Berlin - Die Linkspartei verzichtet im dritten Wahlgang in der Bundesversammlung auf einen eigenen Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten. Ihre Kandidatin Luc Jochimsen trete nicht mehr an, erklärte Fraktionschef Gregor Gysi in Berlin.
Gysi sagte, er gehe davon aus, dass sich die meisten der 124 Wahlleute der Linken enthalten werden. Die Abstimmung sei aber "selbstverständlich frei". "Wir werden sehen, wie das Ergebnis ausgeht."
Damit könnten die Chancen des ehemaligen DDR-Bürgerrechtlers Joachim Gauck steigen, der von SPD und Grünen aufgestellt worden war. Allerdings steht die Linke dem früheren Leiter der Stasi-Unterlagenbehörde kritisch gegenüber. SPD und Grüne hatten nach dem zweiten Wahlgang die Linke aufgefordert, nicht dem Koalitionskandidaten Wulff zur Mehrheit zu verhelfen. SPD-Chef Sigmar Gabriel sagte, die Linke dürfe nicht Parteitaktik in den Vordergrund ihres Abstimmungsverhaltens stellen. Er betonte, dass die Partei nun "die gigantische Chance hat, ein für alle Mal Schluss zu machen mit ihrer SED-Vergangenheit".
Der schwarz-gelbe Kandidat, Christian Wulff, hatte in den ersten beiden Wahlgängen die erforderliche absolute Mehrheit verpasst. Er bekam im ersten Wahlgang 600 und im zweiten 615 Stimmen. Damit verfehlte der 51-Jährige zweimal klar die erforderliche absolute Mehrheit von 623 Stimmen.
Insgesamt verfügen Union und FDP in der Bundesversammlung über 644 Stimmen, weshalb viele mit einem Sieg Wulffs im ersten Durchgang gerechnet hatten. Gauck bekam im ersten Wahlgang 499 und im zweiten 490 Stimmen, obwohl SPD und Grüne zusammen nur 460 Wahlleute stellen. Auf Jochimsen entfielen 126 Stimmen im ersten und 123 im zweiten Wahlgang. Neben Jochimsen zog auch die NPD ihren Bewerber Frank Rennicke zurück.
Im dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit, es gewinnt also derjenige Kandidat, der die meisten abgegebenen Stimmen bekommt. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bislang nur zweimal einen dritten Wahlgang: bei der Wahl von Gustav Heinemann im Jahr 1969 und von Roman Herzog 1994.
Der Bundespräsident bekleidet das höchste Amt im Staat, er wird für fünf Jahre gewählt. Da das Grundgesetz nur wenig über die Rolle des Präsidenten sagt, hängt dessen Einfluss stark von der Persönlichkeit des Amtsinhabers ab. Traditionell gilt das Staatsoberhaupt in Deutschland vor allem als moralische Autorität.
kgp/dpa/AFP/Apn
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