Kampf gegen Rechtsextremismus: Bundesrat billigt Neonazi-Datei

Ermittlungspannen wie bei der Neonazi-Terrorzelle sollen künftig nicht mehr passieren: Eine sogenannte Neonazi-Datei wird die Daten gewaltbereiter Rechtsextremisten und ihrer Kontaktpersonen sammeln. Der Bundesrat hat das Gesetz durchgewunken.

NPD-Anhänger mit Fahne in Neumünster: Daten gewaltbereiter Neonazis werden gesammelt Zur Großansicht
dapd

NPD-Anhänger mit Fahne in Neumünster: Daten gewaltbereiter Neonazis werden gesammelt

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zum Aufbau einer sogenannten Neonazi-Datei ohne Einspruch passieren lassen. Als Reaktion auf die jahrelang falsch zugeordneten Morde von Rechtsterroristen sollen Daten "gewaltbezogener Rechtsextremisten" bundesweit erfasst werden - ebenso wie die ihrer Hintermänner und Drahtzieher.

Der Bundesrat verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Gleichwohl machten die Länder in einer Entschließung deutlich, dass sie sich noch mehr Rechte für die Behörden bei der Bekämpfung des Rechtsradikalismus wünschen. Unter anderem wollen sie bei der Ausgabe von Waffenscheinen auch direkte Anfragen beim Verfassungsschutz stellen können.

Die Neonazi-Datei soll künftig Ermittlungspannen wie bei der Mordserie der Zwickauer Zelle verhindern, als der rechtsextreme Hintergrund der Taten den Ermittlern jahrelang nicht auffiel. Die Datei soll von Polizei und Verfassungsschutzämtern gefüttert werden.

Vorbild ist die Anti-Terror-Datei, in der Polizeien und Geheimdienste schon seit Jahren ihre Erkenntnisse über mutmaßlich gefährliche Islamisten verknüpfen.

Neonazi-Datei dürfte knapp 10.000 Namen umfassen

Nach Einschätzung des scheidenden Verfassungsschutz-Chefs Heinz Fromm dürfte die Datei einmal knapp 10.000 Namen umfassen. Allein in Deutschland leben nach Erkenntnissen des Dienstes 9500 gewaltbereite Rechtsextremisten, in die Datensammlung sollen aber auch Ausländer aufgenommen werden. Anders als bei der Islamistendatei sollen die Ermittler die Möglichkeit zu einer verknüpften Recherche im Datenbestand erhalten. Das heißt, sie können sich beispielsweise die rechtsextreme Musikszene in einer Region genauer anschauen oder Rechtsextremisten mit Waffenkenntnissen abfragen.

Angelegt ist die Datensammlung als Index- und nicht als Volltext-Datei, um das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten nicht zu verletzen. In der Regel sollen abfragende Behörden nur Zugriff auf die Grunddaten zur Identifizierung einer Person erhalten, also etwa Name, Geburtsdatum und Anschrift. Weitere Informationen erhalten sie dann auf Anfrage bei der Behörde, die die Daten eingestellt hat.

In der Neonazi-Datei sollen rechtsextreme Gewalttäter sowie deren Anstifter, Helfer, Hintermänner und Drahtzieher gespeichert werden. Nach dem Willen der Bundesregierung soll aber keine Gesinnungsdatei entstehen: Das heißt, wer rechtsextremistische Gewalttaten nur verbal gutheißt, ohne selbst dazu einen Beitrag zu leisten, wird nicht erfasst. Gespeichert werden laut Gesetzentwurf vielmehr Menschen, "bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie rechtsextremistische Bestrebungen verfolgen und in Verbindung damit zur Gewalt aufrufen, die Anwendung von rechtsextremistisch begründeter Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange unterstützen, vorbereiten oder durch ihre Tätigkeiten vorsätzlich hervorrufen".

fab/dpa/Reuters

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  • Freitag, 06.07.2012 – 15:48 Uhr
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Neonazi-Mordserie
Das erste Opfer war der Blumenhändler Enver S., 38, aus dem hessischen Schlüchtern. Er stand mit seinem Verkaufswagen am Vormittag des 9. September 2000 an einer Ausfallstraße in Nürnberg-Langwasser. S. vertrat einen Kollegen, der an diesem Tag Urlaub genommen hatte. Am Nachmittag fand man S. im Transporter, von Kugeln durchsiebt.




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