Berlin - Das Betreuungsgeld hat die letzte Hürde genommen. Am Freitag hat das Gesetz über die umstrittene Sozialleistung den Bundesrat passiert. Trotz des Widerstands der SPD-geführten Länder fand sich keine Mehrheit, um den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Die SPD hatte gehofft, mit Hilfe der von Großen Koalitionen regierten Ländern eine Mehrheit gegen das Betreuungsgeld erreichen zu können.
Die Länderkammer hätte das Betreuungsgeld zwar nicht endgültig verhindern können, da das Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrats bedurfte. Ein Anrufen des Vermittlungsausschusses hätte die Einführung des Betreuungsgelds jedoch verzögert. Nun kann die Geldleistung für Familien, die ihre Kinder zu Hause erziehen, planmäßig zum 1. August eingeführt werden.
Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) kritisierte in der Länderkammer, das Betreuungsgeld sei sozial-, bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitisch völlig fehlgeleitet. Die teure staatliche Leistung führe dazu, dass gerade solche Kinder vom Kita-Besuch abgehalten würden, die frühkindliche Bildung bräuchten. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer hielt dagegen: Erst die neue Leistung ermögliche Familien die freie Wahl zwischen den verschiedenen Betreuungsformen.
Das Betreuungsgeld soll an Eltern gezahlt werden, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause erziehen und somit nicht vom Kita-Ausbau profitieren. Im ersten Jahr beträgt die Leistung 100 Euro im Monat und von August 2014 an 150 Euro. Das Geld kann für Kinder beantragt werden, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Die Kosten des Betreuungsgelds werden auf 1,2 Milliarden Euro geschätzt. Der Bundestag hatte der intern auch bei Union und FDP umstrittenen Leistung bereits Anfang November zugestimmt. SPD und Grüne haben eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz angekündigt.
ade/Reuters/dpa
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