Rechtsextreme Partei: NPD-Verbotsverfahren so gut wie sicher

Verbieten oder nicht verbieten? Inzwischen sind sich die Bundesländer so gut wie einig: Sie wollen ein neues Verfahren gegen die NPD anstrengen. Allerdings zweifelt eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe, ob das überhaupt Erfolg haben könnte.

NPD-Demo in Peine: Bund und Länder zweifeln an Erfolg eines Verbotsantrages Zur Großansicht
dapd

NPD-Demo in Peine: Bund und Länder zweifeln an Erfolg eines Verbotsantrages

Berlin/Schwerin - Ein Unions-Ministerpräsident nach dem anderen hat sich angeschlossen, inzwischen gilt ein neues NDP-Verbotsverfahren als so gut wie sicher. Am Mittwoch treffen sich die Innenminister der Länder, am Donnerstag die Ministerpräsidenten, um über einen Verbots-Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu sprechen. Allerdings sagte Lorenz Caffier (CDU), der Vorsitzende der Innenministerkonferenz: "Ich gehe davon aus, dass wir bis zur letzten Minute diskutieren."

Auch wenn sich die Länder auf einen Verbotsantrag einigen sollten, bleibt der Ausgang des Verfahrens nach Einschätzung der gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe ungewiss. Das berichtete das NDR-"Nordmagazin" am Samstag unter Berufung auf den Bericht der Gruppe. Der Kernsatz des Papiers laute: "Der Ausgang des Verfahrens (muss) nach übereinstimmender Ansicht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe als offen betrachtet werden."

Als Skeptiker unter den Ländern gelten noch Hessen und das Saarland. Niedersachsen hatte am Freitag eingelenkt, deswegen rechnet auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit einer klaren Mehrheit für das Verbotsverfahren. Die NPD sei eine rassistische Organisation, die auch vor Gewalt nicht zurückschrecke. "Deshalb brauchen wir das klare Signal, dass für solche Parteien in unserer Demokratie kein Platz ist", sagte Herrmann.

Bei dem Treffen in Rostock werden die Innenminister auch über die angestrebte Reform des Verfassungsschutzes sprechen. Die Länder hatten dem Vorschlag von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zugestimmt, eine zentrale V-Leute-Datei einzuführen. Nach einem "Focus"-Bericht haben sich die Länder-Innenminister bereits im Vorfeld ihres Treffens über Details verständigt. Die Datei soll beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln geführt werden.

Zweifel an Belegen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Der erste Anlauf für ein Verbot war 2003 an V-Leuten des Verfassungsschutzes gescheitert, sie hatten bis in die Führungsebene der Partei mitgearbeitet. Diese V-Leute in den Führungsgremien seien inzwischen "abgeschaltet", um ein neues Verbotsverfahren nicht zu gefährden, hieß es.

Für ein neues Verbotsverfahren hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe 2649 Belege zusammengetragen, sie sollen die Verfassungswidrigkeit der rechtsextremen NPD dokumentieren. Franz-Wilhelm Dollinger, Vizepräsident des Karlsruher Sozialgerichts, hatte diese Unterlagen begutachtet. Er sprach von einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" von mehr als 50 Prozent, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der NPD feststellen wird.

Diesmal, so hieß es, hätten die Inlandsgeheimdienste auf die Berichte ihrer V-Leute bewusst verzichtet. Das Material sollte sauber sein. Daran zweifelt jetzt allerdings die "Welt am Sonntag": Nach Informationen der Zeitung wollen einige Landesregierungen nicht zusichern, dass das Beweismaterial gegen die rechtsextreme Partei ohne Hilfe von V-Leuten des Verfassungsschutzes gesammelt wurde. So lehnten demnach mehrere Landesinnenminister ihre Unterschrift unter solche Erklärungen ab und wollten stattdessen die Präsidenten der Verfassungsschutz- und Landeskriminalämter unterzeichnen lassen, berichtet die Zeitung.

Ohne eine offizielle Bescheinigung in dem Punkt steige nach Auffassung von Bundesinnenminister Friedrich die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Verbotsverfahren die Klarnamen von V-Leuten einfordere. In einem der Zeitung vorliegenden vertraulichen Schreiben von Friedrich und Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) an die Innenministerkonferenz (IMK) heißt es dem Zeitungsbericht zufolge: "Das wäre äußerst problematisch, weil es einerseits Menschenleben gefährden und andererseits die Arbeit des Verfassungsschutzes über viele Jahre erschweren würde."

