Berlin - Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 geebnet. Eine entsprechende Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums passierte die Ministerriege. Nun soll ein entsprechender Antrag von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht und am Freitag in dritter Lesung beschlossen werden.
Der Parlamentsbeschluss nur fünf Tage nach der Entscheidung im Koalitionsausschuss vom Sonntag wird möglich, da die Abschaffung des Zehn-Euro-Aufschlags als Änderungsantrag für ein Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs beschlossen werden soll. Den Krankenkassen sollen die ihnen entgehenden knapp zwei Milliarden Euro im Jahr bei den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.
Das Kabinett hat außerdem die im Koalitionsausschuss von Union und FDP vereinbarten Änderungen beim Betreuungsgeld gebilligt. Das Betreuungsgeld soll nunmehr erst zum 1. August 2013 und nicht wie geplant bereits zum 1. Januar eingeführt werden. Zugleich soll mit einem weiteren Gesetzentwurf die Alternative ermöglicht werden, dass Eltern, die sich das Betreuungsgeld nicht auszahlen lassen, die Leistung zur privaten Altersvorsorge nutzen oder in ein Bildungssparmodell einzahlen können. Das umstrittene Betreuungsgeldgesetz soll am Freitag im Bundestag in dritter Lesung verabschiedet werden. Zugleich wird das Ergänzungsgesetz in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Die Verabschiedung dieses Gesetzes wird später erfolgen.
Das Betreuungsgeld soll an Eltern ausbezahlt werden, die für ihr Kind zwischen dem 13. und dem 36. Lebensmonat keine Kita oder keine staatlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen. 2013 soll es zunächst 100 Euro monatlich geben, ab 2014 dann 150 Euro.
anr/dpa
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