Berlin - Es war ein Dauerdisput, der tiefe Gräben in der Union erkennen ließ - doch nun scheint der Streit um das Betreuungsgeld beigelegt. Die Union hat sich weitgehend auf einen Kompromiss geeinigt. Eltern von ein- und zweijährigen Kindern sollen zwischen einer Barzahlung und einem Beitrag zur Altervorsorge wählen können, wenn sie keine staatlich geförderte Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen. Dies verlautete nach übereinstimmenden Meldungen am Freitag aus Unionskreisen.
Das Thema sei bei einem Spitzentreffen am Freitagmorgen zwischen Familienministerin Kristina Schröder, Fraktionschef Volker Kauder, CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt und Experten aus der Unionsfraktion besprochen worden.
Festgelegt wurde aber auch, dass die Eltern zu ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen ihrer zu Hause betreuten Kleinkinder verpflichtet werden. Die Untersuchungen sollen Voraussetzung sowohl für das Betreuungsgeld als auch für das Elterngeld sein.
Wer das Betreuungsgeld zur Altersvorsorge verwende, solle einen Zuschuss "von bis zu 30 Euro zusätzlich erhalten", hieß es.
Sonderregelung für Härtefälle geplant
Zudem gibt es eine Härtefallregel, bei der Eltern unter bestimmten Bedingungen auch Betreuungsgeld erhalten könnten, wenn sie ihr Kind bis zu 20 Stunden in eine staatlich geförderte Betreuungseinrichtung geben. Nun solle eine Abstimmung mit der FDP gesucht werden.
Der Bundestag wird am 18. Oktober über das Gesetz abstimmen - rechtzeitig vor dem Parteitag der CSU, die auf dem Betreuungsgeld trotz Vorbehalten aus CDU und FDP bestanden hatte.
Die FDP hatte grundsätzlich bereits im vorigen November in einer Sitzung des Koalitionsausschusses zugestimmt, war aber im Zuge des Unionsstreits selbst immer kritischer geworden. CSU-Chef Horst Seehofer hatte im Sommer noch mit Koalitionsbruch gedroht, sollte das von seiner Partei verlangte Betreuungsgeld nicht kommen. Die Leistung war bereits im Herbst 2009 im Koalitionsvertrag verankert worden.
jok/Reuters/dpa/dapd
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