Bremen - Ab 1. September müssen öffentliche und staatlich geförderte Arbeitgeber in Bremen mindestens 8,50 Euro pro Stunde an ihre Beschäftigten zahlen. Das entsprechende Mindestlohngesetz verabschiedete am Mittwoch die Bremische Bürgerschaft mit ihrer rot-grünen Mehrheit in zweiter Lesung. Bremen ist mit dem Landesgesetz Vorreiter in Deutschland.
Der Mindestlohn gilt sowohl für Beschäftigte im öffentlichen Dienst als auch für Arbeitnehmer in städtischen Unternehmen sowie von Vereinen, Kulturinstitutionen und Sozialverbänden, die öffentliche Fördergelder erhalten. Verstößt ein Arbeitgeber gegen das neue Gesetz, werden ihm die öffentlichen Zuwendungen gestrichen.
Nach der Einführung des Mindestlohns in Bremen forderte der DGB ein entsprechendes Gesetz auch für Niedersachsen. Im Jahr 2010 arbeiteten nach einer Schätzung der Gewerkschaft in Niedersachsen 570.000 Menschen für einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro brutto, sagte der DGB-Landesvorsitzende Hartmut Tölle. Das entspreche 17,2 Prozent der abhängig Beschäftigten.
hen/dapd
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