Stuttgart - Das Urteil gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Beschaffens und des Besitzes von kinderpornografischem Material ist rechtskräftig. Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe die Revision von Tauss als offensichtlich unbegründet verworfen, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Karlsruhe mit.
Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material aus privaten Gründen beschafft hatte. Unter anderem hatte er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderporno-Szene, mit denen er Filme und Bilder über sein Mobiltelefon austauschte.
Tauss war medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Er hatte stets versichert, er habe dienstlich in der Kinderporno-Szene recherchiert, um nachzuweisen, dass sich die Vertriebswege für Kinderpornos inzwischen vom Internet auf Mobiltelefone verlagert hätten. Das Gericht war dieser Darstellung nicht gefolgt. Tauss hatte daraufhin Revision eingelegt.
Tauss trat nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht mehr zur Bundestagswahl 2009 an und trat aus der SPD aus. Er schloss sich zunächst der Piratenpartei an, die er nach seiner Verurteilung durch das Landgericht Karlsruhe wieder verließ. Beschluss vom 24. August 2010 - 1 StR 414/10; Landgericht Karlsruhe - 2 KLs 310 Js 323/09 - Urteil vom 28. Mai 2010
ffr/ddp/dpa/apn
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