Reform BND darf künftig manchmal immer fast alles vielleicht
Die Bundesregierung will ihre BND-Reform möglichst rasch durchs Parlament bringen. Dabei gibt es erhebliche Zweifel, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist.
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Das Image des deutschen Auslandsgeheimdiensts hat gelitten. Seit den Enthüllungen von Edward Snowden ist klar, wie eng der BND mit der amerikanischen NSA zusammenarbeitete, Informationen tauschte, dabei wohl in rechtlichen Grauzonen agierte. Auch eigene Abhöraktionen brachten die Behörde in Verruf.
Nach der Serie von Skandalen und Affären bemüht sich die Bundesregierung nun, den BND zu reparieren. Erst tauschte man den langjährigen Chef Gerhard Schindler aus. Jetzt will das Kanzleramt mit einer Geheimdienstreform eine "klare Rechtsgrundlage" schaffen.
Das Vorhaben ist von großer Eile getragen, man könnte sogar von Hektik sprechen: Am heutigen Freitag wird das Gesetz erstmals im Bundestag beraten, es soll im Herbst verabschiedet werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Der Bundesregierung war es sehr wichtig, dass sich das Parlament noch vor der Sommerpause mit dem Paket befasst. Dafür nahm man in Kauf, dass wegen der vollgestopften Tagesordnung nur 45 Minuten Debatte vorgesehen sind - ungewöhnlich wenig Zeit für ein wichtiges Gesetz. Auch daran wird deutlich, dass der Neustart im BND höchste Priorität hat.
Mit der Reform sollen die Befugnisse und die Kontrolle des BND neu geregelt werden. Kernpunkt des Gesetzes ist eine neue externe Kontrollinstanz.
Kritiker werten den vorgelegten Entwurf jedoch überwiegend als eine Legalisierung der bisherigen BND-Praxis. Auch die Opposition übt scharfe Kritik.
"Während die Bundesregierung die Kompetenzen des BND einmal mehr ausweitet und somit grundlegende Bürgerrechte weiter unterminiert, wird die Kontrolle der Geheimdienste ausgebremst und verkompliziert", sagte Martina Renner, die Obfrau der Linken im NSA-Untersuchungsausschuss, dem SPIEGEL. Der Vertreter der Grünen in diesem Gremium, Konstantin von Notz, vermisst wiederum eine ernsthafte Debatte "über den Schutz der Grundrechte im digitalen Zeitalter".
Experte: "Handstreichartig legalisiert"
Der Strafrechtler Nikolaos Gazeas, Experte für Nachrichtendienstrecht, geht sogar davon aus, dass das BND-Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt. "Ich habe den Eindruck, hier soll handstreichartig eine jahrelange Praxis des BND legalisiert werden. Die Annahme, dass es nur eines einfachen Gesetzes bedürfe, um Legalität herzustellen, ist allerdings ein Trugschluss", so Gazeas zu SPIEGEL ONLINE. Seine Kritikpunkte lauten konkret:
- Problematisch sei, dass der Entwurf eine Massenüberwachung erlaube, den sogenannten Full Take. Das bedeute, dass die volle Kapazität relevanter Datenleitungen kontrollierbar würde - was unverhältnismäßig sei.
- Gazeas bemängelt zudem, dass viele Formulierungen nicht konkret genug seien. Das sei insbesondere an den Stellen heikel, an denen Eingriffe in Grundrechte geregelt würden. "In seiner Gesamtheit erscheint mir der Entwurf zu unbestimmt, weshalb ich stark an seiner Verfassungsmäßigkeit zweifele", so Gazeas. In einer Passage etwa heiße es, die Ausspähung von Bürgern und Institutionen sei möglich, "um die Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu wahren" oder um "sonstige Erkenntnisse von außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung zu gewinnen". Gazeas fragt: "Was aber bedeutet das?" Fragt man Fachleute aus der Koalition dazu, wird diese Frage ebenfalls schwammig beantwortet.
- Eine erhebliche "Schutzlücke" erkennt Gazeas auch im Umgang des BND mit ausländischen Daten. Diese unterlägen nicht dem deutschen Datenschutz und würden daher nicht kontrolliert. Dennoch werde der Nachrichtendienst mit ihnen arbeiten, als seien sie von ihm selbst erhoben worden. Das sei ein "sehr bedenklicher Punkt", so der Jurist.
- Zudem sei die weitgehende Befugnis zur Übermittlung von Daten an inländische Behörden - etwa die Polizei - oder ausländische Partner hochproblematisch. Er sehe in dieser Zweckänderung der Informationen, die sodann etwa zu Strafverfolgungszwecken oder womöglich für militärische Aktionen genutzt würden, einen "neuerlichen Grundrechtseingriff, der nicht immer gerechtfertigt ist", sagt Gazeas.
- Künftig soll ein unabhängiges Gremium aus zwei Bundesrichtern und einem Bundesanwalt die Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen gegen ausländische Bürger oder Einrichtungen kontrollieren. Damit wird eine Parallelinstanz zur sogenannten G-10-Kommission des Bundestags geschaffen, die Abhörmaßnahmen der Geheimdienste gegen Bundesbürger genehmigen muss. Gazeas vermisst in diesem Gremium allerdings einen Ombudsmann, der die Interessen der Überwachten wahrnimmt. "Das erscheint mir für die Legitimität eines solches Gremiums nahezu zwingend zu sein", sagt er.
Es gibt auch etwas Lob
Für den BND gilt in Zukunft, dass dessen Präsident selbst die Überwachung zu beantragen hat. Handelt es sich bei dem Ziel um einen EU-Bürger, eine EU-Institution oder eine öffentliche Stelle eines Mitgliedstaates, muss zudem das Kanzleramt informiert werden. "Das ist ein wertvoller Selbstkontrollmechanismus", so Gazeas. Ein sogenannter Ringtausch, also das Einspeisen verbotener Suchbegriffe in die Überwachungssysteme befreundeter Geheimdienste, wird dem BND gesetzlich untersagt.
Dass der BND sich auch künftig nicht komplett in die Karten schauen lassen will, machte der neue BND-Chef, Bruno Kahl, bereits deutlich. Kanzleramtschef Peter Altmaier stellte ihn diese Woche offiziell vor. Der Schäuble-Vertraute und promovierte Jurist soll den Geheimdienst aus der Schmuddelecke holen - ihn zugleich aber nicht handlungsunfähig machen.
Es werde eine Daueraufgabe sein, den Dienst "so aufzustellen, dass Zwielicht und Grauzonen vermieden werden", so Kahl. Einerseits.
Andererseits sagt er: "Geheimer Nachrichtendienst und totale Transparenz schließen sich aus."
Zusammengefasst: Die Bundesregierung treibt die Reform des BND eilig voran. Befugnisse und Kontrolle des Auslandsgeheimdienstes sollen neu geregelt werden. Opposition und Experten kritisieren das Vorhaben scharf. Viele heikle Stellen seien zu schwammig formuliert, bemängeln sie unter anderem. Einige meinen sogar, es verstoße gegen das Grundgesetz.