Berlin - Das Kölner Landgericht erließ am Donnerstag nach Angaben von Gernot Lehr, Anwalt von Bundespräsident Christian Wulff, eine einstweilige Verfügung gegen die "Berliner Zeitung" und die "Frankfurter Rundschau" (Aktenzeichen 28 O 48/12). Den Antrag hatte Wulffs Ehefrau Bettina gestellt.
Das Gericht habe den Zeitungen zwei Behauptungen aus ihrer Berichterstattung vom Donnerstag untersagt, teilte Lehr mit. Zum einen geht es nach Lehrs Angaben um die Behauptung, Wulff und seine Frau hätten "schon vor Sommer 2011 offenbar kostenlos einen Audi Q3 fahren" dürfen - "Monate bevor das Modell markteingeführt war". Zum anderen gehe es um die Behauptung, die Wulffs hätten den Audi seit Sommer 2011 bis Dezember 2011 "monatelang kostenlos" genutzt.
Lehr stufte die Behauptungen als "Falschberichterstattung" ein. Den Verlagen sowie einem namentlich genannten Redakteur sei es nun von Gerichts wegen untersagt, die Behauptungen zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
als/AFP/dpa
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