Friedrich ist seit jeher skeptisch gegenüber einem neuen Verbotsverfahren. Er findet es unklug, einer Partei juristisch den Krieg zu erklären, die sich ohnehin im Überlebenskampf befindet. Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), beurteilt die Erfolgsaussichten für ein neues NPD-Verbotsverfahren skeptisch. Es sei zwar aufgrund der vorliegenden Beweise evident, dass die NPD verfassungsfeindlich sei, sagte er am Samstag im Deutschlandfunk. "Hinzukommen muss aber eine aggressiv-kämpferische Haltung in der Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zumindest zu beeinträchtigen." Dieser Nachweis werde nicht einfach zu führen sein.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Caffier geht von einem offiziellen Verbotsantrag des Bundesrates im ersten Halbjahr 2013 aus. Offen ist noch, ob sich Bundestag und Bundesregierung erneut anschließen werden.

fln/dpa/AFP

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
Auf anderen Social Networks teilen
  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
insgesamt 43 Beiträge
valbris 01.12.2012
Warum wohl wird es jetzt gehen, was sonst unmöglich schien?
Warum wohl wird es jetzt gehen, was sonst unmöglich schien?
Schäfer 01.12.2012
Wenn man der NPD Gewalttätigkeit nachweisen kann, sehe ich kein Problem. Ich denke aber, man sollte die von der NPD beantragte Verfassungsmässigkeitsprüfung durch das BVG abwarten. Dann dürfte das Verbot schnell gehen und es [...]
Zitat von sysopDie NPD sei eine rassistische Organisation, die auch vor Gewalt nicht zurückschrecke.
Wenn man der NPD Gewalttätigkeit nachweisen kann, sehe ich kein Problem. Ich denke aber, man sollte die von der NPD beantragte Verfassungsmässigkeitsprüfung durch das BVG abwarten. Dann dürfte das Verbot schnell gehen und es muss nicht alles zweimal verhandelt werden.
Annika Hansen 01.12.2012
Wie kann es nur so schwierig und umständlich sein, den Laden endlich dicht zu machen? Den einzigen Grund, den ich mir vorstellen kann, ist die Leute besser unter Kontrolle zu haben und das macht sich in einem offiziellen [...]
Zitat von sysopVerbieten oder nicht verbieten? Inzwischen sind sich die Bundesländer so gut wie einig: Sie wollen ein neues Verfahren gegen die NPD anstrengen. Dabei zweifelt eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe, ob das überhaupt Erfolg haben könnte. Bund und Länder zweifeln, ob NPD-Verbotsantrag Erfolg hat - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bund-und-laender-zweifeln-ob-npd-verbotsantrag-erfolg-hat-a-870453.html)
Wie kann es nur so schwierig und umständlich sein, den Laden endlich dicht zu machen? Den einzigen Grund, den ich mir vorstellen kann, ist die Leute besser unter Kontrolle zu haben und das macht sich in einem offiziellen Sammelbecken nun einmal besser, als wenn man hunderte Gruppen und Grüppchen überwachen müsste. Aber diese Gruppen und Grüppchen gibt es schon, ansonsten wäre der NSU nie möglich gewesen. Ich bin allerdings dafür, die NPD nicht zu verbieten, schon alleine wegen der Wirkung als abschreckendes Beispiel.
silenced 01.12.2012
Dann muss noch geklärt werden: Wer hat zu Gewalt aufgerufen? Verfassungsschutzmitarbeiter die verdeckt in der NPD tätig waren? Das alles ist eine große Farce!
Zitat von SchäferWenn man der NPD Gewalttätigkeit nachweisen kann, sehe ich kein Problem.
Dann muss noch geklärt werden: Wer hat zu Gewalt aufgerufen? Verfassungsschutzmitarbeiter die verdeckt in der NPD tätig waren? Das alles ist eine große Farce!
Thomas Kossatz 01.12.2012
Zur Kenntnis: V-Leute sind Mitglieder der NPD, die für den Verfassungsschutz tätig werden, nicht Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die die NPD infiltrieren. Soviel Zeit muss sein.
Zitat von silencedDann muss noch geklärt werden: Wer hat zu Gewalt aufgerufen? Verfassungsschutzmitarbeiter die verdeckt in der NPD tätig waren? Das alles ist eine große Farce!
Zur Kenntnis: V-Leute sind Mitglieder der NPD, die für den Verfassungsschutz tätig werden, nicht Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die die NPD infiltrieren. Soviel Zeit muss sein.
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland
alles zum Thema Hans-Peter Friedrich

© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Samstag, 01.12.2012 – 19:42 Uhr
  • Drucken Versenden Feedback
  • Kommentieren | 43 Kommentare

NPD - Partei der Schläger
dapd

Das Bekanntwerden der Morde der Zwickauer Terrorzelle hat die Debatte über ein NPD-Verbot neu belebt. Die Rechtsextremisten dementieren zwar vehement jeden Kontakt zu dem Trio und distanzieren sich öffentlich von Gewalt. Doch unter den Funktionären sind verurteilte Hetzer und Schläger.
DER SPIEGEL





TOP



TOP