Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ist das Stuttgarter Oberlandesgericht mit dem Versuch gescheitert, die Freigabe von Verfassungsschutzakten aus den achtziger Jahren durch einen Kabinettsentscheid doch noch zu erreichen.
Aus den Akten erhoffte sich das Gericht nach Informationen des SPIEGEL Erkenntnisse über den Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei Begleiter im Jahr 1977. Dabei geht es um Vernehmungsprotokolle einer anonym gehaltenen Quelle des Bundesverfassungsschutzes, bei der es sich um Becker handelte.
Nachdem das Innenministerium sich geweigert hatte, das gesamte Material zu entsperren und lediglich Teile freigab, hatte das Gericht den Widerstand der Innenministerialen mit einem Kabinettsbeschluss aushebeln wollen. Begründung: Im Justizministerium plädiere man offenbar durchaus dafür, das ganze Material in den Prozess einzuführen. Daher, so die Richter, müsse nun das Kabinett entscheiden.
Das Innenministerium hat dies in einem Schreiben an das Gericht allerdings abgelehnt. Man habe sich mit dem Bundeskanzleramt abgesprochen; eine Zustimmung des Justizministeriums sei im übrigen auch nicht nötig.
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