Eine Kolumne von Jan Fleischhauer
Man möchte im Augenblick wirklich nicht in der Haut der armen Richter aus Köln stecken, die Beschneidungen in Deutschland als Körperverletzung und damit als Straftat eingestuft haben (wobei Haut zu den Worten gehört, die man in diesem Zusammenhang vielleicht besser meidet). Seit vier Wochen vergeht kaum ein Tag, an dem sich die Juristen nicht vorhalten lassen müssen, sie hätten den Rechtsfrieden im Lande beschädigt. Sogar die Grünen-Spitze ist dem Gericht in den Rücken gefallen und hat eine Korrektur von höchster Stelle verlangt. Das Urteil wirke "ausgrenzend" gegenüber "der langen kulturellen und religiösen Tradition jüdischen und muslimischen Lebens", befand die Bundesvorsitzende Claudia Roth. Wer sich bei den Grünen auskennt weiß: Mehr Verdikt geht kaum. Daran ändern auch die abweichenden Stellungnahmen einiger Bundestagsabgeordneter nichts.
Es wird Zeit, dass man die Diskussion ein wenig "versachlicht", um einen derzeit viel strapazierten Begriff zu nutzen. Man darf davon ausgehen, dass die Kölner Juristen über die harsche Reaktion selber erschrocken sind, schließlich haben sie im Sinn der Gewaltprävention gehandelt, die gerade bei Anhängern des sozial und ökologisch bewussten Lebens hoch im Kurs steht. Tatsächlich ist das Urteil weniger Ausdruck eines antireligiösen Zeitgeistes, wie viele Kritiker nun vermuten: Es liegt vielmehr ganz auf der Linie der modernen Viktimologie, die vor langem ihr Reservat in der Rechtswissenschaft verlassen und Eingang in die Alltagspsychologie gefunden hat. Das ist ein kleiner, aber bedeutender Unterschied.
Dass gerade die Kindheit inzwischen weniger als Ort des unschuldigen Glücks, sondern vielmehr als Ort der Gefährdung gilt, ist dabei eine nahezu zwangsläufige Entwicklung. Schon eine Ohrfeige oder ein falscher Blick können heute eine Missbrauchsgeschichte begründen, die eine lange Reihe von Therapie- (und bei erfolgreicher Bewältigung dann auch Talkshow-Sitzungen) nach sich zieht. Oder wie die ostdeutsche Mitfühl-Chanteuse Bettina Wegner vor Jahren dichtete: "Sind so kleine Hände, winz'ge Finger dran. Darf man nie drauf schlagen, die zerbrechen dann."
Bereits ein Fahrradunfall kann einem für immer das Leben verschatten
Entsprechend hoch ist die Sensibilität der aufgeklärten Öffentlichkeit. Nicht selten reicht das Zurschaustellen von Gewaltsymbolen, um die Präventionskräfte auf den Plan zu rufen. Als mein jüngster Sohn in der sechsten Klasse beim Halloween ein Plastikgewehr dabei hatte, wurde er ermahnt, weil er eine "Waffe" in die Schule mitgebracht habe. "Carl, das kreiert keine gute Atmosphäre", sagte die Lehrerin und nahm das Gewehr mit spitzen Fingern in Verwahrung. Ein paar Monate später hat die Klasse dann an einem Antiaggressionstraining teilgenommen, bei dem ein Polizist die Kinder belehrte, dass man für Schubsen ins Gefängnis kommen könne.
Inwieweit solche Aufklärungsprogramme zur Lebensertüchtigung beitragen, steht auf einem anderen Blatt. Man darf vermuten, dass hier eine der Ursachen liegt, wenn die Leute sofort nach dem Staatsanwalt rufen, nur weil im Hochsommer in der Bahn die Klimaanlagen ausfallen. Anderseits ist es wirklich erschreckend, wie schnell man sich einen Knacks zugezogen hat. Im ungünstigsten Fall kann einem bereits ein Fahrradunfall für immer das Leben verschatten, wie ich dem Selbst-Test "Bin ich traumatisiert?" entnommen habe, den man kostenlos im Netz machen kann.
Wer sich die Begründung der Staatsanwaltschaft durchliest, die den Kölner Fall ins Rollen brachte, stößt dort auf alle Alarmwörter, die man aus der Missbrauchspsychologie kennt. Von dem "Vertrauensverlust", den das Kind durch den Eingriff erleide, ist die Rede; der Angst, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit "zu einem Trauma des Beschnittenen" führe.
Kein Wunder, dass sich jetzt auch, mit etwas Verspätung, die sozialtherapeutischen Berufe eingeschaltet haben. Abhängig vom kindlichen Entwicklungsstadium seien bei den Kindern schwere Folgen bis ins Erwachsenenalter möglich, heißt es in einer Erklärung des Psychoanalytikers Matthias Franz, der sich über 600 Vertreter der heilenden Zünfte angeschlossen haben.
So kommt man aus dem Klagen nicht mehr heraus
Wenn man die professionellen Helfer richtig versteht, hat die Praxis der religiösen Beschneidung schon heute Tausende Deutsche zu seelischen Krüppeln gemacht. Wer will den Kölner Richtern also verdenken, dass sie alarmiert waren, als ihnen ein Fall zur Entscheidung vorgelegt wurde, bei dem am Ende sogar eine Behandlung in der Notaufnahme stand. Das Problem solcher Rechtsprechung, die die moderne Subjekttheorie in allgemein gültige Urteile überführt, ist eher praktischer Natur. Wer einmal damit anfängt, in jedem Eingriff, der nicht medizinisch geboten ist, eine Körperverletzung zu sehen, kommt aus dem Klagen nicht mehr heraus.
Was soll man zum Beispiel von Müttern halten, die ihrer vierjährigen Tochter die Ohrläppchen durchstechen lassen, um dort irgendwelchen Metallgegenstände aufzuhängen? In der "Ärzte-Zeitung" warnte eine Juristin für Medizinrecht bereits davor, dem Wunsch nach kosmetischen Eingriffen nachzugeben, nur weil das Kind wegen Fehlstellungen gehänselt wird. Wer abstehende Ohren hat, kann jetzt sehen, wie er bis zum 18. Geburtstag damit klar kommt: Da muss er das Gelächter der anderen wohl oder übel ertragen.
Obwohl: Mobbing steht ganz oben auf der Liste der Faktoren, die, um mit dem Analytiker Franz zu sprechen, "andauernde körperliche, sexuelle und psychische Leidenszustände" zur Folge haben können. In der Haut des Gerichts, das dann über diese Klage zu entscheiden hat, möchte man auch nicht sein.
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