
Die jetzige grün-rote Koalition in Baden-Württemberg sah den Vorwurf von Vertuschungsversuchen des ehemaligen CDU-Ministerpräsidenten Mappus in der EnBW-Affäre allerdings bestätigt. Nach einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" hatte Mappus die Festplatte seines dienstlichen Rechners nach seiner Abwahl im vergangenen Jahr mit Hilfe von Beamten des Staatsministeriums ausbauen und vernichten lassen. Darauf hätten sich "zahlreiche CDU-Dateien, private Dateien unseres Mandanten sowie Dritter" befunden, zitierte die Zeitung die Anwälte. Die Juristen nannten dies eine "völlig übliche Verfahrensweise", die Löschaktion sei außerdem "kein Geheimnis" gewesen.
Der Staatssekretär im Staatsministerium, Klaus-Peter Murawski (Grüne), sagte, die Festplatte von Mappus sei auf Wunsch seiner persönlichen Mitarbeiter ausgebaut und in seinem Büro hinterlegt worden. Die Beamten der Computerabteilung hätten nichts von der Vernichtung der Festplatte gewusst. Sie seien auch nicht daran beteiligt gewesen.
CDU-Landeschef Thomas Strobl verteidigte Mappus. "Sie werden keinen Regierungschef finden, der bei seinem Weggang nicht seine persönlichen Notizen mitnimmt und seine E-Mails löscht", sagte Strobl der "Schwäbischen Zeitung". Sein Vorgehen sei nicht zu beanstanden.
Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile Ermittlungen wegen Untreue gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten eingeleitet. Die schwarz-gelbe Landesregierung unter Mappus hatte im Dezember 2010 für knapp 4,7 Milliarden Euro einen Anteil von rund 45 Prozent an der EnBW vom französischen Stromkonzern EdF zurückgekauft.
Der Deal, der am Parlament vorbei arrangiert worden war, hat der baden-württembergische Staatsgerichtshof im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt. Der Rechnungshof rügte zahlreiche Rechtsverstöße und eine unzureichende Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die von Mappus eingesetzten externen Berater.
kha/dpa/dapd
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