Bundespräsident Wulff: Ehrensold von Merkels Gnaden
Im Falle eines Rücktritts dürfte Bundespräsident Wulff keinen Ehrensold erhalten, sagen Rechtswissenschaftler. Doch letztlich entscheidet darüber die Bundesregierung. Der Speyerer Verwaltungsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim sieht damit Wulffs Unabhängigkeit als Staatsoberhaupt bedroht.
Dass Bundespräsident Christian Wulff auf die politische Rückendeckung von Bundeskanzlerin Angela Merkel angewiesen ist, ist eine Binse. Doch Wulff gerate bei der "Ausübung seines Amtes" noch aus einem ganz anderen Grund "zunehmend in ungute Abhängigkeit" von der Kanzlerin, so der Speyerer Verwaltungsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim: Falls Wulff zurücktreten würde, liege auch sein "finanzielles Schicksal in Merkels Hand". Zu diesem Ergebnis kommt Arnim in einer Analyse, die als Online-Text der renommierten "Zeitschrift für Verwaltungsrecht" veröffentlicht worden ist.
Nach dem "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" dürfte Wulff im Falle seines Rücktritts unter den gegebenen Umständen keinen sogenannten Ehrensold erhalten, so Arnim. Da letztlich die Bundesregierung über dieses Ruhegehalt entscheiden muss, könne Wulff seine Aufgaben als Bundespräsident, etwa bei der Prüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit, "erst recht nicht mehr unbefangen ausüben, was seinem Ansehen zusätzlich schadet".
Der Ehrensold ist so hoch wie die Amtsbezüge des Bundespräsidenten und beträgt derzeit 199.000 Euro jährlich, allerdings ohne das sogenannte Aufwandsgeld von 78.000 Euro. Den Ehrensold bekommt ein ehemaliger Bundespräsident unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Amt.
Seine Pension als ehemaliger Ministerpräsident würde der heute 52-jährige Wulff erst ab dem 60. Lebensjahr erhalten. Auch der Anspruch auf eine Altersentschädigung als früherer Landtagsabgeordneter, so Arnim, werde frühestens mit Vollendung des 57. Lebensjahres gewährt; Wulff bekäme damit nach einem Rücktritt als Bundespräsident lediglich ein sogenanntes Übergangsgeld aus seinem Ministerpräsidentenamt, monatlich rund 7000 Euro für die Dauer von zwei Jahren, so Arnim.
Da Wulff somit bei einem Rücktritt wegen seiner Verfehlungen "über Jahre mittellos" dastünde, so Arnim, "dürfte er freiwillig kaum bereit sein, sein Amt aufzugeben".
Es gibt nur drei Gründe für einen Rücktritt
Das betreffende Gesetz aus dem Jahr 1953, so Arnim in seinem Gutachten, zähle nur drei Gründe auf, die einen sogenannten Ehrensold als ein Ruhegehalt zur Folge haben: Ein Ausscheiden "mit Ablauf der Amtszeit" oder ein "Rücktritt aus politischen oder gesundheitlichen Gründen".
Träte Wulff wegen der derzeit gegen ihn erhobenen Vorwürfe um kostenlose Urlaubsaufenthalte, günstige Kredite und andere Zuwendungen zurück, wäre dies indes ein Rücktritt aus "persönlichen Gründen", so Arnim. Dieser sei aber in der gesetzlichen Regelung zum Ehrensold gerade nicht vorgesehen.
Auch eine Auslegung des Gesetzes über seinen Wortlaut hinaus komme hier nicht in Betracht, so Arnim weiter. Die Materialien zur damaligen Gesetzesberatung zeigten, dass der Ehrensold wirklich "nur beim Ausscheiden aus einem der drei im Gesetzentwurf aufgezählten Gründe" anfallen solle. "Moralische oder charakterliche" Vorwürfe, wie derzeit gegen Wulff erhoben, seien keine "politischen", sondern persönliche Gründe, so Arnim.
In der Begründung des "Gesetzes über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten" aus dem Jahr 1922, an das sich der Bundesgesetzgeber mit seiner Regelung "eng" angelehnt habe, so Arnim, sei sogar "ausdrücklich klargestellt, dass 'ein lediglich aus persönlichen Gründen zurücktretender' Präsident keinen Anspruch auf das Ruhegehalt besitzt".
Auch der emeritierte Hamburger Arbeits- und Sozialrechtsprofessor Ulrich Mückenberger hatte bereits zuvor in einem Leserbrief an die "FAZ" die Auffassung vertreten, dass Wulff "bei Rücktritt den Ehrensold nicht erhalten" würde, denn dieser läge "in früherem und aktuellem Fehlverhalten und der medialen Auseinandersetzung darum begründet", und "nicht in politischen oder gesundheitlichen Gründen"; Wulffs Vorgänger Horst Köhler dagegen, so Mückenberger, hatte bereits eine volle Amtszeit absolviert, und sein Ausscheiden habe "auch politische Gründe" gehabt.
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