Vetternwirtschaft in Bayern Schnell noch 34 Arbeitsverträge für Verwandte
In der Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag stehen jetzt 34 Abgeordnete unter besonderem Verdacht: Offenbar schlossen sie noch schnell vor einem Verbot der Beschäftigung von Familienmitgliedern entsprechende Verträge mit Verwandten ab - um von einer Ausnahmereglung zu profitieren.
München - Landtagsabgeordnete in Bayern dürfen künftig nicht mehr Verwandte auf Kosten des Steuerzahlers beschäftigen. Der Landtag votierte an diesem Donnerstag mit großer Mehrheit für eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes - damit reagierten die Parlamentarier auf die sogenannte Verwandtenaffäre, die den Landtag in eine tiefe Vertrauenskrise gestürzt hat.
Seit dem Jahr 2000 hatten sich insgesamt 79 Abgeordnete eine Regelung zu Nutze gemacht und Familienangehörige auf Staatskosten beschäftigt - vor allem CSU-Politiker. Die Affäre hatte bereits personelle Konsequenzen: Der CSU-Fraktionsvorsitzende Georg Schmid trat von seinem Posten zurück, auch Georg Winter, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, gab sein Amt auf.
Mit dem jüngsten Beschluss des Landtages dürfte die Verwandtenaffäre allerdings noch längst nicht beendet sein. Von den 79 Parlamentariern waren 34 Volksvertreter möglicherweise besonders instinktlos, das legt zumindest ein Bericht der Münchner "Abendzeitung" nahe. Demnach stellten 34 Abgeordnete im Jahr 2000 noch Verwandte ein - obwohl damals klar war, dass künftig die Beschäftigung von Ehefrauen und Kindern verboten sein würde: Dieses Verbot gilt seit Ende 2000. Sogenannte Altfälle wurden von dieser Regelung jedoch ausgenommen, darunter fielen dann auch die Verträge der 34 Abgeordneten. Ende 1999 hatten laut dem Bericht lediglich 45 Abgeordnete Verträge mit Verwandten.
Der "Abendzeitung" zufolge trägt Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) nicht sonderlich zur Aufklärung der Angelegenheit bei. Auf eine entsprechende Anfrage reagierte sie mit dem Verweis, dass sich der Oberste Rechnungshof (ORH) der Sache angenommen habe. Während der Prüfzeit des ORH wird es "keine weiteren Verlautbarungen zu Einzelheiten des Prüfungsgegenstandes geben".
Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sagte am Donnerstag, er halte es für "plausibel, dass der Rechnungshof zuerst prüft". Die Behörde sei im Besitz der Unterlagen. "Ich bin nicht im Besitz der Akten."
hen