Berlin - Union, FDP, SPD und Grüne haben gemeinsam das Ende der Atomkraft eingeläutet.
Der Ausstieg aus der Atomenergie und sieben weitere Gesetze zur Energiewende wurden im Bundestag beschlossen. Danach soll das letzte Atomkraftwerk 2022 vom Netz gehen. Zudem wurden Regelungen zum Netzausbau und zur Ökostrom-Förderung verabschiedet.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Atomausstieg: Die acht nach der Fukushima-Katastrophe im März bereits stillgelegten Atomkraftwerke gehen nicht wieder ans Netz, das gilt auch für das neuere AKW Krümmel. Bis September soll die Bundesnetzagentur entscheiden, ob ein Meiler davon für den Fall von Stromengpässen bis 2013 in Bereitschaft bleibt. Die Reihenfolge der Abschaltungen der neun verbleibenden AKW: 2015 Grafenrheinfeld; 2017 Gundremmingen B; 2019 Philippsburg II; 2021 Grohnde, Brokdorf und Gundremmingen C; 2022 Isar II, Neckarwestheim II und Emsland.
Atommüll-Endlager: Das mögliche Endlager für hochradioaktiven Atommüll in Gorleben soll weiter erkundet werden. Darüber hinaus soll bis Ende des Jahres ein neues Verfahren verankert werden, das auch die Suche nach Endlagern in allen anderen Bundesländern ermöglichen könnte.
Atomsteuer: Die Steuer auf neue Brennelemente bleibt bis 2016. Sie bringt allerdings bei neun AKW nur noch 1,3 statt 2,3 Milliarden Euro jährlich. Pro AKW und Jahr müssen die Betreiber etwa 150 Millionen Euro zahlen.
Ökoenergieförderung: Ziel im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) ist die Verdoppelung des Ökostrom-Anteils auf mindestens 35 Prozent bis spätestens 2020. Die Konditionen für Windparks auf hoher See werden verbessert. Die Windenergie an Land und die Solarenergie muss keine Förderkürzungen hinnehmen. Bei Biomasse- und Biogasanlagen werden dagegen Fördersätze gekappt. Von der Finanzierung des Ökostroms werden Industrie und Gewerbe in größerem Stil befreit.
Ökoenergie- und Klimafonds: Ab 2012 fließen sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf von CO2-Zertifikaten in den dafür eingerichteten Fonds. Die Regierung rechnet nach Ausweitung des Handels mit Verschmutzungsrechten ab 2013 im Schnitt mit jährlich rund drei Milliarden Euro. Ab übernächstem Jahr sollen Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro jährlich an stromintensive Unternehmen zur Abfederung der Folgen durch die Energiewende gezahlt werden.
Kraftwerksneubau: Unter anderem soll es mehr Gaskraftwerke geben. Mit einem Beschleunigungsprogramm sollen Kapazitäten von bis zu zehn Gigawatt gebaut werden, um den AKW-Wegfall aufzufangen. Das entspricht der Leistung von etwa zehn Atomkraftwerken.
Stromnetzausbau: Der Ausbau der Stromnetze soll beschleunigt werden. Bis 2020 müssen bis zu 4450 Kilometer neue "Stromautobahnen" gebaut werden. Der Bund will die Bau- und Planungszeiten von gut zehn auf vier Jahre verkürzen und die bisherigen Kompetenzen der Länder an sich ziehen.
Gebäudesanierung: Die Regierung will das Förderprogramm mit zinsgünstigen Krediten auf 1,5 Milliarden Euro ab 2012 aufstocken. Zusätzlich sollen Dämmung und Modernisierung der Gebäude steuerlich besser abgeschrieben werden können. Dies kostet den Staat insgesamt weitere rund 1,5 Milliarden Euro. Dem muss der Bundesrat als einzigem Gesetz zustimmen. Bund und Länder sind über die Kosten aber zerstritten, so dass ein Vermittlungsverfahren wahrscheinlich ist.
Baurecht: In allen Bundesländern soll es einheitliche Kriterien für Höhengrenzen und die Ausweisung geeigneter Flächen für Windräder geben.
Energieintensive Industrie: Sie soll nicht übermäßig belastet werden. Für rund 4000 mittelständische Betriebe soll es ab 2013 einen Ausgleich im Umfang von insgesamt einer halben Milliarde Euro jährlich geben. Die Ausgleichszahlungen bis zu 500 Millionen Euro sollen aus dem Ökofonds kommen, alles darüber hinaus aus dem Bundesetat.
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